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22.09.2022 | von Ing. Eduard Penker und Ing. Georg Moser - Gültigkeit: Kärnten

Gefährdete Nutztierrassen - interessante Alternative

Generhaltung ist in der Rinderzucht sowie in der Schaf- und Ziegenhaltung von großer Wichtigkeit. So werden biologische Vielfalt und züchterische Fortschritte gewährleistet.

Durch stetige Änderungen der Rahmenbedingungen in der Rinder- sowie Schaf- und Ziegenhaltung wird nach Alternativen gesucht, um Betriebe auf die wirtschaftlichste Art und Weise zu managen. Eine davon, die im ÖPUL 2023 weiterhin besteht, ist die Erhaltung von gefährdeten Nutztierrassen. Diese hat den Sinn, die genetische und biologische Vielfalt zu gewährleisten. Alte Rassen stellen auch ein über Jahrhunderte entstandenes Kulturgut dar, das eine wichtige Grundlage für züchterische Fortschritte bildet. Es sind aber auch wieder Tiere gefragt, die mit den wechselnden Umweltbedingungen zurechtkommen, die robust und bodenständig sind. Die "alten" Haustierrassen erfüllen diese Eigenschaften. Sie können sich diesen Bedingungen anpassen und aufgrund ihrer guten Grundfutterverwertung auch in den Berggebieten und exponierten Lagen perfekt eingliedern. 
brillenschaf.jpg
Das Kärntner Brillenschaf zählt zu den bekanntesten heimischen Schafrassen und wird mit einer Anhebung der Förderhöhen noch attraktiver werden. © ÖBSZ

Schafe und Ziegen

Die Erhaltung der genetischen Vielfalt spielt auch bei den kleinen Wiederkäuern eine große Rolle. Insgesamt gelten acht Schaf- und sieben Ziegenrassen in Österreich als gefährdet. In Kärnten heimisch sind vor allem zwei gefährdete Schafrassen: das Kärntner Brillenschaf und das Krainer Steinschaf. Diese werden auch vom Schaf- und Ziegenzuchtverband Kärnten züchterisch betreut. In einem Webinar erhält man einen weitläufigen Überblick über das Thema "Erhaltung genetischer Vielfalt“ und eine kurze Vorstellung aller gefährdeten Schaf- und Ziegenrassen.

Ein Schwerpunkt des Webinars ist eine umfangreiche Vorstellung der zukünftigen Anforderungen in der ÖPUL-Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“. Diese dient zur Bewahrung und Steigerung der biologischen und genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft durch die Zucht und die nachhaltige Nutzung gefährdeter Nutztierrassen. 
Die Förderhöhen im kommenden Programm betragen zwischen 50 und 60 Euro je Muttertier, für einen Bock oder Zuchtwidder erhält man die doppelte Prämie. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 20 Euro/Tier für die erhöhten Kosten für das besondere Generhaltungsprogramm (gezielte Anpaarungsplanung, Abstammungssicherung). Voraussetzung bei der Haltung gefährdeter Nutztierrassen ist die Mitgliedschaft beim Zuchtverband.

Im zukünftigen Programm wird es attraktive Prämienstufen geben. Die Förderhöhen wurden in etlichen Kategorien deutlich angehoben. Auch hier gilt: Die Einstiegsmöglichkeit in dieses Programm besteht mit dem kommenden Herbstantrag. Der Haltezeitraum beginnt mit dem Stichtag 1. April und endet am 31. Dezember desselben Jahres. Hierbei muss mindestens ein förderbares Tier auf dem Betrieb stehen. Neu im ÖPUL-Programm ist die Möglichkeit, dass man in die Maßnahme jährlich ein- oder aussteigen kann. Die Anmeldung zum Webinar erfolgt beim LFI Kärnten. 
Blondviehherde Schütter.jpg
Das Kärntner Blondvieh eignet sich perfekt für die Direktvermarktung wie hier auf dem Betrieb Alexander Schütter, vlg. Gatterer, aus St. Salvator. © caRINDthia

Rinder

Die Prämie für die Erhaltung dieser gefährdeten Tierrassen sollte dazu dienen, Einkommensverluste im Vergleich zu verbreiteten Rassen auszugleichen. Diese entstehen durch den Einsatz von Zuchttieren lokaler, von Nutzungsaufgaben bedrohter Landrassen, die genetisch an ein oder mehrere traditionelle Erzeugersysteme angepasst sind. Im Bereich der Rinder gibt es für die verschiedenen Rassen eine verantwortliche Organisation, die für die Betreuung und Abwicklung der jeweiligen Rassen zuständig ist. In Kärnten ist der Zuchtverband caRINDthia für die zwei heimischen Rinderrassen, das Kärntner Blondvieh und die Original Pinzgauer zuständig. 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Maßnahmen durch die Europäische Kommission werden die gefährdeten Nutztierrassen auch im neuen ÖPUL-Programm gefördert. Laut den Förderbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 erhält der Landwirt für die gefährdete Rinderrasse Kärntner Blondvieh 310 Euro pro Kuh und die gefährdeten Original Pinzgauer 210 Euro pro Kuh. Kühe, die sich unter Milchleistungskontrolle befinden, erhalten einen Zuschlag von 80 Euro. Zuchtstiere werden zusätzlich gefördert: Kärntner Blondvieh mit 620 Euro, Original Pinzgauer mit 420 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 20 Euro pro Tier für die erhöhten Kosten für das besondere Generhaltungsprogramm (SNP-Abstammungsuntersuchung). Voraussetzung bei der Haltung gefährdeter Haustierrassen ist die Mitgliedschaft beim Zuchtverband "caRINDthia“ und beim Landeskon­trollverband. 

