Erweiterung AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte
Folgende zusätzliche Regelungen und Maßnahmen werden 2025 berücksichtigt:
- Für Betriebe, die mit mind. 25% der beantragten Ackerfläche bei „Begrünung Zwischenfrucht“ teilnehmen, werden nun 2 Punkte angerechnet.
- Bei mind. 2 % der beantragten Ackerfläche als „Nichtproduktive Ackerfläche“, wird 1 Punkt angerechnet.
- Bei Teilnahme an der neuen ÖPUL-Maßnahme „Agroforststreifen“ mit mind. 1 % der beantragten Ackerfläche, wird ebenfalls 1 Punkt angerechnet.
Mit dieser Erweiterung gewinnt das AMA-Gütesiegel-Programm noch mehr an Wert hinsichtlich Biodiversität sowie Boden- und Gewässerschutz. Zusätzlich ermöglicht es mehr Ackerbaubetrieben am AMA-Gütesiegel-Programm teilzunehmen.
Details dazu finden Sie im Dokument unten zum Download!