EU-Staaten beschließen Lockerungen für Landwirte
Die EU-Staaten, das Europaparlament und die EU-Kommission haben sich in Anbetracht der großen Herausforderungen in der Landwirtschaft und der anhaltenden Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern auf Lockerungen in der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Ziel dieser Lockerungen sei die Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten, teilten die Länder am Montag mit. Den einzelnen EU-Staaten werde wiederum ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung der Lockerung eingeräumt. In einem Sonderausschuss Landwirtschaft hatten sich die EU-Staaten bereits vergangenen Mittwoch für die Änderungen ausgesprochen, diese Entscheidung ist Anfang der Woche auf Ministerebene abgesegnet worden. Damit können die neuen Regeln in Kraft treten.
Vielzahl an Lockerungen
Im Kern gehe es bei den Änderungen etwa um die Lockerung von Umweltstandards, wobei mehrere dieser Standards künftig aufgeweicht werden könnten. Dabei gehe es etwa darum, dass Landwirte weniger Flächen für die Schonung der Böden brachliegen lassen müssen. Die Ausnahme der Verpflichtung zu Brachflächen, die es wegen der Versorgungssicherheit seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gab, dürfte also künftig zur Regel werden. Wer trotzdem Böden vorübergehend brachliegen lasse, könne dann spezielle Förderungen aus nationalen Öko-Programmen erhalten.
Zudem sei vorgesehen, kleine Betriebe mit einer Fläche von bis zu zehn Hektar von Kontrollen und Strafen zu befreien, wenn diese Auflagen nicht einhalten. Weiterhin erhalten diese Kleinstbetriebe aber Hilfsgelder aus dem EU-Budget.
Die Auflagen der Fruchtfolge sollen zudem auch gelockert werden. Zwar werde die grundsätzliche Verpflichtung über die Jahre unterschiedliche Bepflanzungen vorzusehen beibehalten, anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung könnte das Ziel der Erhaltung des Bodenpotenzials außerdem wie im Jahre 2022 über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.
Für die Landwirtschaft sollen die Änderungen nun rasch umgesetzt werden, um weniger Kontrollen und mehr Flexibilität zu bringen. Die Reform solle bereits für Neuanträge in diesem Jahr gelten, bestätigte der EU-Rat. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig war für die Lockerungen eingetreten und sprach im Nationalrat von dringend notwendigen bürokratischen Entlastungen der Bauern. Außerdem übermittelte er eine Liste an die EU-Kommission, die 26 Punkte zu weiteren Anpassungen wie Adaptionen bei der Umweltgerechten und Biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung (UBB) bis hin zum Stopp der Umsetzung der Entwaldungsverordnung fordert.
Zudem sei vorgesehen, kleine Betriebe mit einer Fläche von bis zu zehn Hektar von Kontrollen und Strafen zu befreien, wenn diese Auflagen nicht einhalten. Weiterhin erhalten diese Kleinstbetriebe aber Hilfsgelder aus dem EU-Budget.
Die Auflagen der Fruchtfolge sollen zudem auch gelockert werden. Zwar werde die grundsätzliche Verpflichtung über die Jahre unterschiedliche Bepflanzungen vorzusehen beibehalten, anstelle einer jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung könnte das Ziel der Erhaltung des Bodenpotenzials außerdem wie im Jahre 2022 über eine Anbaudiversifizierung erreicht werden.
Für die Landwirtschaft sollen die Änderungen nun rasch umgesetzt werden, um weniger Kontrollen und mehr Flexibilität zu bringen. Die Reform solle bereits für Neuanträge in diesem Jahr gelten, bestätigte der EU-Rat. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig war für die Lockerungen eingetreten und sprach im Nationalrat von dringend notwendigen bürokratischen Entlastungen der Bauern. Außerdem übermittelte er eine Liste an die EU-Kommission, die 26 Punkte zu weiteren Anpassungen wie Adaptionen bei der Umweltgerechten und Biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung (UBB) bis hin zum Stopp der Umsetzung der Entwaldungsverordnung fordert.