Bodennahe Ausbringung und Gülleseparation - Meldefrist
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" müssen die bodennah ausgebrachten sowie separierten Mengen im Mehrfachantrag 2024 unter den MFA-Eingaben erfassen, um die jeweilige Prämie zu erhalten. Wurden diese noch nicht erfasst oder sind bereits beantragte an tatsächlich ausgebrachte Mengen anzupassen, ist hierfür eine Korrektur des MFA 2024 bis spätestens 30. November 2024 durchzuführen. Eine Korrektur der Daten kann eigenständig im eAMA erfolgen (ID-Austria notwendig), oder es kann die jeweilige Außenstelle zur Unterstützung herangezogen werden.
Was als Antragsteller:in zusätzlich zu beachten ist
Des Weiteren sind verpflichtende Aufzeichnungen zu führen, wobei auf nachstehende Angaben zu achten ist:
- Bodennahe Ausbringung: Datum, Düngerart, Ausbringungsverfahren, Feldstücks- und Schlagnummer, Kultur, Fläche in ha und Menge in m³
- Rindergülleseparierung: Datum und separierte Menge in m³
Daten und Fakten
Der Vertragszeitraum für diese ÖPUL-Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr, wobei sich die Maßnahme automatisch verlängert, wenn alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Wird die Maßnahme abgemeldet oder keine Menge im MFA angegeben, verliert die Maßnahme im betroffenen Förderjahr ihre Gültigkeit. Möchte der Betrieb nächstes Jahr wieder prämienfähig an der Maßnahme teilnehmen, ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag im MFA 2025 bis zum 31. Dezember 2024 erforderlich. Die Anmeldefrist gilt auch für Neueinsteiger.
Höhe der ÖPUL-Prämie
Art der Förderung | Verfahren | Prämiensatz |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Dünger | Schleppschlauchverfahren | 1,10 Euro/m³ |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Dünger | Schleppschuhverfahren | 1,50 Euro/m³ |
Bodennahe Ausbringung flüssiger Dünger | Gülleinjektionsverfahren | 1,70 Euro/m³ |
Gülleseparierung | 1,50 Euro/m³ |