EU-Kommission verlängert vereinfachte Staatshilfen
Die EU-Kommission hat die vereinfachten Bestimmungen für finanzielle Unterstützung zur Krisenbewältigung in der Landwirtschaft und Fischerei um sechs Monate verlängert. Damit erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Landwirten bis Ende Dezember bei Bedarf weiterhin bestimmte Beihilfen zu gewähren. Dies teilte die Kommission laut der von AIZ zitierten Austria Presse Agentur mit. So können von der Krise oder Sanktionen betroffenen Unternehmen jeweils bis zu 280.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Andere Bereiche der vereinfachten Staatshilferegeln sollen aber wie geplant früher auslaufen. Dazu zählen etwa Kompensationen für hohe Energiepreise. Wenn der Staat ein Unternehmen etwa mit Geld oder Steuervorteilen unterstützen will, gelten in der EU eigentlich sehr strenge Regeln. Das soll verhindern, dass der Wettbewerb verzerrt wird, indem beispielsweise ein EU-Land durch seine Hilfe an ein Unternehmen einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängt. Die Regeln zur einfacheren Staatshilfe waren eingeführt worden, um die Folgen von Russlands Krieg gegen die Ukraine abzufedern. Eine direkte Auswirkung des Krieges waren beispielsweise fehlende Erntehelfer. Indirekt wirkten die Sanktionen der EU gegen Russland. „Sie belasten die EU-Wirtschaft und werden dies auch in den kommenden Monaten tun“, erklärte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager beim Beschluss der Regeln im März 2022.