Heißes Heu: Ab 50 Grad wird es im Heustock brenzlig
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit brennt es in der österreichischen Landwirtschaft jedes Jahr rund 1500 Mal. Schätzungen gehen davon aus, dass fast zehn Prozent dieser Brände auf die Selbstentzündung pflanzlicher Stoffe zurückzuführen sind. Trotzdem wird die Thematik von vielen Landwirten weitestgehend unterschätzt – in der Folge kann es zu verheerenden Bränden kommen. Dabei könnte durch erhöhte Aufmerksamkeit und vermehrte Kontrolle die Gefahr von Heu-Selbstentzündungen maßgeblich reduziert werden.
Feuchtigkeit plus Druck ergibt Feuer
Wie aber kann es zur Selbstentzündung von (losem oder gepresstem) Heu kommen? Kurz erklärt: Bei der Lagerung wird das Futter durch den Druck des eigenen Gewichts zusammengepresst. Noch feuchtes Heu ist natürlich schwerer als trockenes und verdichtet sich deshalb noch stärker. Im Erntegut leben Bakterien, die von dessen Nährstoffen sowie von Feuchtigkeit leben. Werden diese aktiv, so entsteht Wärme. So wird ein Teufelskreis in Gang gesetzt. Denn kann die Wärme nicht entweichen, werden die Mikroorganismen aufgrund der höheren Temperatur noch aktiver, was zu einem weiteren Temperaturanstieg führt. Wird die Grenze von rund 70 Grad Celsius überschritten, kann es passieren: Das Heu entzündet sich.
Kurt Tschemernjak, Vorstandsdirektor der Kärntner Landesversicherung, fasst zusammen: „Heu, das noch ein wenig zu feucht eingelagert wurde, setzt ganz einfache biologische Vorgänge in Kraft, die zu einem verheerenden Brand führen können. Deshalb ist hier absolute Vorsicht geboten!“ In diesem Zusammenhang sei, so Tschemernjak, auch zu beachten, dass gerade durch die maschinelle Ernte das Risiko erhöht wird, da hier oftmals auch feuchte Bodenteile sowie ungenügend getrocknete Gräser in das Lager gelangen können.
Kurt Tschemernjak, Vorstandsdirektor der Kärntner Landesversicherung, fasst zusammen: „Heu, das noch ein wenig zu feucht eingelagert wurde, setzt ganz einfache biologische Vorgänge in Kraft, die zu einem verheerenden Brand führen können. Deshalb ist hier absolute Vorsicht geboten!“ In diesem Zusammenhang sei, so Tschemernjak, auch zu beachten, dass gerade durch die maschinelle Ernte das Risiko erhöht wird, da hier oftmals auch feuchte Bodenteile sowie ungenügend getrocknete Gräser in das Lager gelangen können.
Temperatur kontrollieren
Grundsätzlich darf Heu ohne Ausnahme nur trocken und frei von Verunreinigungen gelagert werden. Darüber hinaus sollten mögliche Schäden der Lagerstätte vorab behoben werden, denn Feuchtigkeit kann natürlich auch nachträglich über undichte Wände, Böden oder Dächer in den Heustock eindringen. Darüber hinaus kommt es auch auf die Größe an. Je mehr Druck auf dem Erntegut lastet, desto eher kann es zur Selbstentzündung kommen. Das Futter sollte also gleichmäßig verteilt werden, die Heustapel sollten nicht zu groß und zu hoch sein.
Die Selbstentzündung von Heu erfolgt grundsätzlich nicht schlagartig, sondern wird von Selbsterwärmung und Selbsterhitzung eingeleitet. Deshalb ist die regelmäßige und konsequente Temperaturkontrolle besonders wichtig. Hier sollte in jedem Fall eine thermomechanische Heumesssonde eingesetzt werden. Alle anderen Methoden, wie beispielsweise das Befühlen des Heustockes mit der Hand, um die Erwärmung zu fühlen, das Absuchen der Futterstockoberfläche auf Einsenkungen oder das Abwarten, bis ein brenzliger Geruch feststellbar ist, sind nicht nur ungeeignet, sondern auch brandgefährlich.
Bei der Messung mithilfe einer Sonde gelten folgende Richtwerte: Temperaturen unter 50 Grad Celsius sind unbedenklich. Übersteigt der Messwert aber 60 Grad, besteht bereits Brandgefahr, und die Temperatur des Heustocks sollte alle fünf Stunden überprüft werden. Bei 70 Grad und mehr besteht akute Feuergefahr, und die Feuerwehr muss in jedem Fall alarmiert werden. Kurt Tschemernjak warnt: „Bei über 70 Grad muss sofort und ohne Ausnahme die Feuerwehr gerufen werden! Schon ein wenig Umschichten kann ausreichen, und der gesamte Heustock steht in Flammen.“ Besonders kritisch, so Tschemernjak, sind die ersten sechs Wochen nach der Einbringung. Deshalb sollten in dieser Zeit die Temperaturkontrollen besonders konsequent durchgeführt werden.
