Ferkelkastration: Regeln beachten
Mit der Verordnung „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration (BGBl. II Nr. 438/2023), die seit 1. Jänner 2024 in Kraft ist, wurde das TGD-Programm um klare Regeln für die Durchführung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration ergänzt. Wichtig ist: Die betreuende TGD-Tierärztin bzw. der TGD-Tierarzt darf eine sachkundige Hilfsperson hinzuziehen.
Wer darf teilnehmen?
Alle schweinehaltenden Betriebe mit gültigem TGD-Teilnahme- und Betreuungsvertrag können am Programm teilnehmen. Jeder Betrieb muss mindestens eine sachkundige Hilfsperson an die TGD-Geschäftsstelle melden. Diese Person muss:
Die Ausbildung gliedert sich in mindestens 15 Stunden Theorie und vier Stunden Praxis. Der praktische Teil findet am eigenen Betrieb mit dem eingesetzten Gerät statt – gemeinsam mit der TGD-Betreuungstierärztin/dem TGD-Betreuungstierarzt sowie einer Vertretung des Geräteherstellers oder -vertreibers. Erst nach positivem Abschluss beider Teile darf die Hilfsperson die Inhalationsnarkose selbständig durchführen.
Fortbildungspflicht
Alle drei Jahre sind verpflichtende Auffrischungen vorgesehen. Bei technischen Änderungen oder einem Wechsel des Geräts ist zusätzlich eine neuerliche praktische Schulung notwendig.
- mindestens 18 Jahre alt sein
- als TGD-Arzneimittelanwender registriert sein
- eine anerkannte Schulung (theoretisch und praktisch) positiv absolvieren
- innerhalb von drei Jahren eine verpflichtende Fortbildung (jeweils zwei Stunden Theorie und Praxis) besuchen.
Die Ausbildung gliedert sich in mindestens 15 Stunden Theorie und vier Stunden Praxis. Der praktische Teil findet am eigenen Betrieb mit dem eingesetzten Gerät statt – gemeinsam mit der TGD-Betreuungstierärztin/dem TGD-Betreuungstierarzt sowie einer Vertretung des Geräteherstellers oder -vertreibers. Erst nach positivem Abschluss beider Teile darf die Hilfsperson die Inhalationsnarkose selbständig durchführen.
Fortbildungspflicht
Alle drei Jahre sind verpflichtende Auffrischungen vorgesehen. Bei technischen Änderungen oder einem Wechsel des Geräts ist zusätzlich eine neuerliche praktische Schulung notwendig.
Theorie-Schulungen in der Steiermark
Interessierte Schweinehalterinnen und Schweinehalter aus Kärnten können sich für das zweitägige Seminar „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durch eine sachkundige Hilfsperson – Theoretische Schulung“ im Bundesland Steiermark anmelden:
26. November und 5. Dezember 2025, Steiermarkhof Betriebs GmbH, jeweils 9 bis 17 Uhr
Anmeldung und Infos: Online LFI Steiermark, Siegfried Walter: siegfried.walter@lfi-steiermark.at, Detail siehe LFI.
Downloads
Für nähere fachliche Informationen finden Sie auf der Homepage der LK Kärnten im Downloadbereich folgende Dokumente:
TGD-Programm „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“ (Tiergesundheit Österreich)
Checkliste für die Dokumentation geeigneter Maßnahmen bei der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration (Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, August 2024)
Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem TGD-Betreuungstierarzt.
26. November und 5. Dezember 2025, Steiermarkhof Betriebs GmbH, jeweils 9 bis 17 Uhr
Anmeldung und Infos: Online LFI Steiermark, Siegfried Walter: siegfried.walter@lfi-steiermark.at, Detail siehe LFI.
Downloads
Für nähere fachliche Informationen finden Sie auf der Homepage der LK Kärnten im Downloadbereich folgende Dokumente:
TGD-Programm „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“ (Tiergesundheit Österreich)
Checkliste für die Dokumentation geeigneter Maßnahmen bei der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration (Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, August 2024)
Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem TGD-Betreuungstierarzt.