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Borkenkäfer in Oberkärnten: Waldbauern nicht alleine lassen!

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05.08.2021 | von Dipl.-Ing. Mag. Bernhard Rebernig

Zusätzliche Kapazitäten für die Aufarbeitung der betroffenen Flächen notwendig. Forstbehörde soll bei Bescheiden von Strafen absehen, wenn Holz unbringbar ist.

Ortsaugenschein-min.jpg © LK Kärnten/Gerhard Frießnegger
Ortsaugenschein bei Borkenkäferschäden in Rangersdorf/ Mölltal: Präsident Siegfried Huber, Rangersdorf Bürgermeister Josef Gerschbaumer, Forstaufsicht Christian Dullnig (von links) © LK Kärnten/Gerhard Frießnegger
Zuerst der Sturm und jetzt der Käfer. Die Waldbauern können die Folgen des Klimawandels nicht alleine tragen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung!“, bezieht LK-Präsident Siegfried Huber für die vom Borkenkäfer geschädigten Waldbauern in Oberkärnten Stellung. Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben in den ehemaligen Windwurf- und Schadholzgebieten des oberen Mölltales und des Lesachtales dazu geführt, dass sich der Schädling explosionsartig vermehrt. Neben kleineren Käfernestern stellt vor allem der großflächige Befall von Flächen bis zu 30 ha die Bauern vor eine enorme Herausforderung. 

Viele dieser Flächen sind nur mit Seilbahnen bzw. Langstreckenseilbahnen zu erschließen. Darauf spezialisierte Forstunternehmen sind derzeit jedoch Mangelware. Denn viele Firmen führen auf Grund der hohen Nachfrage am Holzmarkt vor allem Schlägerungen von Frischholz in leichter zugänglichen Gebieten durch. Die Landwirtschaftskammer will nun umgehend Gespräche mit Kärntner Forstunternehmen aufnehmen und Möglichkeiten suchen, um Seilbahnen und Personal für die betroffenen Gebiete zu mobilisieren. Zusätzlich wird die LK auch in den angrenzenden Bundesländern sowie in Bayern und Südtirol Möglichkeiten ausloten, um Seilbahnen in die Region zu bekommen.  

Auf Grund des hohen Borkenkäferdrucks hat die Forstbehörde angekündigt, die betroffenen Waldbesitzer per Bescheid zu Schlägerungen aufzufordern. Im Hinblick darauf fordert die Interessenvertretung, von Strafen abzusehen, wenn das Holz auf Grund des Geländes oder fehlender technischer Ausrüstung – wie eben Seilbahnen – unbringbar ist. 

Für alle Beteiligten ist klar, dass die befallenen Flächen möglichst rasch geschlägert werden müssen. Dennoch muss bei der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes die Sicherheit an oberster Stelle stehen, um Schaden an Leib und Leben zu verhindern. „Aus meiner Erfahrung in der Sozialversicherung weiß ich, wie gefährlich die Waldarbeit ist“, appelliert Huber an die Waldbesitzer, die eigene Sicherheit an oberste Stelle zu rücken. 
 
1_Käferholz-min.jpg © agrarfoto
Trotz Zeitdrucks muss bei der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes die Sicherheit an oberster Stelle stehen. © agrarfoto

Vier Tipps zu Käferkalamitäten

Nachfolgende Maßnahmen und Hilfestellungen sollten Waldbauern bei Borkenkäferbefall beachten.
  • Frühes Erkennen von Borkenkäferbefall
Wichtig ist das Beobachten des eigenen Waldes. Frühsymptome für einen Borkenkäferbefall sind der frischer Harzaustritt aus den Einbohrlöchern der Käfer, die meist am Kronenansatz beginnen, braunes Bohrmehl, welches aus den Bohrlöchern ausgestoßen wird und sich dann an den Rindenschuppen, am Stammfuß oder in Spinnennetzen sammelt und Spechtspiegel.
Im weiteren Verlauf nimmt die Krone meist eine fahle Nadelfarbe an, die Rinden beginnt sich abzulösen. Es kommt zur Braunfärbung der Nadeln und schließlich zum vollständigen Nadelabfall. Zu diesem Zeitpunkt haben die Käfer den Baum aber bereits verlassen. 
Weitere Informationen dazu finden Sie in der 20-seitige Weiterbildungsbroschüre „Borkenkäfer – Vorbeugung und Bekämpfung“ des Waldverbandes Österreich, abrufbar über www.waldverband.at.
 
  • Zügige Aufarbeitung und Abfuhr aus dem Wald
Wenn es die Bringungsverhältnisse erlauben, ist es enorm wichtig, das Schadholz zügig aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen, um dem Käfer das Brutmaterial zu nehmen. Sollte ein rechtzeitiger Abtransport oder die Entrindung von befallenen und gefährdeten Stämmen nicht möglich sein, kann als Alternative das Spritzen mit zugelassenen Stammschutzmitteln erfolgen. 
Die Gesetzeslage dazu lautet: Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 i.d.g.F. besteht für den Waldeigentümer und seine Forst- und Forstschutzorgane die Verpflichtung, Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Borkenkäfern der Forstbehörde umgehend zu melden. Darüber hinaus hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefährlichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.
 
  • Fördermöglichkeiten nach dem Waldfondsgesetz
Fördermöglichkeiten nach dem Waldfondsgesetz können seit 1. Februar 2021 abgerufen werden. Von den zur Verfügung stehenden Maßnahmen betreffen vor allem folgende die Borkenkäfergeschädigten: 
  • Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen 
  • Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz 
  • Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen 
  • Alle Details zu den Maßnahmen und Förderanträgen sind auf www.waldfonds.at zu finden.
 
  • Wertfortschreibung forstlicher Einheitswert
Bei großflächigen Schäden im Wirtschaftswald-Hochwald gibt es mit Stichtag 1. Jänner 2021 die Möglichkeit der Absenkung des Einheitswertes und damit eine Steuerentlastung für Kalamitätsbetriebe. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die seit 2017 von den Sturmschäden im geforderten Ausmaß von 20 % der Wirtschaftswald-Hochwaldflächen betroffen waren, können sich an die Forstberater der LK Kärnten wenden und sich darüber informieren, ob die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung gegeben sind und wie sich eine solche auf die Abgaben am konkreten Betrieb auswirken kann.
 

Links zum Thema

  • www.waldverband.at
  • www.waldfonds.at

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Trotz Zeitdrucks muss bei der Aufarbeitung des Borkenkäferholzes die Sicherheit an oberster Stelle stehen. © agrarfoto