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Geflügelpest

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26.11.2021 | von DI Gerda Weber

Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten

AMA_Legehennen in einem Vogelsicheren Wintergarten.jpg © Agrarmarkt Austria
© Agrarmarkt Austria
In Europa breitet sich seit Mitte Oktober die Geflügelpest immer mehr aus. Am 25.11.2021 hat die AGES den ersten Fall in Österreich bestätigt: In einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) wurde Geflügelpest diagnostiziert. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind verendet bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt. Zuletzt trat die Geflügelpest im Frühjahr 2021 in Österreich auf, ebenfalls in einem Kleinbetrieb.
Daher hat das Gesundheitsministerium, im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES, eine Stallpflicht für jene Betriebe erlassen, die mehr als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten halten. Eine betreffende Verordnung, in der die Risikogebiete ausgewiesen sind, wurde seitens des Gesundheitsministeriums am 25.11.2021 erlassen.
Ab dem 26. November 2021 gelten daher für Betriebe in festgelegten Risikogebieten gem. der Novelle Geflügelpestverordnung vom 25. November 2021 (siehe download) vorbeugende Schutzmaßnahmen.

Für Betriebe ab 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten gilt:

Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.

Für Betriebe mit weniger als 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten gilt:

  • Enten und Gänse sind von anderem Geflügel getrennt zu halten
  • Geflügel ist in Ställen oder abgedeckten Haltungsvorrichtungen zu halten.
  • Geflügel ist von der Haltung in Ställen ausgenommen, wenn es durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
  • Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.

Für alle Betriebe gilt:

  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel
    - ein Abfall (Rückgang) der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent oder
    - ein Abfall (Rückgang) der Eierproduktion um mehr als fünf  Prozent für mehr als zwei Tage besteht oder
    - wenn die Sterberate höher als 3 Prozent in einer Woche ist.

Vogelgrippe: Stallhaltepflicht auch in 64 Kärntner Gemeinden

Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen:
  • Klagenfurt (Stadt)
  • Villach (Stadt)

Im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
  • Hermagor-Pressegger See
  • St. Stefan im Gailtal

Im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
  • Ebenthal in Kärnten
  • Feistritz im Rosental
  • Ferlach
  • Grafenstein
  • Keutschach am See
  • Köttmannsdorf
  • Krumpendorf am Wörthersee
  • Ludmannsdorf
  • Maria Rain
  • Maria Saal
  • Maria Wörth
  • Moosburg
  • Pörtschach am Wörthersee
  • St. Margareten im Rosental
  • Schiefling am Wörthersee
  • Techelsberg am Wörther See

Im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
  • Eberstein
  • Liebenfels
  • St. Veit an der Glan
  • Weitensfeld im Gurktal
  • Frauenstein

Im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
  • Baldramsdorf
  • Lendorf
  • Spittal an der Drau

Im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
  • Arnoldstein
  • Feistritz an der Gail
  • Ferndorf
  • Finkenstein am Faaker See
  • Fresach
  • Hohenthurn
  • Nötsch im Gailtal
  • Paternion
  • Rosegg
  • St. Jakob im Rosental
  • Stockenboi
  • Treffen am Ossiacher See
  • Velden am Wörther See
  • Weißenstein
  • Wernberg

Im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
1. Bleiburg
2. Diex
3. Eberndorf
4. Gallizien
5. Griffen
6. Neuhaus
7. Ruden
8. St. Kanzian am Klopeiner See
9. Völkermarkt

Im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
  • Frantschach-St. Gertraud
  • Lavamünd
  • St. Andrä
  • St. Georgen im Lavanttal
  • St. Paul im Lavanttal
  • Wolfsberg

Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
  • Feldkirchen in Kärnten
  • Glanegg
  • Ossiach
  • St. Urban
  • Steindorf am Ossiacher See
  • Steuerberg

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