Die Selbstentzündung von Heu erfolgt grundsätzlich nicht schlagartig, sondern wird von Selbsterwärmung und Selbsterhitzung eingeleitet. Deshalb ist die regelmäßige und konsequente Temperaturkontrolle besonders wichtig. Hier sollte in jedem Fall eine thermomechanische Heumesssonde eingesetzt werden. Alle anderen Methoden, wie beispielsweise das Befühlen des Heustockes mit der Hand, um die Erwärmung zu fühlen, das Absuchen der Futterstockoberfläche auf Einsenkungen oder das Abwarten, bis ein brenzliger Geruch feststellbar ist, sind nicht nur ungeeignet, sondern auch brandgefährlich.
Bei der Messung mithilfe einer Sonde gelten folgende Richtwerte: Temperaturen unter 50 Grad Celsius sind unbedenklich. Übersteigt der Messwert aber 60 Grad, besteht bereits Brandgefahr, und die Temperatur des Heustocks sollte alle fünf Stunden überprüft werden. Bei 70 Grad und mehr besteht akute Feuergefahr, und die Feuerwehr muss in jedem Fall alarmiert werden. Kurt Tschemernjak warnt: „Bei über 70 Grad muss sofort und ohne Ausnahme die Feuerwehr gerufen werden! Schon ein wenig Umschichten kann ausreichen, und der gesamte Heustock steht in Flammen.“ Besonders kritisch, so Tschemernjak, sind die ersten sechs Wochen nach der Einbringung. Deshalb sollten in dieser Zeit die Temperaturkontrollen besonders konsequent durchgeführt werden.
Fünf Tipps
- Heu nur trocken lagern
- Futter gleichmäßig verteilen
- Regelmäßig Temperatur kontrollieren. Die ersten sechs Wochen sind besonders kritisch.
- Heumesskalender verwenden.
- Ab 60 Grad besteht Brandgefahr, ab 70 Grad Feuerwehr alarmieren
Unterstützung durch Heumesskalender
Bei der umfassenden Kontrolle stellt der Heumesskalender eine optimale Unterstützung dar. Klar und übersichtlich gegliedert können die Messungen lückenlos erfasst, dokumentiert und die Dokumentation sicher aufbewahrt werden. Vor diesem Hintergrund finden Sie in der heutigen Ausgabe des Kärntner Bauern den Heumesskalender der Kärntner Landesversicherung, den Sie sofort einsetzen können. Sollten Sie keinen Kalender in Ihrer Zeitung finden, so können Sie diesen auch kostenlos in den Kundenbüros der Kärntner Landesversicherung anfordern oder auf www.klv.at/heumesskalender downloaden und ausdrucken.
Die rechtliche Situation
Die Temperaturkontrolle sollte übrigens nicht nur im Eigeninteresse durchgeführt werden. Sie ist nämlich auch in der „Rechtsvorschrift für Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung“ verankert. Unter § 12, Lagerung selbstentzündlicher Stoffe, wird festgelegt: „Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, sind durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch Temperaturmessungen, zu überwachen. Bei Auftreten von brandgefährlichen Temperaturen hat der Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen; die nächste Feuerwehr ist zu informieren (Feuerwehrnotruf).“
Darüber hinaus gehört die richtige Lagerung und Kontrolle auch zu den Pflichten als Versicherungsnehmer. Eine lückenlose Dokumentation der Messungen mithilfe des Heumesskalenders wird in diesem Zusammenhang empfohlen.
Bei der umfassenden Kontrolle stellt der Heumesskalender eine optimale Unterstützung dar. Klar und übersichtlich gegliedert können die Messungen lückenlos erfasst, dokumentiert und die Dokumentation sicher aufbewahrt werden. Vor diesem Hintergrund finden Sie in der heutigen Ausgabe des Kärntner Bauern den Heumesskalender der Kärntner Landesversicherung, den Sie sofort einsetzen können. Sollten Sie keinen Kalender in Ihrer Zeitung finden, so können Sie diesen auch kostenlos in den Kundenbüros der Kärntner Landesversicherung anfordern oder auf www.klv.at/heumesskalender downloaden und ausdrucken.
Die rechtliche Situation
Die Temperaturkontrolle sollte übrigens nicht nur im Eigeninteresse durchgeführt werden. Sie ist nämlich auch in der „Rechtsvorschrift für Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung“ verankert. Unter § 12, Lagerung selbstentzündlicher Stoffe, wird festgelegt: „Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, sind durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch Temperaturmessungen, zu überwachen. Bei Auftreten von brandgefährlichen Temperaturen hat der Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen; die nächste Feuerwehr ist zu informieren (Feuerwehrnotruf).“
Darüber hinaus gehört die richtige Lagerung und Kontrolle auch zu den Pflichten als Versicherungsnehmer. Eine lückenlose Dokumentation der Messungen mithilfe des Heumesskalenders wird in diesem Zusammenhang empfohlen.