Die Grundidee der Energiegemeinschaft
Energiegemeinschaften ermöglichen es mehreren Teilnehmern, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern und untereinander aufzuteilen.
Es ergeben sich in Österreich drei zentrale Formen: die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).
Es ergeben sich in Österreich drei zentrale Formen: die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, auch oft als GEA abgekürzt, ist die unkomplizierteste Form, da ein Vertrag gemäß §16a Absatz 4 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ausreicht. Sie eignet sich vor allem dort, wo mehrere Stromverbraucher innerhalb eines Gebäudes oder einer Liegenschaft gemeinsam eine Anlage nutzen möchten. Typisch ist etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses oder eines landwirtschaftlichen Betriebs mit mehreren Wohneinheiten.
Der erzeugte Strom wird direkt auf die beteiligten Nutzer aufgeteilt, wobei der überschüssige Strom wie gewohnt in das Stromnetz eingespeist wird. Organisatorisch ist dieses Modell vergleichsweise einfach umzusetzen, da keine eigene Gesellschaft gegründet werden muss. Allerdings ist die GEA räumlich stark begrenzt: Sie funktioniert nur innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks und ausschließlich im Strombereich. Für größere Kooperationen im Dorf oder in der Gemeinde reicht dieses Modell daher meist nicht aus.
Der erzeugte Strom wird direkt auf die beteiligten Nutzer aufgeteilt, wobei der überschüssige Strom wie gewohnt in das Stromnetz eingespeist wird. Organisatorisch ist dieses Modell vergleichsweise einfach umzusetzen, da keine eigene Gesellschaft gegründet werden muss. Allerdings ist die GEA räumlich stark begrenzt: Sie funktioniert nur innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks und ausschließlich im Strombereich. Für größere Kooperationen im Dorf oder in der Gemeinde reicht dieses Modell daher meist nicht aus.
Bürgerenergiegemeinschaft
Die Bürgerenergiegemeinschaft unterscheidet sich grundlegend von der EEG und ist geografisch nicht beschränkt. Mitglieder können sich österreichweit zusammenschließen, unabhängig davon, in welchem Netzgebiet sie sich befinden. Voraussetzung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit wie bei der EEG.
Diese Freiheit ermöglicht neue Geschäftsmodelle und eine stärkere Marktteilnahme. Die BEG erhält allerdings keine reduzierten Netzentgelte. Während bei der EEG die regionale Nähe finanzielle Vorteile bringt, steht bei der BEG die organisatorische Flexibilität im Vordergrund.
Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehreren Standorten oder für größere überregionale Projekte kann dieses Modell dennoch interessant sein. Es eignet sich insbesondere dann, wenn Marktchancen genutzt oder Beteiligungsmodelle über größere Distanzen aufgebaut werden sollen.
Diese Freiheit ermöglicht neue Geschäftsmodelle und eine stärkere Marktteilnahme. Die BEG erhält allerdings keine reduzierten Netzentgelte. Während bei der EEG die regionale Nähe finanzielle Vorteile bringt, steht bei der BEG die organisatorische Flexibilität im Vordergrund.
Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehreren Standorten oder für größere überregionale Projekte kann dieses Modell dennoch interessant sein. Es eignet sich insbesondere dann, wenn Marktchancen genutzt oder Beteiligungsmodelle über größere Distanzen aufgebaut werden sollen.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
Deutlich weiter reicht die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, welche als EEG abgekürzt wird. Sie erlaubt es mehreren Betrieben, Haushalten oder auch Gemeinden, erneuerbare Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, etwa in Form eines Vereins, einer Genossenschaft oder einer anderen juristischen Person. Zusätzlich profitieren Teilnehmer einer EEG vom Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie der Elektrizitätsabgabe.
Besonders relevant für die Praxis ist die Unterscheidung zwischen lokalen und regionalen EEGs.
Eine lokale EEG bewegt sich innerhalb desselben Niederspannungsnetzes (Netzebene 6 und 7), also beispielsweise in einem Ortsteil oder Dorf. Da Erzeugung und Verbrauch sehr nahe beieinanderliegen, fallen geringere Netzentgelte an. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich dabei um 57%. Das macht diese Variante wirtschaftlich besonders attraktiv.
Eine regionale EEG erstreckt sich über ein größeres Versorgungsgebiet, beispielsweise über eine ganze Gemeinde oder mehrere Ortschaften, die an dasselbe Mittelspannungsnetz angebunden sind.
