Geflügelpest: Stallpflicht aufgehoben
Durch die nun reduzierte Einschleppungsgefahr wird die seit November 2021 vorgeschriebene Stallpflicht für Geflügelbetriebe per Novelle der Geflügelpestverordnung außer Kraft gesetzt. Abgestufte Maßnahmen können weiterhin ergriffen werden.
Künftig wird zwischen Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und solchen mit lediglich erhöhtem Risiko unterschieden. Dies ermöglicht es, innerhalb des Risikogebiets weitere Abstufungen hinsichtlich der jeweils erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen vorzunehmen.
Aufgrund einer nach wie vor bestehenden, aber geringeren Gefährdungslage werden die übrigen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit in den ausgewiesenen Risikogebieten jedoch weiterhin vorgeschrieben:
Aufgrund einer nach wie vor bestehenden, aber geringeren Gefährdungslage werden die übrigen Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit in den ausgewiesenen Risikogebieten jedoch weiterhin vorgeschrieben:
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für Risikogebiete
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten. Ein direkter bzw. indirekter Kontakt ist auszuschließen.
- Geflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
- Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
- ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage besteht, oder wenn die
- Sterberate höher als 3 % in einer Woche ist.