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Geflügelpest: Ausbrüche so früh wie nie

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28.10.2025 | von Dipl.-Ing Gerda Weber

Aufgrund zunehmender Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko eingestuft.

Hühner.jpg © Gerda Weber
Die Vogelgrippe hat nun Österreich erreicht. © Gerda Weber
So früh wie noch nie sind bereits Fälle von H5N1 bei Wildvögeln in Österreich aufgetreten. In Kärnten, im Bezirk Feldkirchen, und in Niederösterreich, in den Bezirken Horn und Gmünd, wurden Schwäne und eine Ente positiv auf H5N1 getestet. In Deutschland ist in mindestens 15 Geflügelhaltungen, in sieben Bundesländern, beim Nutzgeflügel die Geflügelpest nachgewiesen worden. Auch Italien, Ungarn und die Slowakei melden Fälle.
Für alle Geflügelbetriebe gilt:
  •  Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
  •   ein Rückgang der Futter und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder
  •  ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder
  • wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.

Geflügelhaltung unterliegt Meldepflicht

Eine Meldepflicht der Geflügelhaltung ist von wesentlicher Bedeutung für die Seuchenvorsorge. Der Beginn der Geflügelhaltung - bereits ab einem Stück Geflügel - ist binnen einer Woche bei der Behörde (Amtstierarzt) zu melden. Professionelle Geflügelhalter bzw. alle Betriebe, die über die Tierliste den Tierbestand bekannt geben, sind über die dafür vorgesehenen agrarischen Systeme erfasst. Sollten Geflügelhalter bisher die Meldung übersehen haben, so wird ersucht, diese Meldung dringend nachzuholen. Im Falle des Auftretens der Geflügelpest, ist es für die Behörde zur Verhinderung der Seuchenverbreitung von wesentlicher Bedeutung, über die Geflügelhalter in dem Gefahrengebiet informiert zu sein, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.

Meldung an Behörde wichtig

Verendet aufgefundene Wasservögel und Raubvögel müssen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
(Amtstierarzt) gemeldet werden. Eine rasche Meldung ist sehr wichtig, damit eine Ausbreitung der Seuche rechtzeitig eingedämmt werden kann. Die toten Tiere sollen nicht berührt, sondern am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst. Alle Betriebe in Österreich müssen auf ihren Betrieben die vorbeugenden betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Broschüre "Biosicherheit Geflügel" ist auf der LK-Webseite unter dem Reiter Tiere - Geflügel abrufbar.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass manche Geflügelhalter sich der Gefahr, die von ihrer Haltung ausgeht, nicht bewusst sind. Auch wenn nur fünf Hühner im Garten gehalten werden, kann es fatale Folgen haben, wenn diese Hühner erkranken. Der Schaden durch die verendeten fünf Hühner ist vielleicht gering, jedoch die Gefahr der Übertragung durch Schadnager, Wildvögel und Hauskatzen auf professionelle Geflügelbetriebe im näheren und weiteren Umkreis ist sehr groß. So kann letztendlich ein Fünfhühnerbetrieb aus falscher Einschätzung des von ihm ausgehenden Gefahrenpotenzials das existentielle Ende von Betrieben bedeuten, welche durch die Geflügelhaltung ihren Lebensunterhalt bestreiten.
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