Gutschrift zur Abfederung der Teuerung
Im Juli wurde mit Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 der Teuerungsabsatzbetrag für unselbständig Erwerbstätige eingeführt. Zeitgleich wurde für selbständig Erwerbstätige sowie Landwirte eine außerordentliche Gutschrift von bis zu 500 Euro beschlossen. Entsprechend der monatlichen Beitragsgrundlage gestaffelt, soll diese Gutschrift einmalig zur Entlastung der selbständig Erwerbstätigen sowie Landwirtinnen und Landwirte über die Sozialversicherung der Selbständigen auf dem Beitragskonto gutgeschrieben werden.
Anspruchsberechtigt sind nach dem Bauer-Sozialversicherungsgesetz krankenversicherte Personen. Personen, die nach bestimmten Übergangsbestimmungen von der Krankenversicherung nach dem BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit 160 Euro, bei einer Beitragsgrundlage zwischen 1200 Euro und 2100 Euro beträgt die Gutschrift 500 Euro. Danach sinkt die Gutschrift bis zur Beitragsgrundlage vom 2900 Euro auf 100 Euro ab.
Der Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigen Personen ist der 31. Mai 2022. Die technische Durchführung seitens der Sozialversicherung erfolgte Ende September. Die Gutschrift wird für die Versicherten im Rahmen der Beitragsvorschreibung im Oktober 2022 ersichtlich .
Anspruchsberechtigt sind nach dem Bauer-Sozialversicherungsgesetz krankenversicherte Personen. Personen, die nach bestimmten Übergangsbestimmungen von der Krankenversicherung nach dem BSVG ausgenommen sind, aber der Pensionsversicherung unterliegen, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Die Staffelung der Gutschrift beginnt bei einer Beitragsgrundlage von 566 Euro mit 160 Euro, bei einer Beitragsgrundlage zwischen 1200 Euro und 2100 Euro beträgt die Gutschrift 500 Euro. Danach sinkt die Gutschrift bis zur Beitragsgrundlage vom 2900 Euro auf 100 Euro ab.
Der Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigen Personen ist der 31. Mai 2022. Die technische Durchführung seitens der Sozialversicherung erfolgte Ende September. Die Gutschrift wird für die Versicherten im Rahmen der Beitragsvorschreibung im Oktober 2022 ersichtlich .