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GAP ab 2023: Kärnten im Plus

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27.01.2022 | von Dipl.-Ing. Mathias Maritschnig

LK-Vollversammlung nahm GAP 2023+ ins Blickfeld

Aufmacherfoto-min (1).jpg © Wajand
© Wajand
Am 21. Jänner tagte im Bildungshaus Krastowitz die Vollversammlung der LK Kärnten. Sie war von Präsident Siegfried Huber einberufen worden, um Informationen aus erster Hand zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Periode 2023 bis 2027 zu erhalten. Den Kammerräten Rede und Antwort stand Sektionschef Dipl.-Ing. Johannes Fankhauser vom BMLRT, der eigens angereist war, um Eckpunkte und Details der Programme ab 2023 vorzustellen. Nachfolgend eine Zusammenfassung. 
 
Grafik 1.jpg © BMLRT
Zahlungen pro Jahr © BMLRT
1 | Verhandlungsergebnis für Österreich und Kärnten
Sektionschef Fankhauser verwies eingangs auf das österreichische Verhandlungsergebnis bei der Finanzierung der neuen GAP. Entgegen dem Erstvorschlag der EU-Kommission, bei dem ein Minus von 770 Mio. Euro an EU-Mitteln gedroht hat, konnte das GAP-Budget für Österreich um 35 Mio. Euro an EU-Mitteln aufgestockt werden. Gemeinsam mit den Kofinanzierungsmitteln von Bund und Land stehen in der neuen Programmperiode 82 Mio. Euro mehr jährlich zur Verfügung. 
Für Kärntens Landwirte hatte der Sektionschef in diesem Zusammenhang eine gute Nachricht im Gepäck: Wie Berechnungen des Ministeriums zeigen, steigt Kärnten mit einem Plus von 10,1 Mio. Euro pro Jahr (+8,1 %) in der nächsten GAP-Periode deutlich positiv aus. In den Jahren 2023 bis 2027 stehen in Summe 50,7 Mio. Euro mehr für Kärntens Bauern zur Verfügung. 

3 | ÖPUL 2023 – zentrale Änderungen
Um die Differenz bei den Direktzahlungen möglichst auszugleichen, wird die Dotierung im neuen Agrarumweltprogramm ÖPUL deutlich erhöht. Die Mittel steigen auf Grund der Ökoregelung, aber auch wegen höherer Prämien in für Kärnten wichtigen Maßnahmen an. Wurden in der laufenden Periode in Kärnten 31,5 Mio. Euro im Durchschnitt pro Jahr im ÖPUL ausgezahlt, stehen in der neuen Periode knapp 45 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung (+13,3 Mio. Euro). Dabei betonte Fankhauser auch, dass die erhöhten Prämien zum Teil auch erhöhte Auflagen nach sich ziehen. Es wird aber auch neue Zuschläge geben, die ohne Zusatzaufwand abgeholt werden können (z. B. für Wechselwiese etc.). Ausgebaut werden im neuen ÖPUL einerseits die bekannten Maßnahmen UBB, BIO, Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, Tierwohl Weide- und Stallhaltung, Tierwohl Behirtung und Naturschutz. Andererseits werden neue Maßnahmen eingeführt (z. B. Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland – HUMBUG). 
Das neue ÖPUL sieht laut Fankhauser auch mehr Chancen für Mutterkuhbetriebe vor: Es kommt in der Weidehaltung zur Einführung einer erhöhten Weideprämie, wenn mehr als 150 Weidetage erreicht werden. Hier wurde vom Ministerium eine zentrale Forderung der LK Kärnten umgesetzt, dass der erhöhte Zuschlag auch kategoriebezogen beantragt werden kann. Erstmals kann auch mit Kälbern und weiblichen Tieren an der Maßnahme Tierwohl Stallhaltung (Strohmaßnahme) teilgenommen werden. Erhöhte Prämien in der Maßnahme Heuwirtschaft und UBB aber auch Zuschläge bei zusätzlichen Biodiversitätsflächen oder dem Anbau von Feldfutter kommen den Mutterkuhbetrieben zu Gute. 

Eine intensive Auseinandersetzung mit dem neuen ÖPUL-Programm ist unerlässlich, um das Prämienpotenzial auszuschöpfen, sagte der Sektionschef vor der Vollversammlung und sprach sich auch für eine hohe Teilnahmerate am ÖPUL aus. Dabei galt sein Ersuchen, vor allem die Teilnahme an der Maßnahme UBB zu forcieren, um eine möglichst flächendeckende Teilnahme am Agrarumweltprogramm auch in der Folgeperiode sicher zu stellen. Zwar musste der Anteil der Biodiversitätsflächen von 5 % auf 7 % erhöht und der Anteil der größten Kultur am Acker auf 55 % reduziert werden – die Prämie steigt dafür aber von 45 Euro auf 70 Euro. Anrechnungsmöglichkeiten von Bracheflächen am Acker und neue Möglichkeiten bei der Nutzung von Biodiversitätsflächen am Grünland (Stichwort neun Wochen Nutzungsverzicht zwischen 1. und 2. Schnitt) sollen die Maßnahme attraktiv machen. 

