Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten(current)1
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen(current)2
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Kärnten
  3. Aktuelle Meldungen

Futterzukauf – Herkunft dokumentieren

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
30.07.2020 | von Ing. Wolfgang Stromberger

Grundsätzlich muss jeder Futtermittelzukauf am landwirtschaftlichen Betrieb dokumentiert werden. Bei Handelsfuttermitteln erfüllen beispielsweise Sackanhänger, Lieferscheine und Rechnungen diese Anforderungen.

Futtermittel Heuballen.jpg © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten
Für An- und Verkäufe sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird empfohlen, einen Futtermittellieferschein zu verwenden. Die Rückverfolgbarkeit und Futtermittelsicherheit laut Futtermittel-Verordnung werden dadurch gewährleistet. Vollständig ausgefüllte Lieferscheine dokumentieren die Herkunft der Futtermittel auch bei Cross Compliance Kontrollen!

Der Lieferschein ist in erster Linie eine Ergänzung der Aufzeichnungen zum AMA-Güte­siegelprogramm und entspricht der Futtermittelrichtlinie „pastus+“. Trotzdem ist er nicht nur für Gütesiegelproduzenten vorgesehen, sondern für alle viehhaltenden Landwirte zu empfehlen, die hofeigene Futtermittel an- oder verkaufen. Dies betrifft besonders Grundfuttermittel, wie z. B. Heu, Futterstroh, Gras- und Maissilage. Ein Zusatznutzen ergibt sich in der Absicherung bei Schadenersatzansprüchen, wenn Futtermittel Qualitätsmängel aufweisen.
 
FM Lieferschein Durchschlag.jpg © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten

Rückstellmuster

Rückstellmuster von Futtermittelverkäufen zwischen Landwirten sind nicht verbindlich vorgeschrieben. In Fall von Schadenersatzansprüchen können Qualitätsmängel jedoch nachgewiesen werden. Dafür sind eine repräsentative Probennahme sowie ein dazugehörendes Protokoll notwendig. Das Protokoll ist von allen an der Lieferung und Musterziehung beteiligten Personen zu unterschreiben.
 

5 Tipps zum Lieferschein

1. Lieferschein ausfüllen
Der Futtermittel-Lieferschein ist im Durchschreibeverfahren aufgebaut und besteht aus drei Teilen. Das weiße Original verbleibt beim Landwirt als Verkäufer. Der grüne Durchschlag verbleibt beim Transporteur, und der gelbe Durchschlag ist für den Käufer bestimmt. Alle Beteiligten müssen den Lieferschein unterschreiben, und die entsprechenden Angaben bestätigen. Als Aufzeichnungsunterlage ist der Lieferschein drei Jahre aufzubewahren.

2. Angaben am Lieferschein
Die grün hinterlegten Felder sind vom Verkäufer auszufüllen und sollten folgende Angaben beinhalten: 
  • Angaben zum Betrieb wie LFBIS-Nr., Name und Anschrift. 
  • Angabe ob Biobetrieb mit Bekanntgabe der Biokontrollstelle, sofern ein anerkannter Biobetrieb mit gültigem Kontrollvertrag vorliegt. 
  • Angaben zum Transport, sofern dieser durch den Verkäufer erfolgt. 
  • Angaben zum Futtermittel wie Futterart, Menge, Erntejahr, Herkunft und besondere Hinweise zur Beschaffenheit bzw. Verwendbarkeit des Futtermittels, sofern Qualitätsmängel vorliegen. 
  • Die grau hinterlegten Felder sind vom Käufer auszufüllen und beinhalten wie beim Verkäufer Angaben zum Betrieb und zum Transport, sofern dieser durch den Käufer durchgeführt wird. 
  • Was bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift?
  • Die Richtigkeit der gemachten Angaben. 
  • Die Einhaltung der Hygiene­vorschriften. 
  • Die Herstellung des Futtermittels nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis.
  • Die handelsübliche Beschaffenheit des Futtermittels, dass dieses unverdorben und unverfälscht ist.
  • Dass kein Untersuchungsergebnis bekannt ist, welches dem Einsatz als Futtermittel entgegensteht.
3. Transportangaben
Angaben zum Transport sind dann vom Landwirt zu machen, wenn dieser als Verkäufer oder Käufer den Futtermittel­transport durchführt. Die Angaben dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle einer Kontamination. Die Angaben beziehen sich auf Fragen zum Transportfahrzeug (ob ein betriebseigener Anhänger verwendet wurde), zur Vorfracht (ob landwirtschaftliche Urprodukte wie z. B. Getreide oder Sonstiges wie z. B. Handelsdünger transportiert wurde) und zum Transportdatum. 

4. Haftungsfragen
Landwirte haften als Verkäufer von Futtermitteln mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Einhaltung der ­Bedingungen auf der Rückseite. 
Hinweis: Der Futtermittel-Lieferschein ist nur für den An- und Verkauf zwischen Landwirten bestimmt und ersetzt nicht die Verkaufsbelege von Futtermittelfirmen. 

5. Bezugsstellen
Der Futtermittel-Lieferschein sowie das Merkblatt liegen in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer auf und werden kostenlos ausgegeben. 
Daneben gibt es auch eine abgeänderte, digitale Version des Futtermitel-Lieferscheines, auf der Homepage der AMA Marketing. Unter der Auswahl Dokumente kann der Futtermittellieferschein pastus Version 2018 heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Die unterschriebenen Ausdrucke verbleiben dann wieder bei Käufer und Verkäufer zur Dokumentation. 

 

Links zum Thema

  • Futtermittel – Qualitäts-Check Sie sind mit der Qualität Ihrer Futtermittel unzufrieden und suchen nach den Fehlerquellen +++ Sie möchten die Fütterung Ihrer Tiere optimieren und benötigen Daten zum Futterwert der eingesetzten Futtermittel +++ Sie wollen die Qualität zugekaufter Futtermittel überprüfen

Weitere Beiträge

  • MACH NICHT MI(S)T – für ein sauberes Kärnten
  • Hohe Zufriedenheit mit der LK-Beratung
  • Kommentar: Die Kraft des Weitergebens
  • Kommentar: Plagegeist Höckerschwäne
  • Kuhattacke: Höchstgericht entschied zugunsten des Landwirts
  • Landwirtschaft – Essen und Heimat
  • Starke Stimme für Biolandwirtschaft
  • Schulmilch - ein wertvoller Beitrag zur Kinderernährung
  • Führungswechsel bei Bio Austria Kärnten
  • Kommentar: Bedingtes Grundeinkommen
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 13
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
122 Artikel | Seite 1 von 13

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 13.06.2025

    Führerscheinprüfung E zu B

  • 13.06.2025

    Geschichten, Gedichte und alles dazwischen

  • 16.06.2025

    Bio-Kartoffelbau: Felderbegehung in Kärnten

  • alle Kurse anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Futtermittel Heuballen.jpg © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten

Auch ein Heuverkauf ab Feld kann mit dem Futtermittel­ Lieferschein dokumentiert werden. © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten

FM Lieferschein Durchschlag.jpg © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten

Formulare im Durchschreibeverfahren werden über die LK Außenstellen ausgegeben. © Wolfgang Stromberger/LK Kärnten