Im Vergleich zur lokalen EEG fallen die Netzentgelt-Vorteile geringer aus. Konkret wird das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt auf den Netzebenen 6 und 7 um 28% reduziert, auf den Netzebenen 4 und 5 um 64%. Trotz dieser niedrigeren Begünstigung kann eine regionale EEG wirtschaftlich attraktiv sein - vor allem dann, wenn sich unterschiedliche Verbrauchsprofile sinnvoll ergänzen und Erzeugung sowie Bedarf über ein größeres Gebiet hinweg ausgeglichen werden können.
Gerade für landwirtschaftliche Betriebe eröffnet die EEG neue Perspektiven: Ein Hof mit großer Dachfläche kann Strom einspeisen, während Nachbarbetriebe oder Haushalte diesen direkt nutzen.
Für eine Übersicht der lokalen und regionalen Netzbereiche bietet Kärnten Netz eine Nahbereichsabfrage.
kaerntennetz.at/erneuerbare-energiegemeinschaften-eeg.htm
Besonders relevant für die Praxis ist die Unterscheidung zwischen lokalen und regionalen EEGs.
Eine lokale EEG bewegt sich innerhalb desselben Niederspannungsnetzes (Netzebene 6 und 7), also beispielsweise in einem Ortsteil oder Dorf. Da Erzeugung und Verbrauch sehr nahe beieinanderliegen, fallen geringere Netzentgelte an. Das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt reduziert sich dabei um 57%. Das macht diese Variante wirtschaftlich besonders attraktiv.
Eine regionale EEG erstreckt sich über ein größeres Versorgungsgebiet, beispielsweise über eine ganze Gemeinde oder mehrere Ortschaften, die an dasselbe Mittelspannungsnetz angebunden sind.
Im Vergleich zur lokalen EEG fallen die Netzentgelt-Vorteile geringer aus. Konkret wird das arbeitspreisbezogene Netznutzungsentgelt auf den Netzebenen 6 und 7 um 28% reduziert, auf den Netzebenen 4 und 5 um 64%. Trotz dieser niedrigeren Begünstigung kann eine regionale EEG wirtschaftlich attraktiv sein - vor allem dann, wenn sich unterschiedliche Verbrauchsprofile sinnvoll ergänzen und Erzeugung sowie Bedarf über ein größeres Gebiet hinweg ausgeglichen werden können.
Gerade für landwirtschaftliche Betriebe eröffnet die EEG neue Perspektiven: Ein Hof mit großer Dachfläche kann Strom einspeisen, während Nachbarbetriebe oder Haushalte diesen direkt nutzen.
Für eine Übersicht der lokalen und regionalen Netzbereiche bietet Kärnten Netz eine Nahbereichsabfrage.
kaerntennetz.at/erneuerbare-energiegemeinschaften-eeg.htm
Statische und dynamische Stromaufteilung
Zusätzlich zur organisatorischen Form spielt bei Energiegemeinschaften auch die Art der Stromaufteilung eine wichtige Rolle. Dabei wird festgelegt, wie der gemeinsam erzeugte Strom auf die einzelnen Mitglieder verteilt wird. Grundsätzlich wird zwischen einer statischen und einer dynamischen Verteilung unterschieden. Ab 1. Oktober werden ausschließlich dynamische Modelle neu umgesetzt werden können. Bereits bestehende statische Modelle bleiben jedoch weiterhin durch einen Bestandschutz erhalten.
Bei der statischen Verteilung wird bereits im Vorhinein festgelegt, welcher Anteil der erzeugten Energie auf die einzelnen Teilnehmer entfällt. Diese Aufteilung erfolgt meist über fixe Prozentsätze. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb 40% der erzeugten Energie erhält, während mehrere Haushalte die restlichen Anteile nutzen. Die festgelegten Werte bleiben grundsätzlich konstant und werden nur angepasst, wenn die Energiegemeinschaft ihre interne Vereinbarung ändert.
Bei der dynamischen Verteilung erfolgt die Aufteilung hingegen flexibel nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der Teilnehmer. Die erzeugte Energie wird dabei in kurzen Zeitintervallen - üblicherweise alle 15 Minuten - jenen Mitgliedern zugeordnet, die zu diesem Zeitpunkt Strom benötigen. Dadurch kann ein größerer Teil der erzeugten Energie innerhalb der Energiegemeinschaft genutzt werden. Dieses Modell ist zwar organisatorisch etwas komplexer, ermöglicht jedoch oft eine effizientere Nutzung des gemeinschaftlich erzeugten Stroms.
Welche Form der Aufteilung angewendet wird, legt die Energiegemeinschaft in ihren internen Vereinbarungen fest. Beide Modelle haben ihre Berechtigung und werden in der Praxis je nach Struktur und Zielsetzung der Gemeinschaft eingesetzt.