2 | Ökoregelung und Umverteilungszahlung – neu in der 1. Säule
Die Direktzahlungen fallen um rund 5,6 Mio. Euro geringer aus als bisher. Ursache ist die von der EU-Kommission geforderte Ökoregelung. Diese sieht vor, dass mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umweltmaßnahmen verwendet werden müssen. Österreich kann jedoch Mittel aus dem ÖPUL auf die Ökoregelung anrechnen. Ein Verhandlungserfolg, wie Fankhauser ausführte, denn Österreich müsse so nur rund 15% seiner Direktzahlungen für das Ökoschema verwenden. Trotzdem sinken die zur Verfügung stehenden Mittel für die Direktzahlungen der Säule 1 – wenn auch nicht so stark wie in anderen EU-Staaten. 
Mit der sogenannten Umverteilungszahlung sollen ab 2023 vor allem kleinere und mittlere Betriebe in der ersten Säule stärker unterstützt werden. Rund 70,7 Mio. Euro werden dabei auf die ersten 40 ha aufgeteilt. Die Basisprämie beträgt 208 Euro pro ha, die Umverteilungszahlung wird zusätzlich dazu in zwei Stufen eingeführt – siehe untenstehende Tabelle 1.
 
Umverteilungszahlung.png © LK Kärnten
© LK Kärnten
Fördersätze.png © LK Kärnten
© LK Kärnten
4 | Säule 2 – Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage wird in der neuen Förderperiode unter dem Motto „Evolution statt Revolution“ weiterentwickelt. Die Basis für die Berechnung der Prämien werden weiterhin die Erschwernispunkte (EP) bleiben. Es kommt zu einem Wegfall der Eigenangaben im Mehrfachantrag, da die Eigenangaben eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen. Das bereits bekannte Kriterium „Trennstücke“ wird in der Erschwernispunkteberechnung aufgewertet. Durch die Einführung eines neuen Kriteriums „Streulage“ wird die innerbetriebliche Bewirtschaftungserschwernis für Betriebe im benachteiligten Gebiet zukünftig besser abgebildet werden. Um Klein- und Mittelbetriebe besser zu unterstützen, hat das Ministerium eine Forderung der Interessenvertretung aufgegriffen und eine neue Degressionsstufe (10 bis 20 ha) eingeführt, die höher dotiert wird.

5 | Unterstützung der Almwirtschaft
Mit mehr Mitteln in der neuen Periode wird die Unterstützung der Almwirtschaft in Österreich fortgesetzt, erklärte Fankhauser der Vollversammlung. Tiere müssen mindestens 60 Tage auf einer Alm verbringen, um folgende Leistungen auslösen zu können: 
  • In der 1. Säule kommt es zu einer Erhöhung der gekoppelten Stützung, die Basiszahlung für Almflächen wird reduziert. Es kommt zu einer Zuteilung der Fläche laut Anzahl der gealpten Tiere je Heimbetrieb. Dies ist durch die Abschaffung des Modells der Zahlungsansprüche möglich. 
  • Im ÖPUL wird die bisherige Maßnahme „Alpung und Behirtung“ aufgetrennt in die Einzelmaßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl Behirtung“. Bei der Almbewirtschaftung gibt es für die Erschwernisstufen 2 und 3 mehr Geld. In der Maßnahme Tierwohl Behirtung kommt es zu einer teilweisen Erhöhung der Behirtungsprämie sowie des Milchviehzuschlages. 
  • In der Ausgleichszulage kommt es zu einer Weiterführung der Anrechnung der Erschwernispunkte des Heimbetriebs auf den Almen unter der Berücksichtigung der aufgetriebenen Tiere des Heimbetriebs. 
Abschließend ersuchte der Sektionschef die Interessenvertretung, in der Umsetzung der neuen GAP 2023 eine aktive Rolle zu spielen und die Kärntner Bäuerinnen und Bauern bestmöglich dabei zu unterstützen, die zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich abzuholen. Damit aus einem Plus für Kärnten auch ein Plus für möglichst viele Betriebe wird.

