Infomaterial & Webshop
Seit 2006 gilt das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das auf den EU-Hygieneverordnungen basiert. Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Erreichung einer größtmöglichen Lebensmittelsicherheit. Jeder Direktvermarkter, Buschenschänker etc. trägt die Verantwortung über die von ihm in Verkehr gebrachten Produkte und zwar von der Herstellung der Rohprodukte bis zur Abgabe der Endprodukte. Zur Erreichung der größtmöglichen Lebensmittelsicherheit muss jeder Lebensmittelunternehmer ein Eigenkontrollsystem für seinen Betrieb erstellen und umsetzen.