Bei der statischen Verteilung wird bereits im Vorhinein festgelegt, welcher Anteil der erzeugten Energie auf die einzelnen Teilnehmer entfällt. Diese Aufteilung erfolgt meist über fixe Prozentsätze. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb 40% der erzeugten Energie erhält, während mehrere Haushalte die restlichen Anteile nutzen. Die festgelegten Werte bleiben grundsätzlich konstant und werden nur angepasst, wenn die Energiegemeinschaft ihre interne Vereinbarung ändert.
Bei der dynamischen Verteilung erfolgt die Aufteilung hingegen flexibel nach dem tatsächlichen Stromverbrauch der Teilnehmer. Die erzeugte Energie wird dabei in kurzen Zeitintervallen - üblicherweise alle 15 Minuten - jenen Mitgliedern zugeordnet, die zu diesem Zeitpunkt Strom benötigen. Dadurch kann ein größerer Teil der erzeugten Energie innerhalb der Energiegemeinschaft genutzt werden. Dieses Modell ist zwar organisatorisch etwas komplexer, ermöglicht jedoch oft eine effizientere Nutzung des gemeinschaftlich erzeugten Stroms.
Welche Form der Aufteilung angewendet wird, legt die Energiegemeinschaft in ihren internen Vereinbarungen fest. Beide Modelle haben ihre Berechtigung und werden in der Praxis je nach Struktur und Zielsetzung der Gemeinschaft eingesetzt.
Peer-to-Peer-Verträge
Neben den klassischen Energiegemeinschaften entsteht in Österreich eine weitere Möglichkeit der gemeinsamen Energienutzung: sogenannte Peer-to-Peer-Verträge (P2P). Dieses Modell soll ab 1. Oktober 2026 möglich sein und erlaubt es einzelnen Personen oder Betrieben, Strom direkt miteinander zu teilen.
Im Unterschied zu Energiegemeinschaften erfolgt die Zusammenarbeit dabei nicht innerhalb einer eigenen juristischen Person, sondern auf vertraglicher Basis zwischen den Beteiligten. Eine Person mit eigener Stromerzeugung - etwa durch eine Photovoltaikanlage - kann den erzeugten Strom mit einer oder mehreren anderen Personen teilen. Dabei kann der Strom sowohl verschenkt als auch verkauft werden. Anders als bei Energiegemeinschaften ist eine Gewinnerzielung grundsätzlich erlaubt, wobei die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beachten sind. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass Einnahmen aus dem Stromverkauf steuerlich relevant sein können und entsprechend versteuert werden müssen.
Peer-to-Peer-Verträge sind außerdem nicht geografisch eingeschränkt und können grundsätzlich österreichweit zwischen beliebigen Teilnehmern abgeschlossen werden. Befinden sich die Vertragspartner im Nahebereich, können die Netzkosten analog zu den lokalen und regionalen Energiegemeinschaften reduziert werden.
Energiegemeinschaften bieten landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten, Energie gemeinsam zu nutzen. Weitere Informationen rund um Energiegemeinschaften, rechtliche Rahmenbedingungen sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten finden Interessierte nachstehend.
energiegemeinschaften.gv.at
Im Unterschied zu Energiegemeinschaften erfolgt die Zusammenarbeit dabei nicht innerhalb einer eigenen juristischen Person, sondern auf vertraglicher Basis zwischen den Beteiligten. Eine Person mit eigener Stromerzeugung - etwa durch eine Photovoltaikanlage - kann den erzeugten Strom mit einer oder mehreren anderen Personen teilen. Dabei kann der Strom sowohl verschenkt als auch verkauft werden. Anders als bei Energiegemeinschaften ist eine Gewinnerzielung grundsätzlich erlaubt, wobei die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beachten sind. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass Einnahmen aus dem Stromverkauf steuerlich relevant sein können und entsprechend versteuert werden müssen.
Peer-to-Peer-Verträge sind außerdem nicht geografisch eingeschränkt und können grundsätzlich österreichweit zwischen beliebigen Teilnehmern abgeschlossen werden. Befinden sich die Vertragspartner im Nahebereich, können die Netzkosten analog zu den lokalen und regionalen Energiegemeinschaften reduziert werden.
Energiegemeinschaften bieten landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten, Energie gemeinsam zu nutzen. Weitere Informationen rund um Energiegemeinschaften, rechtliche Rahmenbedingungen sowie praktische Umsetzungsmöglichkeiten finden Interessierte nachstehend.
energiegemeinschaften.gv.at