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30.07.2020 | von Ing. Wolfgang Stromberger
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Futterzukauf – Herkunft dokumentieren

Grundsätzlich muss jeder Futtermittelzukauf am landwirtschaftlichen Betrieb dokumentiert werden. Bei Handelsfuttermitteln erfüllen beispielsweise Sackanhänger, Lieferscheine und Rechnungen diese Anforderungen.

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Auch ein Heuverkauf ab Feld kann mit dem Futtermittel­ Lieferschein dokumentiert werden. © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten
Für An- und Verkäufe sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird empfohlen, einen Futtermittellieferschein zu verwenden. Die Rückverfolgbarkeit und Futtermittelsicherheit laut Futtermittel-Verordnung werden dadurch gewährleistet. Vollständig ausgefüllte Lieferscheine dokumentieren die Herkunft der Futtermittel auch bei Cross Compliance Kontrollen!

Der Lieferschein ist in erster Linie eine Ergänzung der Aufzeichnungen zum AMA-Güte­siegelprogramm und entspricht der Futtermittelrichtlinie „pastus+“. Trotzdem ist er nicht nur für Gütesiegelproduzenten vorgesehen, sondern für alle viehhaltenden Landwirte zu empfehlen, die hofeigene Futtermittel an- oder verkaufen. Dies betrifft besonders Grundfuttermittel, wie z. B. Heu, Futterstroh, Gras- und Maissilage. Ein Zusatznutzen ergibt sich in der Absicherung bei Schadenersatzansprüchen, wenn Futtermittel Qualitätsmängel aufweisen.
 
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Formulare im Durchschreibeverfahren werden über die LK Außenstellen ausgegeben. © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten

Rückstellmuster

Rückstellmuster von Futtermittelverkäufen zwischen Landwirten sind nicht verbindlich vorgeschrieben. In Fall von Schadenersatzansprüchen können Qualitätsmängel jedoch nachgewiesen werden. Dafür sind eine repräsentative Probennahme sowie ein dazugehörendes Protokoll notwendig. Das Protokoll ist von allen an der Lieferung und Musterziehung beteiligten Personen zu unterschreiben.
 

5 Tipps zum Lieferschein

1. Lieferschein ausfüllen
Der Futtermittel-Lieferschein ist im Durchschreibeverfahren aufgebaut und besteht aus drei Teilen. Das weiße Original verbleibt beim Landwirt als Verkäufer. Der grüne Durchschlag verbleibt beim Transporteur, und der gelbe Durchschlag ist für den Käufer bestimmt. Alle Beteiligten müssen den Lieferschein unterschreiben, und die entsprechenden Angaben bestätigen. Als Aufzeichnungsunterlage ist der Lieferschein drei Jahre aufzubewahren.

2. Angaben am Lieferschein
Die grün hinterlegten Felder sind vom Verkäufer auszufüllen und sollten folgende Angaben beinhalten: 
  • Angaben zum Betrieb wie LFBIS-Nr., Name und Anschrift. 
  • Angabe ob Biobetrieb mit Bekanntgabe der Biokontrollstelle, sofern ein anerkannter Biobetrieb mit gültigem Kontrollvertrag vorliegt. 
  • Angaben zum Transport, sofern dieser durch den Verkäufer erfolgt. 
  • Angaben zum Futtermittel wie Futterart, Menge, Erntejahr, Herkunft und besondere Hinweise zur Beschaffenheit bzw. Verwendbarkeit des Futtermittels, sofern Qualitätsmängel vorliegen. 
  • Die grau hinterlegten Felder sind vom Käufer auszufüllen und beinhalten wie beim Verkäufer Angaben zum Betrieb und zum Transport, sofern dieser durch den Käufer durchgeführt wird. 
  • Was bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift?
  • Die Richtigkeit der gemachten Angaben. 
  • Die Einhaltung der Hygiene­vorschriften. 
  • Die Herstellung des Futtermittels nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis.
  • Die handelsübliche Beschaffenheit des Futtermittels, dass dieses unverdorben und unverfälscht ist.
  • Dass kein Untersuchungsergebnis bekannt ist, welches dem Einsatz als Futtermittel entgegensteht.
3. Transportangaben
Angaben zum Transport sind dann vom Landwirt zu machen, wenn dieser als Verkäufer oder Käufer den Futtermittel­transport durchführt. Die Angaben dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle einer Kontamination. Die Angaben beziehen sich auf Fragen zum Transportfahrzeug (ob ein betriebseigener Anhänger verwendet wurde), zur Vorfracht (ob landwirtschaftliche Urprodukte wie z. B. Getreide oder Sonstiges wie z. B. Handelsdünger transportiert wurde) und zum Transportdatum. 

4. Haftungsfragen
Landwirte haften als Verkäufer von Futtermitteln mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Einhaltung der ­Bedingungen auf der Rückseite. 
Hinweis: Der Futtermittel-Lieferschein ist nur für den An- und Verkauf zwischen Landwirten bestimmt und ersetzt nicht die Verkaufsbelege von Futtermittelfirmen. 

5. Bezugsstellen
Der Futtermittel-Lieferschein sowie das Merkblatt liegen in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer auf und werden kostenlos ausgegeben. 
Daneben gibt es auch eine abgeänderte, digitale Version des Futtermitel-Lieferscheines, auf der Homepage der AMA Marketing. Unter der Auswahl Dokumente kann der Futtermittellieferschein pastus Version 2018 heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Die unterschriebenen Ausdrucke verbleiben dann wieder bei Käufer und Verkäufer zur Dokumentation. 

 

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