Bodenschätzungsergebnisse: Einspruchsfrist nicht verpassen
Im Jahr 2025 wurden durch die Bodenschätzer des Finanzamtes Österreich einige Kärntner Gemeinden bereist. Es wurde dabei eine Überprüfung der letzten Bodenschätzungsergebnisse durchgeführt. Nach Abschluss der Überprüfungen erfolgt die Auflegung der überprüften Ergebnisse digital auf der eigens dafür angelegten Plattform:
findok.bmf.gv.at/findok/bodenschaetzung
Aktuell liegen Bodenschätzungsergebnisse folgender Kärntner Katastralgemeinden zur Einsichtnahme auf: KG 76208 Greuth, KG 77120 Löschental, KG 74110 Hochfeistritz, KG 74113 Kaltenberg, KG 74012 St. Martin am Mannsberg, KG 74406 Gurk, KG 74123 Rüggen, KG 76008 Kömel, KG 77118 Legerbuch, KG 77006 Kliening.
Achtung: Eine separate Auflegung beim zuständigen Gemeindeamt ist nicht mehr vorgesehen. Die LK Kärnten weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke die Auflegungsdauer nutzen sollten, um Einsicht in die überprüften Bodenschätzungsergebnisse zu nehmen und um allfällige Besonderheiten dort bekanntzugeben und zu korrigieren. Nach Verstreichen der einmonatigen Einspruchsfrist ab Ende des Auflagezeitraums (die aktuellen Ergebnisse sind bis 29. Mai 2026 aufgelegt) werden die Bodenschätzungsergebnisse rechtskräftig und können nur in besonderen Ausnahmefällen durch eine Nachschätzung (gem. § 3 BoSchätzG 1970) abgeändert werden.
Info: Für alle Fragen zu den neuen Bodenschätzungsergebnissen stehen die Mitarbeiter der LK Kärnten zur Verfügung: Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd; max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 46; Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 45
findok.bmf.gv.at/findok/bodenschaetzung
Aktuell liegen Bodenschätzungsergebnisse folgender Kärntner Katastralgemeinden zur Einsichtnahme auf: KG 76208 Greuth, KG 77120 Löschental, KG 74110 Hochfeistritz, KG 74113 Kaltenberg, KG 74012 St. Martin am Mannsberg, KG 74406 Gurk, KG 74123 Rüggen, KG 76008 Kömel, KG 77118 Legerbuch, KG 77006 Kliening.
Achtung: Eine separate Auflegung beim zuständigen Gemeindeamt ist nicht mehr vorgesehen. Die LK Kärnten weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke die Auflegungsdauer nutzen sollten, um Einsicht in die überprüften Bodenschätzungsergebnisse zu nehmen und um allfällige Besonderheiten dort bekanntzugeben und zu korrigieren. Nach Verstreichen der einmonatigen Einspruchsfrist ab Ende des Auflagezeitraums (die aktuellen Ergebnisse sind bis 29. Mai 2026 aufgelegt) werden die Bodenschätzungsergebnisse rechtskräftig und können nur in besonderen Ausnahmefällen durch eine Nachschätzung (gem. § 3 BoSchätzG 1970) abgeändert werden.
Info: Für alle Fragen zu den neuen Bodenschätzungsergebnissen stehen die Mitarbeiter der LK Kärnten zur Verfügung: Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd; max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 46; Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 45
Ablauf Bodenschätzung
Hierzu werden repräsentative Bodengruben bis zu einer Tiefe von 2 m angelegt, bei denen ein Bodenprofil als vertikaler Schnitt durch die Bodenhorizonte sichtbar wird. Außerdem werden Bodenproben aus den verschiedenen Tiefenstufen der Bodenprofile gewonnen und vor Ort sowie im Labor bodenchemisch und bodenphysikalisch analysiert. Hierbei wird insbesondere überprüft, wie sich die Böden durch klimatische Veränderungen oder durch Bewirtschaftungseinflüsse in ihrem Aufbau und in ihrer Zusammensetzung verändert haben.