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Forstrecht und Borkenkäfer: Verantwortung im Wald

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20.05.2026 | von Fö. Michael Kopp

Schadholz nach Borkenkäferbefall sollte rasch aufgearbeitet werden, vorbeugende Schlägerungen gesunder Fichten sind jedoch zu vermeiden. Besonders im Frühjahr sollten betroffene Flächen aus dem Vorjahr kontrolliert werden.

Borkenkäfer2.jpg © Michael Kopp
Ein durch den Borkenkäfer befallener Bestand. © Michael Kopp
Derzeit befinden sich noch viele Altlasten im Wald. Egal ob es kleine Windwürfe, Schneebrüche oder alte Käfernester vom Vorjahr sind. Dieses Holz sollte so rasch wie möglich, unabhängig von der derzeitigen Holzmarktsituation, aus dem Wald entfernt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Falls dies verabsäumt wird, oder die Arbeiten nicht sorgfältig ausgeführt werden, kann sich der Borkenkäfer in diesem bruttauglichen Material einbohren und die Schadholzmenge vervielfacht sich.

Als Überbegriff für die sachgemäße Entfernung von Schadholz wird oft das Wort Waldhygiene verwendet. Eine mangelhafte Waldhygiene zählt neben den verschiedenen Unwetterereignissen zu den bedeutendsten Faktoren für die Ausbreitung von Schädlingen.

Besonderes Augenmerk beim Kampf gegen die Schädlinge sollte auf
  • Schneebruch- und Windwurfflächen,
  • Bestände mit Käferbefall aus dem Vorjahr,
  • entwipfelte Einzelbäume,
  • kränkelnde und absterbende Stämme auf trockenen und wärmeexponierten Standorten (Südhängen) sowie
  • an Bestandesrändern bzw. durch Kalamitäten entstandene Lücken in Beständen gelegt werden.

Agieren statt reagieren

Im Winter legt der Käfer im Normalfall aufgrund der kalten Temperaturen eine natürliche Pause ein. In den letzten Jahren ist diese Pause aufgrund der sich verändernden Witterungsbedingungen immer kürzer geworden, und die natürliche Käfermortalität ist stark gesunken. Trotzdem wurde diese Pause von vielen Waldbesitzern genutzt, um bereits befallenes und/oder abgestorbenes Holz aus dem Wald zu entfernen. Dadurch wurde auch jener Teil der Borkenkäfer, welcher in der Rinde überwintert hat, aus dem Wald entfernt.

Der andere Teil der Borkenkäfer überwintert jedoch nicht im stehenden Holz, sondern in der Bodenstreu. Weshalb es trotz des sauberen Aufräumens im Winter zu einem erneuten Käferbefall im nächsten Jahr kommen kann. Nach dem Überwintern legt der Käfer keine großen Flugdistanzen zurück, weshalb es so wichtig ist, die "alten" Käferflächen auf einen erneuten Befall zu kontrollieren, sodass man im schlimmsten Fall den Befall rechtzeitig erkennt und die Bäume zeitgerecht aufarbeiten kann.
Borkenkäfer1 (002).jpg © LK Kärnten
Schematische Darstellung von § 85 des Forstgesetzes. © LK Kärnten

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Forstbehörde beobachtet die Entwicklung der Schädlinge sehr aufmerksam. Laut § 43 des Forstgesetzes hat unter anderem aber auch jeder Waldeigentümer selbst Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten und Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend an die Forstbehörde zu melden. Des Weiteren steht im § 44 des Forstgesetzes, dass der Waldeigentümer in geeigneter und ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in bedrohlicher Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen hat.

Wenn es die erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung erfordert, hat die Behörde den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes die forstschutztechnischen Maßnahmen durch einen Räumungsbescheid vorzuschreiben. Außerdem ist im § 85 des Forstgesetzes verankert, dass jede reguläre Nutzung, die größer ist als ein halber Hektar, von der Forstbehörde bewilligt werden muss. Zu diesem halben Hektar zählen aber auch nicht gesicherte Verjüngungen, welche an die Nutzungsfläche angrenzen, dazu. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses Gesetz keine Rücksicht auf Grundstücksgrenzen nimmt. Das heißt, wenn der Waldbesitzer A entlang der Grenze eine Nutzung mit 0,4 ha durchgeführt hat, darf der daran angrenzende Waldbesitzer B ohne Bewilligung der Forstbehörde maximal 0,1 ha nutzen.
Borkenkäfer3.jpg © Marian Tomažej

Maßnahmen bei Käferholz

Das Wichtigste ist, befallenes Käferholz umgehend aufzuarbeiten und so rasch als möglich aus dem Wald zu verbringen. Ist ein rascher Abtransport des Käferholzes aus dem Wald aufgrund von Straßensperren etc. nicht möglich, können folgende Verfahren angewandt werden:

1| Begiften mit Insektiziden: Für die Bekämpfung des Borkenkäfers mittels Insektiziden stehen zahlreiche Mittel zur Verfügung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Holzpolter, welche chemisch behandelt wurden, gekennzeichnet werden müssen. Des Weiteren ist für den Erwerb und die Verwendung der Insektizide ein Sachkundeausweis nötig.
  • Liste der derzeit zugelassenen Mittel vom BFW.
2| Zerkleinern bzw. Hacken: Im Zuge des Hackens sterben zahlreiche Käfer aufgrund der mechanischen Einwirkungen ab. Außerdem führen die thermischen Prozesse (Wärmeentwicklung) im Hackguthaufen dazu, dass die Käfer, welche das Hacken überdauert haben, auch absterben.

3| Entrinden: Wenn gesunde und frische Bäume geschlägert werden, können diese durch Entrindung brutuntauglich gemacht werden. Durch die Entrindung von Bäumen, in denen sich bereits Eier, Larven oder Puppen befinden, kann eine weitere Ausbreitung des Käfers eingedämmt werden, da die Borkenkäfer in diesen jungen Stadien auf den Schutz und die Feuchtigkeit, welche sie unter der Rinde wiederfinden angewiesen sind. Wird also der Baum in diesem Stadium entrindet, trocknen die Eier, Larven und Puppen aus. Adulte Käfer sterben beim Entrinden insofern ab, dass sie während des Arbeitsprozesses mechanisch abgetötet werden. Zum Entrinden kann man ein traditionelles Schäleisen oder einen Rindenhobelaufsatz für die Motorsäge verwenden.

4| Schleifenentrindung: Mit einem speziellen Aufsatz für die Motorsäge wird die Rinde in einem Abstand von 16 mm eingeschnitten. Diese Maßnahme kann sowohl präventiv als auch bekämpfend eingesetzt werden.

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  • Liste der zugelassenen Mittel
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Ein befallener Fichtenstamm mit sichtbarem Fraßmuster und den Larven. © Marian Tomažej