Entlastung für Familienbudgets
Der Schulstart ist für viele Kinder der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Darum ist es umso wichtiger, Familien zu entlasten, um Eltern und Kindern einen finanziell möglichst sorgenfreien Start in diese wichtige Zeit zu gewährleisten.
Mit den Antiteuerungspaketen werden die wichtigsten Leistungen, darunter die Familienbeihilfe und das Schulstartgeld ab 2023 jährlich erhöht, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Im Jahr 2023 sind laut Bundesministerium für Finanzen rund 4,3 Mrd. Euro für steuerliche Familienleistungen und weitere 3,8 Mrd. Euro für die Auszahlung der Familienbeihilfe vorgesehen. In Summe stehen damit rund 8,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Mit den Antiteuerungspaketen werden die wichtigsten Leistungen, darunter die Familienbeihilfe und das Schulstartgeld ab 2023 jährlich erhöht, um den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Im Jahr 2023 sind laut Bundesministerium für Finanzen rund 4,3 Mrd. Euro für steuerliche Familienleistungen und weitere 3,8 Mrd. Euro für die Auszahlung der Familienbeihilfe vorgesehen. In Summe stehen damit rund 8,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
"Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Es ist unsere Verantwortung, ihnen den besten Start ins Leben zu ermöglichen. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2023/24 setzt die österreichische Regierung ihr Engagement fort, Familien finanziell zu entlasten und die Unterstützung für Kinder zu stärken. Die steuerliche Entlastung unserer Familien besteht aus gezielten Maßnahmen wie dem Familienbonus und beträgt für das Jahr 2023 insgesamt rund 4,3 Mrd. Euro", erläutert Finanzminister Magnus Brunner.
Steuerliche Erleichterungen
- Eine der am kräftigsten wirkenden Maßnahmen ist der Familienbonus plus, der Familien mit Kindern finanziell unterstützt. Eltern können monatlich 166,68 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag steuerlich absetzen. Nach dem 18. Geburtstag beträgt der Bonus immer noch 54,18 Euro pro Monat. Die jährliche Steuerlast von Eltern wird damit um bis zu 2000 Euro pro Kind und Jahr unmittelbar reduziert. Im Jahr 2023 wird das Gesamtvolumen für den Familienbonus Plus rund 2,5 Mrd. Euro betragen.
- Für Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher gibt es zusätzlich zum Familienbonus Absetzbeträge, die je nach Anzahl der Kinder gestaffelt sind. So betragen 2023 der Alleinerzieher- und der Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro bei einem Kind, 704 Euro bei zwei und 936 Euro bei drei Kindern, für jedes weitere Kind kommen 232 Euro im Jahr dazu. Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag steht grundsätzlich dann zu, wenn ein Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate besteht. Bei geringen Einkünften und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag ist die Auszahlung dieser Beträge als Negativsteuer möglich.
- Eltern, die den gesetzlichen Unterhalt für nicht haushaltszugehörige Kinder zahlen, haben Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser beträgt monatlich 31 Euro für das erste Kind, 47 Euro für das zweite Kind und jeweils 62 Euro für das dritte und jedes weitere alimentierte Kind. Der Kinderabsetzbetrag von 61,80 Euro pro Monat und Kind wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und unterstützt Familien finanziell.
- Für Personen mit geringem Einkommen steht unter bestimmten Voraussetzungen der Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Familien mit mindestens drei Kindern und einem Familieneinkommen von weniger als 55.000 Euro erhalten außerdem einen Mehrkindzuschlag in Höhe von 21,20 Euro pro Monat.
Steuerfreie Leistungen
- Arbeitgeber haben die Möglichkeit, steuerfreie Leistungen anzubieten. Dazu zählen beispielsweise die kostenlose oder verbilligte Nutzung von Kindergärten sowie Zuschüsse für die Betreuung von Kindern bis zu 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr.
- Eltern können auch Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit - grundsätzlich - im Umkreis von 80 km besteht. Dafür gibt es einen Steuerfreibetrag, der pauschal mit 110 Euro monatlich festgelegt ist.
- Neben Steuererleichterungen stehen Familien auch direkte Zahlungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld zu. Diese Transferleistungen sind steuerfrei. Für die Familienbeihilfe sind im Jahr 2023 in Summe rund 3,8 Mrd. Euro budgetiert. Pro Kind beträgt die Familienbeihilfe je nach Alter bis zu 174,70 Euro. Zusätzlich wird das Schulstartgeld von 105,80 Euro für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren - die Anweisung des Schulstartgeldes soll gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August erfolgen - ausbezahlt, das ab 2023 ebenfalls jährlich erhöht wird.