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03.09.2020 | von Dipl.-Ing. Mathias Maritschnig

Bei einer AMA-Kontrolle werden Flächen, Tiere und auch Aufzeichnungen kontrolliert. Diese gilt es genauestens zu führen, damit es im Fall einer Kontrolle zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann.

Stickstoffdokumentation

Ab einer gewissen Betriebsgröße müssen im Rahmen der Nitrataktionsprogrammverordnung (NAPV) Aufzeichnungen über den Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln geführt werden. Es besteht keine Formvorschrift für die Stickstoffdokumentation. Von den Landwirtschaftskammern gibt es ein kostenloses EDV-Programm zur Durchführung der Stickstoffberechnung, online abrufbar unter: www.ktn.lko.at. 
 

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen müssen immer tagaktuell geführt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Aufzeichnungen jedes angewendete Mittel dokumentieren sowie auch seine Anwendungshäufigkeit und –menge. Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden. 
Wer am ÖPUL 2015 teilnimmt, muss je nach gewählter Maßnahme Aufzeichnungen führen. 
 
System immergrün.jpg © agrarfoto

System Immergrün

Über die Ernte der Hauptfrucht, die Anlage und den Umbruch der Zwischenfrucht sowie über die Anlage der Nachfolge-Hauptfrucht sind laufend schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen über das gesamte Jahr und die gesamte bewirtschaftete Ackerfläche des Betriebes geführt werden und sind ab 1. Jänner des ersten Teilnahmejahres bis zum Verpflichtungsende laufend zu führen. Eine flächendeckende Begrünung muss auf mindestens 85 % der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres gegeben sein. 
 

Weidetagebuch für Naturschutz – WF

Ist in der aktuellen Projektbestätigung für die ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“ (WF) eine Beweidung vorgesehen, besteht diesbezüglich eine schlagbezogene Aufzeichnungsverpflichtung.
In der Projektbestätigung ist dies dann der Fall, wenn die Kürzel „GA15-GA18“, „WA01-WA05“ oder „BA03-BA04“ enthalten sind. Grundsätzlich sind über die Dauer der Beweidung, die Anzahl der Tiere und die Tierart schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
 
Rinderherde 2 Copyright Gruber.jpg © Christoph Gruber/LK Kärnten

Tierschutzmaßnahme Weide

Es müssen alle Tiere der jeweiligen beantragten Tierkategorie im Zeitraum von 1. April bis 15. November mindestens 120 Tage auf der Weide verbringen. Zu dokumentieren sind jeweils im aktuellen Jahr der Weidezeitraum sowie etwaige Unterbrechungen oder Hinderungsgründe, welche zur Unterbrechung des Weidezeitraums führen können. 
 
Mais_Guelle_J_2-ID43210.jpg © agrarfoto

Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern

Bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle“ sind schlagbezogene Aufzeichnungen in Bezug auf Art, Menge und Zeitpunkt der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdünger und Biogasgülle zu führen. Wird die Ausbringung durch betriebsfremde Geräte (z.B. Maschinenring oder Lohnunternehmer) durchgeführt, muss dies durch Rechnungen belegt werden können. 
ÖPUL-Aufzeichnungen sind grundsätzlich tagaktuell zu führen. Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten (www.ktn.lko.at) und der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) sind Aufzeichnungsvorlagen zu finden. Diese finden Sie auch im LK-Düngerechner. Es besteht keine Formvorschrift für die Aufzeichnungen, die Landwirtschaftskammer Kärnten empfiehlt jedoch das Verwenden der Aufzeichnungsvorlagen. 
 
Titelseite ISP-Folder.jpg © Archiv
Fitness-Check durch LK Kärnten
Um für eine AMA-Vor-Ort-Kontrolle bestmöglich gerüstet zu sein, bietet die LK Kärnten einen Fitness-Check für diese im Rahmen des Invekos-Service-Pakets an. Dabei werden die prüfungsrelevanten Unterlagen im Falle einer AMA-Vor-Ort-Kontrolle durch einen Mitarbeiter der LK-Kärnten gesichtet. Der Fitnesscheck ist keine Garantie, dass es zu keinen Beanstandungen bei AMA-Vor-OrtKontrollen kommen kann. Er dient jedoch als Vorbereitung auf eine stressfreie Kontrolle. Nähere Informationen zum Invekos-Service-Paket und zum Fitness-Check erhalten sie in der jeweiligen LK-Außenstelle oder unter www.ktn.lko.at.

Tolles Preis-Leistungs-Verhältnis
Landwirt Gerald Schneider aus Köttmannsdorf hat das Invekos-Servicepaket (ISP) Plus als einer der ersten Kunden erworben. Vor Kurzem hat er den darin enthaltenen Fitness-Check für die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) in Anspruch genommen. Wie beurteilt er nun den Nutzen dieses neuen Angebots der LK Kärnten? „Der Vorteil des ISP-VOK-Fitnesschecks ist, dass man mit einem guten Gefühl zur Vor-Ort-Kontrolle geht, da sämtliche, für die Kontrolle benötigten Unterlagen im Vier-Augen-Gespräch mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der LK vorab überprüft werden. Der Preis des ISP-PlusPakets ist minimal im Verhältnis zu möglichen Rückzahlungen bzw. Strafzahlungen bei Beanstandungen im Zuge von Vor-Ort-Kontrollen. Wenn man dieses Service einmal in Anspruch genommen hat, weiß man es richtig zu schätzen.“

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