Erwachsenenvertretung – vier Möglichkeiten
Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter vertreten Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder intellektuellen Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie vertreten diese beispielsweise vor Ämtern und Behörden, beim Abschluss von Verträgen oder bei der Regelung der eigenen Finanzen. Das zweite Erwachsenenschutzgesetz trat 2018 in Kraft und löste das Sachwalterrecht ab. Das Gesetz sieht vier Möglichkeiten der Vertretung vor.
Vorsorgevollmacht:
Mit dieser kann jeder Mensch im Vorhinein festlegen, wer ihn im Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam.
Gewählte Erwachsenenvertretung:
Damit kann eine Person mit bereits eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen Vertreter/eine Vertreterin für bestimmte Angelegenheiten wählen. Voraussetzung ist, dass Betroffene das Wesen einer Vollmacht in Grundzügen verstehen und sich danach verhalten können.
Gesetzliche Erwachsenenvertretung:
Bei fehlender Entscheidungsfähigkeit können Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung von nächsten Angehörigen gesetzlich vertreten werden. Eine solche Vertretung können Eltern, Kinder, (Ehe-)Partnerinnen und Partner, Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten, Enkelkinder, Großeltern, Geschwister, Neffen und Nichten errichten. Die Tätigkeit der Angehörigen wird vom Gericht kontrolliert. Die Vertretung ist auf maximal drei Jahre befristet.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
Das ist die vierte Vertretungsart. Die Frage, ob und in welchem Umfang jemand eine gerichtliche Erwachsenenvertretung benötigt, wird in einem Gerichtsverfahren geklärt. Die Befugnisse der Vertretung müssen im Beschluss konkret beschrieben werden. Auch die gerichtliche Erwachsenenvertretung ist mit Erledigung der Aufgabe oder längstens mit drei Jahren befristet und muss bei Bedarf nach drei Jahren in einem eigenen Verfahren erneuert werden.
VertretungsNetz
VertretungsNetz ist ein gesetzlich anerkannter Erwachsenenschutzverein. Rund 6500 Menschen in Österreich werden von VertretungsNetz als gerichtlicher Erwachsenenvertreter vertreten. Vor jeder gerichtlich bestellten Vertretung prüft VertretungsNetz im Auftrag des zuständigen Gerichts, ob es eine Alternative zur Erwachsenenvertretung bzw. andere Unterstützungsleistungen gibt (Clearing). VertretungsNetz bietet Beratung für alle Betroffenen und Angehörige an, die eine Erwachsenenvertretung übernehmen wollen. Weiters können gesetzliche, gewählte Erwachsenenvertretungen und (eingeschränkt) Vorsorgevollmachten registriert werden.
Bei Beratungsbedarf können Sie sich an die folgenden Standorte in Kärnten wenden:
Bei Beratungsbedarf können Sie sich an die folgenden Standorte in Kärnten wenden:
- Klagenfurt: Rudolfsbahngürtel 2/4.Stock, 9020 Klagenfurt, 0463/505 61, klagenfurt.ev@vertretungsnetz.at
- Villach: Marksgasse 7/1. Stock, 9500 Villach, 04242/21 0 630, villach.ev@vertretungsnetz.at
- Wolfsberg: Hermann-Fischer-Straße 2/1, 9400 Wolfsberg, 04352/540 78, wolfsberg.ev@vertretungsnetz.at