EU-Entwaldungsverordnung um weiteres Jahr verschoben
Die EU-Kommission kündigte gestern an, die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr zu verschieben. Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat auf europäischer Ebene Allianzen mit Agrarministerkolleginnen und -kollegen geschmiedet, um einen Anwendungstopp zu erreichen und eine praxistaugliche Lösung sicherzustellen. „Die EU hat ein Gesetz für ein globales Problem geschaffen, das wir in Österreich gar nicht haben – und baut dafür einen massiven Bürokratieapparat auf. Das ist eine echte Belastung für Forstwirtinnen und Forstwirte, die Lebensmittel- und Holzwirtschaft sowie viele Gewerbebetriebe.
Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betonte Totschnig. Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Der Stopp der Entwaldungsverordnung sei wichtig, eine Einstampfung wäre aber besser, sagte der Präsident der LKÖ Josef Moosbrugger. LK-Präsident Siegfried Huber zeigt sich angesichts des Aufschubs erfreut, ist aber nicht zufrieden: „Der Aufschub ist gut, aber nur ein erster Schritt. Besser wäre es, die gesamte Verordnung fallen zu lassen. Das Mindeste was ich mir von Brüssel erwarte, ist aber, dass Österreich eine Ausnahme von der Verordnung bekommt, weil Entwaldung bei uns kein Thema ist!“ Die LK Kärnten hatte zahlreiche Schreiben und Resolutionen an Verantwortungsträger in Brüssel und an den Bund gerichtet.
Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betonte Totschnig. Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Der Stopp der Entwaldungsverordnung sei wichtig, eine Einstampfung wäre aber besser, sagte der Präsident der LKÖ Josef Moosbrugger. LK-Präsident Siegfried Huber zeigt sich angesichts des Aufschubs erfreut, ist aber nicht zufrieden: „Der Aufschub ist gut, aber nur ein erster Schritt. Besser wäre es, die gesamte Verordnung fallen zu lassen. Das Mindeste was ich mir von Brüssel erwarte, ist aber, dass Österreich eine Ausnahme von der Verordnung bekommt, weil Entwaldung bei uns kein Thema ist!“ Die LK Kärnten hatte zahlreiche Schreiben und Resolutionen an Verantwortungsträger in Brüssel und an den Bund gerichtet.