Finanzamt „mahnt“ LK-Grundbetrag ein
Bei der Quartalsvorschreibung für den Zeitraum April bis Juni 2026 hat das Finanzamt den Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage in Höhe von 49 Euro nicht wie
gewohnt vorgeschrieben. Hintergrund war offensichtlich ein datentechnischer Fehler seitens der Finanz.
Vergangene Woche hat das Finanzamt seinen Fehler nun korrigiert und den Grundbetrag vorgeschrieben. Dass dieses Schreiben als „Mahnung“ bezeichnet wird, hat zu Verunsicherung und Unmut geführt. Auch die LK Kärnten kritisiert das Vorgehen
des Finanzamtes, dass ein noch nie vorgeschriebener Betrag nun mittels „Mahnung“ eingefordert wird.
Die LK Kärnten ersucht jedoch, die Vorschreibung des Finanzamtes entsprechend zu berücksichtigen und den Grundbetrag wie gewohnt zu entrichten.
Der Grundbetrag ist zentral, damit die LK ihrem interessenpolitischen Auftrag unabhängig und mit Nachdruck nachkommen kann:
Für Rückfragen zur Vorschreibung des Grundbetrages stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Kärnten gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Außenstelle oder die Stabstelle Recht der LK Kärnten unter 0463/5850-1461.
Der Grundbetrag ist zentral, damit die LK ihrem interessenpolitischen Auftrag unabhängig und mit Nachdruck nachkommen kann:
- Schutz von Grundbesitzerinteressen auf allen Ebenen
- Einsatz gegen vermögensbezogene Steuern, (z.B. Erhöhung der Grundsteuer)
- Einsatz gegen Bewirtschaftungseinschränkungen (z.B. Naturschutzgesetzgebung) und für praktikable Raumordnungsgesetzgebung
- Unabhängige Verhandlungen bei Infrastrukturprojekten
Für Rückfragen zur Vorschreibung des Grundbetrages stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Kärnten gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Außenstelle oder die Stabstelle Recht der LK Kärnten unter 0463/5850-1461.