Flüssiges Obst wird wieder prämiert
Mit nur einer Einreichung haben alle Obstbaubetriebe in Kärnten die Möglichkeit, im Rahmen der gemeinsamen Verkostung des Landesobstbauverbandes und der Mostbarkeiten ausgezeichnet zu werden. Zusätzlich erhalten die Produzenten die Ergebnisse einer labortechnischen Untersuchung im Mostlabor des Obst- und Weinbauzentrums der Landwirtschaftskammer Kärnten. Durch diese Qualitätskontrolle und die Auswertung durch geschulte Juroren erhalten die Obstbauern eine Standortbestimmung für ihre Produkte und können damit beim Konsumenten besser argumentieren.
Die Verleihung der Auszeichnungen und Urkunden des Landesobstbauverbandes ist wieder im Rahmen einer eigenen Veranstaltung geplant, jene der Betriebsauszeichnungen der Mostbarkeiten erfolgt im Rahmen der Mostmesse am 7. Mai.
Die Verleihung der Auszeichnungen und Urkunden des Landesobstbauverbandes ist wieder im Rahmen einer eigenen Veranstaltung geplant, jene der Betriebsauszeichnungen der Mostbarkeiten erfolgt im Rahmen der Mostmesse am 7. Mai.
Anmeldung zur Obstprämierung
Die Anmeldeformulare sowie die Ausschreibung finden Sie auch auf der Homepage www.mostbarkeiten.at (oder E-Mail: info@mostbarkeiten.at).
Einreichtermine sind der 12. und 13. Februar jeweils von 10 bis 16 Uhr am Zogglhof, St. Paul.
Die Produkte können auch per Post an Mostbarkeiten Kompetenzzentrum Zogglhof, Hundsdorf 2, 9470 St. Paul gesendet werden. Alle Produkte, die bis 4. März am Zogglhof einlangen, werden in die Bewertung aufgenommen.
Die Einreichgebühr inklusive der Laboruntersuchungen beträgt je Probe 40 Euro. Sie ist auf das Konto AT26 3950 0003 0001 5610, mit dem Vermerk „Verkostung 2022“ sowie dem Namen des Einreichers zu überweisen.
Die Abgabemengen betragen wegen der Untersuchungen für Obstweine (Moste) und Fruchtsaft jeweils drei Flaschen zu mindestens 0,75 l und für Essig, Fruchtbrände sowie Frucht- und Ansatzliköre jeweils zwei Flaschen zu mindestens 0,35 l.
Auskünfte: Ing. Siegfried Quendler (Mostlabor), Tel. 0463/58 50-41 10, E-Mail: owz@lk-kaernten.at
Einreichtermine sind der 12. und 13. Februar jeweils von 10 bis 16 Uhr am Zogglhof, St. Paul.
Die Produkte können auch per Post an Mostbarkeiten Kompetenzzentrum Zogglhof, Hundsdorf 2, 9470 St. Paul gesendet werden. Alle Produkte, die bis 4. März am Zogglhof einlangen, werden in die Bewertung aufgenommen.
Die Einreichgebühr inklusive der Laboruntersuchungen beträgt je Probe 40 Euro. Sie ist auf das Konto AT26 3950 0003 0001 5610, mit dem Vermerk „Verkostung 2022“ sowie dem Namen des Einreichers zu überweisen.
Die Abgabemengen betragen wegen der Untersuchungen für Obstweine (Moste) und Fruchtsaft jeweils drei Flaschen zu mindestens 0,75 l und für Essig, Fruchtbrände sowie Frucht- und Ansatzliköre jeweils zwei Flaschen zu mindestens 0,35 l.
Auskünfte: Ing. Siegfried Quendler (Mostlabor), Tel. 0463/58 50-41 10, E-Mail: owz@lk-kaernten.at
Expertentipp Obstweinstabilität
Sollte es in den nächsten Tagen zu höheren Temperaturen kommen, kann dies auch im Keller passieren. Die Gefahr, dass der Most bricht, steigt. Daher sollten in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt werden. Vorweg sei erinnert, dass nur ein blanker Obstwein auch ein stabiler Obstwein sein kann, da Trübungen in dieser Phase immer wieder zu Veränderungen führen.
Als wichtigste Maßnahme ist das Spundvollhalten der Fässer zu nennen, da Luftzutritt zur Bildung von Kahmhefe führt und diese wiederum einen negativen Einfluss auf die Aromatik nimmt. Weiters muss auf die Schwefelstabilität hingewiesen werden, diese sollte über drei Wochen auf gleichbleibendem Niveau von mindestens 35 mg/l freien SO2 sein. Auch die Kontrolle der Säure sagt sehr viel über die Stabilität des Obstweines aus. Während der Lagerung sollte es zu keiner Veränderung des Säuregehaltes kommen. Ein ungewollter Säureabbau kann bis zum Schleimigwerden des Mostes führen.
Vor Flaschenfüllungen sollte unbedingt auch die Eiweißstabilität kontrolliert werden, damit es nicht in der Flasche zu Trübungen kommt. Der Most sollte aber auch immer wieder verkostet werden, damit Veränderungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Abschließend sei auch noch auf die Lagertemperatur, die bei acht Grad liegen sollte, hingewiesen.
Als wichtigste Maßnahme ist das Spundvollhalten der Fässer zu nennen, da Luftzutritt zur Bildung von Kahmhefe führt und diese wiederum einen negativen Einfluss auf die Aromatik nimmt. Weiters muss auf die Schwefelstabilität hingewiesen werden, diese sollte über drei Wochen auf gleichbleibendem Niveau von mindestens 35 mg/l freien SO2 sein. Auch die Kontrolle der Säure sagt sehr viel über die Stabilität des Obstweines aus. Während der Lagerung sollte es zu keiner Veränderung des Säuregehaltes kommen. Ein ungewollter Säureabbau kann bis zum Schleimigwerden des Mostes führen.
Vor Flaschenfüllungen sollte unbedingt auch die Eiweißstabilität kontrolliert werden, damit es nicht in der Flasche zu Trübungen kommt. Der Most sollte aber auch immer wieder verkostet werden, damit Veränderungen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Abschließend sei auch noch auf die Lagertemperatur, die bei acht Grad liegen sollte, hingewiesen.