6 | Zahlungen für Junglandwirte
Fankhauser präsentierte der Vollversammlung auch die zukünftigen Maßnahmen für die Junglandwirte.
In der 1. Säule, beim Junglandwirte-Top-Up, kommt es zu einer Weiterführung des erhöhten Hektarbetrages für die ersten 40 ha für maximal fünf Jahre von ca. 66 Euro pro ha. Dabei strich Fankhauser hervor, dass es eine Übergangsregelung für Junglandwirte geben wird, welche die vollen fünf Jahre des Junglandwirte-Top-Up in der aktuellen Periode noch nicht ausgeschöpft haben.
Aufbauend auf die Zahlung aus der 1. Säule für Junglandwirte, wird es in der 2. Säule eine Niederlassungsbeihilfe geben. Diese wird modular auf vier Förderbausteine aufgebaut sein. Der Maximalbetrag von 15.000 Euro teilt sich auf vier Bausteine auf: Basisprämie 3500 Euro, Prämie für Eigentumsübergang 2500 Euro, Prämie für Meisterprüfung oder höheren Abschluss 5000 Euro, und erstmals wird es auch eine Prämie für das Führen von Aufzeichnungen in der Höhe von 4000 Euro geben. Fankhauser skizzierte dabei den Rahmen der Aufzeichnungen und erklärte, dass bei diesem Baustein eine Einnahmen-Ausgabenrechnung mindestens drei Jahre lang geführt werden muss. Bei der Investitionsförderung ab 2023 wird es wieder einen Zuschuss für Junglandwirte um 5 % geben. 
 

LK-Info zur GAP 2023

Die LK Kärnten bietet auch heuer Online-Informationsveranstaltungen zur Abgabe des Mehrfachantrages (MFA) auf Bezirksebene an. In den Webinaren informieren Sie die Außenstellen über alle notwendigen Vorbereitungen für den Mehrfachantrag 2022, aber auch über aktuelle Änderungen der GAP 2023. Sämtliche Termine werden in den nächsten Ausgaben des Kärntner Bauer veröffentlicht. Für die Webinare können Sie sich online auf www.lfi.at oder direkt in Ihrer zuständigen Außenstelle anmelden. Voraussichtlich ab 31. Jänner werden auf der Website der LK Kärnten unter der Rubrik „Förderungen“ laufend alle Neuerungen zur GAP 2023 online gestellt.
 
qr-code (25).png © LK Kärnten

BMLRT startet GAP-Kampagne

Als zentrale Informationsplattform für die neue GAP 2023 wurde die Website www.landwirtschaft.at vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ins Leben gerufen. In Form von Sharepics, Argumentekarten, Newslettern und Social-Media-Berichterstattungen werden die Maßnahmen der neuen GAP 2023 übersichtlich und leicht verständlich nähergebracht. 
Nähere Informationen entnehmen Sie dem hier abgedruckten QR-Code. 
Fankhauser-min.jpg © BMLRT

Drei Fragen an Dipl.-Ing. Johannes Fankhauser

Der GAP-Strategieplan wurde vom BMLRT zeitgerecht bei der Europäischen Kommission eingereicht. Wie sieht der weitere Fahrplan zur GAP 2023 aus?
Johannes Fankhauser: Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sechs Monate Zeit, die Inhalte des GAP-Strategieplans zu prüfen und zu genehmigen. Wir haben uns im Vorfeld der Programmeinreichung intensiv mit der Europäischen Kommission ausgetauscht. Ich rechne daher deutlich früher mit einer Genehmigung.  Parallel dazu arbeiten wir mit Nachdruck an den erforderlichen Voraussetzungen für die Umsetzung in Österreich: Dazu zählen unter anderem die Anpassung von mehreren nationalen Gesetzesgrundlagen, wie z. B. dem Marktordnungsgesetz, Landwirtschaftsgesetz und AMA-Gesetz.

Welche zentralen Ziele verfolgt Österreich im GAP-Strategieplan?
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen GAP-Strategieplan kann der bisherige österreichische Weg fortgeführt werden – mit einem starken Agrarumweltprogramm, einer zielgerichteten Unterstützung bäuerlicher Familienbetriebe und einer Absicherung der Berglandwirtschaft.

Wie beurteilen Sie das Verhandlungsergebnis aus der Sicht des Bundeslandes Kärnten?
Wir konnten den ursprünglichen europäischen Kürzungsplan für die österreichische Landwirtschaft abwenden und sind letztlich mit einem Plus ausgestiegen. Für Kärnten bedeutet das ein deutliches Plus von 8,1 %. Konkret sind das plus 10,1 Mio. Euro für agrarische Flächen- und Projektmaßnahmen pro Jahr.
 

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Dipl.­Ing. Johannes Fankhauser, Leiter der Sektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im BMLRT © BMLRT