Eckpfeiler der Klassifizierung
Die Mitarbeiter eines Klassifizierungsdienstes (Inspektoren) stellen nicht nur die Qualität in Bezug auf Muskelfleisch- und Fettanteil jedes einzelnen Schlachtkörpers fest, sondern sind auch für die ordnungsgemäße Verwiegung der einzelnen Schlachtkörper verantwortlich.
So werden in Österreich jährlich ca. 4,8 Millionen Schweine und ca. 600.000 Rinderschlachtkörper klassifiziert, verwogen und einer Herkunftssicherung unterzogen. In den Bundesländern zeichnet jeweils ein von der Agrarmarkt Austria zugelassener Klassifizierungsdienst für eine transparente und den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entsprechende Umsetzung verantwortlich.
So werden in Österreich jährlich ca. 4,8 Millionen Schweine und ca. 600.000 Rinderschlachtkörper klassifiziert, verwogen und einer Herkunftssicherung unterzogen. In den Bundesländern zeichnet jeweils ein von der Agrarmarkt Austria zugelassener Klassifizierungsdienst für eine transparente und den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien entsprechende Umsetzung verantwortlich.
Prüf- und Kontrollring
Der Prüf- und Kontrollring Kärnten (PKK) ist im Bundesland Kärnten auf drei Schlachthöfen zuständig.
Am Schlachthof Stürzenbecher in Klagenfurt, Schlachthof Ilgenfritz in Villach und am Schlachthof Tauernfleisch in Außerfragant werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:
Am Schlachthof Stürzenbecher in Klagenfurt, Schlachthof Ilgenfritz in Villach und am Schlachthof Tauernfleisch in Außerfragant werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:
- Schlachttierübernahme
- Klassifizierung und Verwiegung von Rinder-, Kälber-, Schweine-, Schaf- und Lämmerschlachtkörpern
- Zurichtungsnormenkontrolle
- Schlachtnummernkontrolle und Protokollierung sämtlicher Tätigkeiten
- Farbfeststellung beim Kalbfleisch
- Rindfleischkennzeichnung und Etikettierung „bos“
- Schweinefleischkennzeichnung und Etikettierung „sus“
- Lieferscheinkontrolle (Erfassung/Herkunftssicherung)
- Auslobung von Markenprogrammen
- Betrieb einer vom Schlachthof unabhängigen EDV-Ausstattung
- Bereitstellung von Klassifizierungsdaten und Daten aus der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) über die ÖFK-GmbH-Datenbank (www.oefk.at) an Landwirte und berechtigte Marktpartner
Kennzeichnung von Schweinen
Gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung sind Mastschweine, die länger als 30 Tage in einem österreichischen Betrieb gehalten werden, vor der Verbringung zur Schlachtstätte mittels Tätowierstempel zu kennzeichnen, auch wenn sie bereits mittels Ohrmarke gekennzeichnet sind. Ein gereinigter und ein vollständig intakter Tätowierstempel in Kombination mit einer Tätowierfarbe gewährleisten eine gut leserliche Kennzeichnung.
Der Tätowierstempel muss folgende Merkmale aufweisen:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Schlachtschweine mindestens 30 Tage vor der Schlachtung zu tätowieren sind.
Der Tätowierstempel muss folgende Merkmale aufweisen:
- die Aufschrift „AT“
- für Österreich
- den Bundesländercode
- die siebenstellige LFBIS-Nummer des Betriebes, in dem das Schwein länger als 30 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung gehalten wurde
- zusätzlich Logos (z. B. geschütztes AMA-Symbol)
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Schlachtschweine mindestens 30 Tage vor der Schlachtung zu tätowieren sind.
Zweipunktverfahren
Die Klassifizierung der Schweineschlachtkörper wird in Österreich einheitlich nach dem Zweipunktverfahren durchgeführt. Das Fleischmaß ist die Stärke des Lendenmuskels gemessen an der oberen Kante des Wirbelkanals bis zum vorderen Ende des „musculus glutaeus medius“. Das Speckmaß ist die Speckdicke (einschließlich Schwarte) gemessen an der dünnsten Stelle über dem „musculus glutaeus medius“.
Auf der Messkarte sind waagrecht das Fleischmaß (b) und senkrecht das Speckmaß (a) in Millimeter einzusetzen. Der Schnittpunkt der beiden Geraden ergibt den jeweiligen Muskelfleischanteil und die dazugehörige Qualitätsklasse.
Der Muskelfleischanteil wird nach folgender Formel errechnet:
MFA = 48,7719 – 0,48330 × a
+ 0,23127 × b
Auf der Messkarte sind waagrecht das Fleischmaß (b) und senkrecht das Speckmaß (a) in Millimeter einzusetzen. Der Schnittpunkt der beiden Geraden ergibt den jeweiligen Muskelfleischanteil und die dazugehörige Qualitätsklasse.
Der Muskelfleischanteil wird nach folgender Formel errechnet:
MFA = 48,7719 – 0,48330 × a
+ 0,23127 × b
Tagesaktuelle Ergebnisse
Jeder Landwirt, der einen Zugang zu eAMA besitzt, kann unter www.oefk.at – Landwirte Login mit seiner Betriebsnummer und seinem eAMA-Pincode auf seine eigenen Klassifizierungsergebnisse (Daten) zugreifen.