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Futtermangel – welche Möglichkeiten ein Biobetrieb hat

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05.08.2026 | von Dipl.-Ing. Dominik Sima

Um die Versorgung der Tiere sicherzustellen, wurden sowohl auf behördlicher Ebene als auch von einzelnen Vermarktungspartnern Erleichterungen geschaffen beziehungsweise angekündigt.

Die anhaltende Trockenheit stellt viele Biobetriebe in Kärnten vor große Herausforderungen. Die Erträge auf Grünland und Feldfutterflächen sind vielerorts deutlich geringer als üblich. Dadurch werden auf zahlreichen Betrieben die Futtervorräte knapp. Um die Versorgung der Tiere sicherzustellen, wurden sowohl auf behördlicher Ebene als auch von einzelnen Vermarktungspartnern Erleichterungen geschaffen beziehungsweise angekündigt. Dennoch gilt: Nicht jede Ausnahme erlaubt automatisch jede Form des Futterzukaufs. Daher sollten Biobetriebe die geltenden Vorgaben genau beachten.
Bio-Fütterung.jpg © LK Kärnten/Schuster
© LK Kärnten/Schuster

Behördliche Ausnahmen für konventionelles Grundfutter

Die Landwirtschaftskammer Kärnten und das Biozentrum Kärnten haben sich aufgrund der massiven Ertragseinbußen für eine befristete Ausnahme zum Zukauf von konventionellem Grundfutter eingesetzt. Seitens der zuständigen Landesbehörde wurde zugesichert, dass eine entsprechende Ausnahmeregelung im Rahmen der EU-Bioverordnung erlassen wird. Die endgültigen Rahmenbedingungen werden derzeit noch ausgearbeitet. Offen sind insbesondere die formelle Abwicklung, die erforderlichen Nachweise und Dokumentationspflichten. Diese Informationen sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Bis dahin gilt: Konventionelles Grundfutter sollte erst nach Inkrafttreten der behördlichen Regelung und unter Einhaltung der festgelegten Auflagen zugekauft und verfüttert werden.

Biogrundfutter weiterhin erste Wahl

Auch während der aktuellen Ausnahmesituation bleibt biologisches Grundfutter die erste Option. Betriebe sollten daher zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Biofutter zu beschaffen. Dazu zählen insbesondere Biofuttermittel aus Österreich sowie – sofern erforderlich und zulässig – Biogrundfutter aus angrenzenden Nachbarstaaten. Beim Zukauf ist auf eine vollständige Dokumentation zu achten. Rechnungen, Lieferscheine und Biozertifikate sind aufzubewahren und bei der Biokontrolle vorzulegen.

Weitere Erleichterungen für Biobetriebe

Neben der angekündigten Ausnahme zum konventionellen Grundfutter wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die Versorgung der Tiere sicherzustellen.
Bio Austria hat seine Richtlinien befristet angepasst. So ist für den Bezug von Biogrundfutter aus den Nachbarländern derzeit kein gesonderter Importantrag erforderlich. Gleichzeitig wurde der zulässige Kraftfutteranteil bei der Rinderfütterung vorübergehend von 15 auf 20 % der Jahres-Trockenmasse erhöht. Sollte die Landesbehörde den Einsatz von konventionellem Grundfutter offiziell freigeben, ist dafür bei Bio Austria keine zusätzliche einzelbetriebliche Genehmigung erforderlich. Der Zukauf von konventionellem Silomais ist für Bio Austria-Betriebe jedenfalls nicht erlaubt: Weitere Details können Sie dem Link entnehmen: Wenn das Futter knapp wird: Diese Möglichkeiten haben Biobetriebe jetzt - Bio AUSTRIA
 

Vermarktungspartner können strengere Vorgaben festlegen

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Biovorgaben und den Anforderungen der Vermarktungspartner. Eine behördliche Ausnahme bedeutet nicht automatisch, dass das Futter auch innerhalb eines Qualitätsprogrammes eingesetzt werden darf. Programme wie Ja! Natürlich, Zurück zum Ursprung (ZZU) oder Biowiesenmilch beruhen auf privatrechtlichen Vereinbarungen und können strengere Anforderungen als die Bioverordnung stellen.
So lehnt Ja! Natürlich den Einsatz von konventionellem Grundfutter trotz der außergewöhnlichen Situation ausdrücklich ab. Gleichzeitig wurden jedoch befristete Erleichterungen geschaffen. Ist österreichisches Biogrundfutter nicht ausreichend verfügbar, kann unter bestimmten Voraussetzungen biologisches Grundfutter aus an Österreich angrenzenden Nachbarländern eingesetzt werden.

Auch im PrüfNach!-Programm von ZZU wurden mehrere Erleichterungen beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Aussetzung der 75%-Eigenfutterregel, die Erhöhung des maximal zulässigen Kraftfutteranteils auf 20 % sowie die Möglichkeit, zertifiziertes Bio-Luzerne-Grundfutter aus angrenzenden Nachbarstaaten zu beziehen. Ein Einsatz von konventionellem Grundfutter wird von ZZU jedoch weiterhin nicht erlaubt.
Voraussetzung sind in beiden Fällen eine vorherige Abstimmung mit der Erzeugergemeinschaft, Molkerei oder der Qualitätssicherung des Vermarktungspartners sowie entsprechende Herkunftsnachweise und Dokumentationen. Entsprechende Formulare finden Sie hier.
 
lk beratung Kärnten Biolandbau.jpg © Archiv

Beratung in Anspruch nehmen

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen empfiehlt es sich, den Futterbedarf möglichst frühzeitig zu berechnen und geplante Maßnahmen vorab mit den zuständigen Stellen abzuklären.

Info: Das Biozentrum Kärnten sowie die Landwirtschaftskammer Kärnten unterstützen bei Fragen zum zulässigen Futterzukauf, zu den aktuellen Ausnahmeregelungen und zu den erforderlichen Dokumentationspflichten.
 

Downloads zum Thema

  • Temporäre Maßnahmen Grundfutterknappheit Ja! Natürlich PDF 322,73 kB
  • Information Futtermitteleinsatz auf PrüfNach! Betrieben – Dürre 2026 PDF 212,35 kB

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