Dürre: Entlastung für bäuerliche Betrieb
Vier zentrale Maßnahmen beinhaltet das Dürrehilfspaket der Bundesregierung für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte. Dazu gehören 140 Mio. Euro Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Dabei werden den landwirtschaftlichen Betrieben zwei Monatsbeiträge des 4. Quartals 2026 erlassen.
Mit der einmaligen Erhöhung der Prämienbezuschussung für die Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung von 55 % auf 65 % für das Jahr 2027 (Volumen von 50 Mio. Euro) werden zusätzliche Anreize geschaffen, sich gegen das Risiko Dürre zu versichern, und damit die Durchversicherungsrate erhöht.
Weitere Maßnahmen sind Zinszuschüsse zu Betriebsmittelkrediten sowie Ratenstundungen bei Agrarinvestitions (AIK)- und Konsolidierungskrediten (KK). Die dafür notwendigen Fördervoraussetzungen sowie Details zu Art und Ausmaß der Förderungen wurden nun vom Landwirtschaftsministerium vorgelegt.
Mit der einmaligen Erhöhung der Prämienbezuschussung für die Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung von 55 % auf 65 % für das Jahr 2027 (Volumen von 50 Mio. Euro) werden zusätzliche Anreize geschaffen, sich gegen das Risiko Dürre zu versichern, und damit die Durchversicherungsrate erhöht.
Weitere Maßnahmen sind Zinszuschüsse zu Betriebsmittelkrediten sowie Ratenstundungen bei Agrarinvestitions (AIK)- und Konsolidierungskrediten (KK). Die dafür notwendigen Fördervoraussetzungen sowie Details zu Art und Ausmaß der Förderungen wurden nun vom Landwirtschaftsministerium vorgelegt.
Zinszuschüsse
Für die Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite stehen bis zu 25 Mio. Euro zur Verfügung. Gewährt werden sie zur Liquiditätssicherung dürregeschädigter landwirtschaftlicher Betriebe für den Ankauf von Betriebsmitteln (Futtermittel, Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel etc.). Fördervoraussetzungen:
- Der Darlehensvertrag wird bei einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut geschlossen.
- Abschluss des Darlehensvertrags bis 31. März 2027.
- Rückwirkende Gewährung für Darlehensverträge ab 1. Juli 2026.
- Darlehenshöhe: 5000 bis 75.000 Euro.
- Laufzeit: ein, zwei oder drei Jahre.
- Deckelung der Darlehenshöhe: 750 Euro je GVE/ ha Acker- und Grünland bzw. 4500 Euro je ha Sonderkulturen auf Basis des MFA 2025.
- Der Zinszuschuss liegt zwischen 2,75 % und 2,5 %.
Stundungen
Zusätzliche Mittel für zusätzliche Stundungen von Agrarinvestitions- und Konsolidierungskrediten stehen zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit zur Stundung bestehender AIK- und KK-Kredite für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen der Ratenstundung werden zwei zusätzliche außerordentliche Stundungen (über die bereits zwei möglichen Stundungen) gewährleistet. Im Rahmen der Laufzeitverlängerung kann die genehmigte Laufzeit des Kredits um max. zwei Raten (ein Jahr) verlängert werden. Die Ratenstundung und Laufzeitverlängerung können in Kombination und getrennt voneinander beantragt werden.
Hilfestellung ab nächster Woche: Nähere Details zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Abwicklung erhalten landwirtschaftliche Betriebe ab der ersten Oktoberwoche im jeweils zuständigen Regionalbüro der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Abt. 10) des Amts der Kärntner Landesregierung. Detailinformationen dazu erfolgen nächste Woche im Kärntner Bauer.
Es besteht die Möglichkeit zur Stundung bestehender AIK- und KK-Kredite für dürregeschädigte landwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen der Ratenstundung werden zwei zusätzliche außerordentliche Stundungen (über die bereits zwei möglichen Stundungen) gewährleistet. Im Rahmen der Laufzeitverlängerung kann die genehmigte Laufzeit des Kredits um max. zwei Raten (ein Jahr) verlängert werden. Die Ratenstundung und Laufzeitverlängerung können in Kombination und getrennt voneinander beantragt werden.
Hilfestellung ab nächster Woche: Nähere Details zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Abwicklung erhalten landwirtschaftliche Betriebe ab der ersten Oktoberwoche im jeweils zuständigen Regionalbüro der Abteilung Land- und Forstwirtschaft (Abt. 10) des Amts der Kärntner Landesregierung. Detailinformationen dazu erfolgen nächste Woche im Kärntner Bauer.