Europaschutzgebiete: Konkretisierung der Managementpläne
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten und zur Umsetzung europarechtlicher Anforderungen wurden zu einzelnen Managementplänen von Europaschutzgebieten Konkretisierungen erstellt.
Für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ergeben sich dadurch keine Änderungen. Durch die Konkretisierungen entstehen keine Einschränkungen oder zusätzliche Verpflichtungen. Die bisherige Bewirtschaftung und Nutzung der betroffenen Flächen kann daher wie gewohnt weitergeführt werden. Die zuständige Umweltlandesrätin Marika Lagger-Pöllinger erklärt: „Die Konkretisierungen der Managementpläne schaffen Klarheit, ohne neue Einschränkungen oder zusätzliche Verpflichtungen für Grundeigentümer und Bewirtschafter zu schaffen. Die bisherige Nutzung kann wie gewohnt weitergeführt werden. Naturschutz gelingt nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort – durch Abstimmung, Vertragsnaturschutz und Anreize“.
Etwaige zusätzliche Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mit Fokus auf Vertragsnaturschutz und Anreizsysteme.
Acht Europaschutzgebiete betroffen
Die Konkretisierungen dienen der Aktualisierung der fachlichen Grundlagen und werden zur Information der betroffenen Personen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht.
Die Konkretisierungen der Managementpläne betreffen folgende Europaschutzgebiete:
Für die Europaschutzgebiete „AT2112000 Villacher Alpe (Dobratsch)“ und „AT2117000 Turner See“ ist zusätzlich eine Anpassung der jeweiligen Schutzgebietsverordnung vorgesehen. Dabei werden die Anhänge der Verordnungen hinsichtlich der angeführten Schutzgüter aktualisiert.
Die vorgesehenen Verordnungsänderungen erfolgen in einem gesonderten Begutachtungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
Diese Anpassungen der Verordnungen sind von den Konkretisierungen der Managementpläne zu unterscheiden und erfolgen in einem eigenen Verfahren.
Für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ergeben sich dadurch keine Änderungen. Durch die Konkretisierungen entstehen keine Einschränkungen oder zusätzliche Verpflichtungen. Die bisherige Bewirtschaftung und Nutzung der betroffenen Flächen kann daher wie gewohnt weitergeführt werden. Die zuständige Umweltlandesrätin Marika Lagger-Pöllinger erklärt: „Die Konkretisierungen der Managementpläne schaffen Klarheit, ohne neue Einschränkungen oder zusätzliche Verpflichtungen für Grundeigentümer und Bewirtschafter zu schaffen. Die bisherige Nutzung kann wie gewohnt weitergeführt werden. Naturschutz gelingt nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort – durch Abstimmung, Vertragsnaturschutz und Anreize“.
Etwaige zusätzliche Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mit Fokus auf Vertragsnaturschutz und Anreizsysteme.
Acht Europaschutzgebiete betroffen
Die Konkretisierungen dienen der Aktualisierung der fachlichen Grundlagen und werden zur Information der betroffenen Personen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht.
Die Konkretisierungen der Managementpläne betreffen folgende Europaschutzgebiete:
- AT2116000 Görtschacher Moos - Obermoos im Gailtal
- AT2120000 Schütt – Graschelitzen
- AT2117000 Turner See
- AT2114000 Obere Drau
- AT2112000 Villacher Alpe (Dobratsch)
- AT2129000 Hohe Tauern, Kärnten II
- AT2118000 Gail im Lesachtal
- AT2102000 Nockberge
Für die Europaschutzgebiete „AT2112000 Villacher Alpe (Dobratsch)“ und „AT2117000 Turner See“ ist zusätzlich eine Anpassung der jeweiligen Schutzgebietsverordnung vorgesehen. Dabei werden die Anhänge der Verordnungen hinsichtlich der angeführten Schutzgüter aktualisiert.
Die vorgesehenen Verordnungsänderungen erfolgen in einem gesonderten Begutachtungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
Diese Anpassungen der Verordnungen sind von den Konkretisierungen der Managementpläne zu unterscheiden und erfolgen in einem eigenen Verfahren.