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Seit 2006 gilt das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das auf den EU-Hygieneverordnungen basiert. Ziel dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die Erreichung der größtmöglichen Lebensmittelsicherheit. Jeder Lebensmittelunternehmer muss dazu ein Eigenkontrollsystem einrichten. Die „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis bei der Schlachtung von Geflügel und Kaninchen“ ist ein Hilfsmittel zur Erstellung eines Eigenkontrollsystems.