Blauzungenkrankheit: Serotyp 8 in Kärnten

Die von Stechmücken übertragene Krankheit zeigt sich bei Rindern, Schafen und anderen Wiederkäuern als fieberhafte Allgemeinerkrankung mit Veränderung der Schleimhäute im Bereich des Flotzmaules, der Zitzen und Klauen sowie Ödembildung. Durch die Erkrankung sinken die Futteraufnahme und Milchleistung. Zudem können Aborte auftreten. Bei Verdacht auf das Auftreten der Blauzungenkrankheit am Betrieb ist dies der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Praktische Tierärzte können Fälle auch über ein Online-Formular melden. Die Meldung ist insbesondere wichtig, um eine korrekte Datenlage über das Ausbruchsgeschehen im Land zu haben.
Da wir uns in Phase 2 des Seuchengeschehens befinden, führt ein bestätigter Fall von Blauzungenkrankheit am Betrieb nicht zur Betriebssperre. Das bedeutet, dass klinisch gesunde Tiere des Betriebes in Verkehr gebracht werden dürfen.
Bereits ab dem Spätsommer 2024 verbreitete sich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 in Westösterreich und dem Serotyp 4 in Kärnten und der Steiermark. Daraufhin wurden etwa 36,5 % der Kärntner Rinder und 15 % der Kärntner Schafe gegen die Blauzungenkrankheit grundimmunisiert. Es standen Impfstoffe gegen die Serotypen 3 und ein Kombinationsimpfstoff 4/8 zur Verfügung. Dabei wurden manche Tiere gegen den Serotyp 3, andere kombiniert gegen 3 und 4/8 immunisiert. Der Serotyp 8 konnte in den vergangenen Monaten in Italien und am Balkan nachgewiesen werden und verbreitete sich nun nach Kärnten.
Die Anwendung von Repellentien (Insektenabwehrmittel) bietet eine gute Möglichkeit, die Überträger von den empfänglichen Tierarten fernzuhalten und damit eine Erkrankung zu verhindern.
Gesunde Bestände können nach Rücksprache mit dem Betreuungstierarzt geimpft werden, auch wenn die Ausbildung der Immunität erst nach Abschluss der Grundimmunisierung vollständig ist. Ein Hineinimpfen in infizierte Herden birgt ein gewisses Risiko, und die gewünschte Immunität wird nicht vollständig erreicht. Aufgrund der Biologie des Erregers und der Überträger wird sich der Seuchenzug bis in den Herbst hineinziehen.Für den Menschen sind die Krankheit bzw. der Verzehr von tierischen Produkten ungefährlich. Bei beantragten ÖPUL-Maßnahmen und Verendungsfällen auf Grund der Blauzungenkrankheit kann eine Meldung (höhere Gewalt) gemacht werden.
Da wir uns in Phase 2 des Seuchengeschehens befinden, führt ein bestätigter Fall von Blauzungenkrankheit am Betrieb nicht zur Betriebssperre. Das bedeutet, dass klinisch gesunde Tiere des Betriebes in Verkehr gebracht werden dürfen.
Bereits ab dem Spätsommer 2024 verbreitete sich die Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 in Westösterreich und dem Serotyp 4 in Kärnten und der Steiermark. Daraufhin wurden etwa 36,5 % der Kärntner Rinder und 15 % der Kärntner Schafe gegen die Blauzungenkrankheit grundimmunisiert. Es standen Impfstoffe gegen die Serotypen 3 und ein Kombinationsimpfstoff 4/8 zur Verfügung. Dabei wurden manche Tiere gegen den Serotyp 3, andere kombiniert gegen 3 und 4/8 immunisiert. Der Serotyp 8 konnte in den vergangenen Monaten in Italien und am Balkan nachgewiesen werden und verbreitete sich nun nach Kärnten.
Die Anwendung von Repellentien (Insektenabwehrmittel) bietet eine gute Möglichkeit, die Überträger von den empfänglichen Tierarten fernzuhalten und damit eine Erkrankung zu verhindern.
Gesunde Bestände können nach Rücksprache mit dem Betreuungstierarzt geimpft werden, auch wenn die Ausbildung der Immunität erst nach Abschluss der Grundimmunisierung vollständig ist. Ein Hineinimpfen in infizierte Herden birgt ein gewisses Risiko, und die gewünschte Immunität wird nicht vollständig erreicht. Aufgrund der Biologie des Erregers und der Überträger wird sich der Seuchenzug bis in den Herbst hineinziehen.Für den Menschen sind die Krankheit bzw. der Verzehr von tierischen Produkten ungefährlich. Bei beantragten ÖPUL-Maßnahmen und Verendungsfällen auf Grund der Blauzungenkrankheit kann eine Meldung (höhere Gewalt) gemacht werden.
Weitere Informationen zu Maßnahmen, Webinaren und mehr
Nähere Informationen finden Sie hier: Blauzungenkrankheit
Das Webinar „Aktuelles zur Situation der Blauzungenkrankheit in Kärnten“ wird am Dienstag, 9. September 2025, um 19 Uhr abgehalten. Vortragender ist Dr. Holger Remer. Hier geht’s zur Veranstaltung: www.ktn.lfi.at
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat Tierische Produktion der LK Kärnten, 0463/5850-1501 oder tierzucht@lk-kaernten.at
Das Webinar „Aktuelles zur Situation der Blauzungenkrankheit in Kärnten“ wird am Dienstag, 9. September 2025, um 19 Uhr abgehalten. Vortragender ist Dr. Holger Remer. Hier geht’s zur Veranstaltung: www.ktn.lfi.at
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat Tierische Produktion der LK Kärnten, 0463/5850-1501 oder tierzucht@lk-kaernten.at