Eckpunkte der Steuerreform
Mag. Hubert Mitterbacher informierte über die wichtigsten Regelungen der Ökosozialen Steuerreform 2022. Hauptsächliche Ziele sind Entlastung und Ökologisierung.
Erwähnenswerte Maßnahmen umfassen die Senkungen der Tarifstufen von Lohn- und Einkommensteuer, die Erhöhung des Familienbonus plus und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen wie Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen für Klein- und Mittelbetriebe sowie die Absenkung des fiktiven Ausgedinges für bäuerliche Pensionisten. Das Emissionszertifikatehandelsgesetz führt ab 1. Juli 2022 eine Abgabe für das Inverkehrbringen von fossilen Kraft- und Treibstoffen ein (CO2-Bepreisung). Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen durch die Einführung eines regionalen Klimabonus und eine Steuerrückvergütung für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft ausgeglichen werden. Zur CO2-Bepreisung und zum Familienbonus wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
Erwähnenswerte Maßnahmen umfassen die Senkungen der Tarifstufen von Lohn- und Einkommensteuer, die Erhöhung des Familienbonus plus und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen wie Gutschriften von Krankenversicherungsbeiträgen für Klein- und Mittelbetriebe sowie die Absenkung des fiktiven Ausgedinges für bäuerliche Pensionisten. Das Emissionszertifikatehandelsgesetz führt ab 1. Juli 2022 eine Abgabe für das Inverkehrbringen von fossilen Kraft- und Treibstoffen ein (CO2-Bepreisung). Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen durch die Einführung eines regionalen Klimabonus und eine Steuerrückvergütung für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft ausgeglichen werden. Zur CO2-Bepreisung und zum Familienbonus wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:
- Die ökosoziale Steuerreform 2022 sieht die Einführung einer stufenweise steigenden Bepreisung der CO2- bzw. Treibhausemissionen mit Beginn 1. Juli 2022 durch ein nationales Emissionszertifikatehandelssystem vor. Aufgrund der extrem hohen Dieselkosten und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung der Land- und Forstwirtschaft wird beantragt, beim Finanzministerium darauf hinzuwirken, die mit 1. Juli 2022 in Kraft tretende CO2-Abgabe auszusetzen.
- Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde der Familienbonus plus erhöht. Durch diese Erhöhung werden die Familien entlastet. Beim Familienbonus plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Viele Land- und Forstwirte können diesen jedoch im Rahmen der Pauschalierung nicht geltend machen. Es wird daher beantragt, auf die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken, sodass der Familienbonus plus auch dem nicht steuerpflichtigen Land- und Forstwirt im Rahmen der Pauschalierung zusteht.