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Einsatz von Nützlingen im Gartenbau gefördert

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17.04.2024 | von Dipl.-Ing. Gabriele Schrott-Moser

Agrarreferat des Landes bietet mit LK Kärnten Förderaktion an. Im Mittelpunkt: Einsatz von Nützlingen und Organismen im geschützten Anbau in der Gemüse-, Obst- und Gartenbauproduktion.

Nützlingseinsatz Fotorecht Stockmann Sonja.jpg © Sonja Stockmann
© Sonja Stockmann
Die Förderaktion ist eine Maßnahme aus dem Zukunftsprozess 2030. Das Ziel ist die Forcierung des ­integrierten Pflanzenschutzes und der Biodiversität. Das Land Kärnten gewährt gemäß der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 eine Unterstützung für den Ankauf von Nützlingen und Organismen im geschützten Anbau laut Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit: Pflanzenschutzmittel-Register baes.gv.at.

Worin bestehen die Ziele dieser Aktion?

  • Unterstützung einer umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes.
  • Erhalt der Kulturlandschaft und Biodiversität durch standortangepasste Landwirtschaft.

Wer kann teilnehmen (Förderungswerber/​Förderwerberin)?

Förderungswerberinnen und Förderungswerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort in Kärnten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Wie gestalten sich Art und Ausmaß der Förderung?

Bis zu einer maximalen Förderhöhe von 80 % der anrechenbaren Kosten nach Höhe der eingereichten Förderanträge und somit Maßgabe der verfügbaren Mittel wird gefördert. Die Förderobergrenze liegt bei maximal 2000 Euro pro Betrieb. Als anrechenbare Kosten zählen jene für den Organismenbezug gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau abzüglich Porto- und Versandkosten. Der Einsatz von Hummeln zur Befruchtung ist nicht förderfähig.

Welche Förderungsvoraussetzungen müssen gegeben sein?

Gefördert wird der Einsatz von Organismen bei landwirtschaftlichen Betrieben mit geschützten Anbauflächen, die der Produktion von Gemüse, Obst und Gartenbauprodukten dienen und deren Flächen in Kärnten liegen.
Definition des geschützten Anbaus: befestigte Gewächshäuser mit Folien-, Glas- oder Kunststoffeindeckung sowie unbefestigte Folientunnel, unabhängig davon, ob die Produktion in Containern, auf Substrat oder in gewachsenem Boden erfolgt.
  • Gewächshaus: Gewächshaus oder Treibhaus aus Glas, Kunststoffplatten und Kunststofffolien, die das geschützte, kontrollierte Kultivieren von Pflanzen ermöglichen.
  • Folientunnel: nicht beheizbare Bogenkonstruktion, über die eine Folie gespannt ist und die eine Basisbreite von mindestens 3,5 m aufweist.
  • Einsatz von Organismen gemäß Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit im geschützten Anbau. 

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen (Vermeidung von Doppelförderung)

Keine Fördermöglichkeit besteht, wenn:
  • eine Teilnahme am ÖPUL 2023 mit der Intervention „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ erfolgt.
  • der Betrieb Mitglied bei einer Erzeugerorganisation ist, die an einem operationellen Programm bezüglich des Organismuseinsatzes im Rahmen der Sektormaßnahmen teilnimmt – unabhängig davon, ob der jeweilige Betrieb diese Maßnahme im operationellen Programm abgegolten bekommt.
  • der Betrieb eine De-minimis-Förderung im agrarischen Bereich bezieht und die Grenze von 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren überschreitet.

Wo kann der Antrag gestellt werden (Abwicklung)?

Die Abwicklung erfolgt über das Referat Pflanzliche Produktion der Landwirtschaftskammer Kärnten. Die Anträge können nur mit den dazugehörigen Rechnungen (Originalbeleg) und dem Zahlungsbeleg (Umsatzliste der Überweisung) bei der LK Kärnten, Referat Pflanzliche Produktion, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt, abgegeben werden. Die Antragsabgabe endet ausnahmslos mit 31. Oktober 2024. Sollten während des Aktionszeitraumes mehrere Rechnungen über den Organismusbezug vom Förderwerber/​der Förderwerberin an die Abwicklungsstelle übermittelt werden, so ist bei jeder Rechnungseinreichung ein Förderantrag zu stellen.
Achtung: Der Rechnungsadressat muss zwingend mit dem Förderwerber laut Antragsstellung übereinstimmen. Die Förderauszahlung erfolgt nach Kontrolle der Anträge ab Mitte November. Der Förderantrag kann auf der LK-Homepage ktn.lko.at/​ heruntergeladen werden.

Reaktionen

„Der heimische Gemüse-, Obst und Gartenbau ist für die Versorgungssicherheit sehr wichtig. Gleichzeitig bringt der Klimawandel neue, besorgniserregende Schädlinge hervor, gegen die es wirksame Strategien braucht, und gerade der Nützlingseinsatz kann eine solche sein. Mit dieser Aktion wollen wir die Betriebe daher gezielt dabei unterstützen, diese Möglichkeit zu nutzen.“ 
LHStv. Martin Gruber

Downloads zum Thema

  • Förderantrag -Nützlingseinsatz im geschützten Anbau 2024 PDF 125,04 kB

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