Gezielte Paarung
caRINDthia übernimmt die züchterische Betreuung der Betriebe. Beim "Kärntner Blondvieh“ müssen die Tiere, aufgrund der geringen Linienvielfalt, gezielt angepaart werden. Diese Anpaarungsvorschläge werden von caRINDthia ausgegeben. Da es aber auch wichtig ist, Tiere zu züchten, die phänotypisch in Ordnung sind, werden alle weiblichen Tiere nur nach Besichtigung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches eingestuft. Beim Tierzukauf ist deshalb immer darauf zu achten, dass die Tiere im Hauptbuch sind, denn nur diese sind förderungsfähig. 
Bei der Rasse Original Pinzgauer ist es ebenfalls notwendig, die Tiere reinrassig anzupaaren, denn das ÖPUL-Programm hat den Sinn, die Rasse zu erhalten und nicht durch Kreuzungen mit anderen Rassen wieder zu verdrängen.

Im ÖPUL-Programm ist auch die Leistungskontrolle verankert. Für die Betriebe ist eine Milch- oder Fleischleistungskontrolle verpflichtend. Bei Letzterer muss der Betrieb eine Waage zur Verfügung stellen. Im Beisein des Kontrollorgans werden die Tiere zwei Mal im Jahr gewogen. Das Geburtsgewicht muss der Landwirt selbst ermitteln und vermerken. Aber es besteht auch die Möglichkeit, die Kontrolle der Milchleistung durchzuführen. Dabei wird diese neunmal im Jahr gemessen. 

Einsteigen kann man in das Programm "Erhaltung von gefährdeten Nutztierrassen“ noch mit dem Herbstantrag 2022. Es ist wichtig, dass man bis 31. März 2023 ein förderfähiges Tier (Kuh) auf dem Betrieb stehen hat. Neu im ÖPUL-Programm ist die Möglichkeit, dass man in die Maßnahme jährlich ein- oder aussteigen kann. Für weitere Informationen steht Zuchtleiter Georg Moser, caRINDthia, unter der Tel.-Nr.: 04212/22 15-15 zur Verfügung.
https://www.youtube.com/watch?v=Z0isXtpFSlM
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Webinar: Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen und Tierwohl –Weide für Pferde © Landwirtschaftskammer Kärnten
Info: Weitere Infos erhalten Sie im Webinar.
 

ÖPUL 2023-2027

  • Tierwohl Schweinehaltung – Durchschnittstierbestand berechnen!

  • Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen

  • Naturschutz im ÖPUL 2023

  • Bodennahe Ausbringung und Gülleseparation – Meldefrist beachten

  • Eine neue ÖPUL-Maßnahme fürs Grünland

  • ÖPUL Bio: Im Herbst die Einstiegsmöglichkeit nutzen

  • Tierwohl im Fokus: Schweinehaltung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL Tierwohl - Weide: Was im Herbst zu beachten ist

  • Schadholzlagerung auf beihilfefähigen Flächen

  • Zwischenfruchtanbau: Beantragung nicht vergessen

  • AMA-Meldungen rasch erledigen

  • Einzeltiermeldung bei Schafen und Ziegen

  • Neueinstieg in das ÖPUL Naturschutzmonitoring 2024 - Es zahlt sich aus, drauf zu schauen!

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • Grünlanderhaltungspflichten im ÖPUL 2023 beachten

  • Meldeverpflichtungen bei Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Weide"

  • Aufzeichnungsverpflichtungen bei Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Terminüberblick "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • ÖPUL 2023: Begrünung von Ackerflächen

  • Einhaltung der Mindestbewirtschaftungskriterien bei ungünstiger Witterung/Schädlingsbefall am Acker

  • Was bei kurzfristiger nichtlandwirtschaftlicher Nutzung zu beachten ist

  • ÖPUL-Information zu Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • Befahren von als Acker-Biodiversitätsfläche beantragten Pufferstreifen zur Gewässerpflege

  • Pflanzenschutzmitteleinsatz bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen kennzeichnen

  • Pflanzenschutzmitteleinsatz bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • ÖPUL 2023 "Tierwohl - Weide": Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen

  • ÖPUL 2023: Prämienzuschläge auf Ackerflächen bei Maßnahmen UBB und Bio

  • ÖPUL 2023 - Klarstellungen für das erste Antragsjahr

  • Dokumentationsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1. Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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