Bis 2039 Aus für Vollspaltenbuchten
Die Bundesregierung einigte sich auf das endgültige Aus für Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung. Dies teilten der auch für Tierschutz zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig mit. Bestehende Ställe müssen bis Ende 2039 umgebaut sein. Das gesamte, unter Einbeziehung von Öffentlichkeit, bäuerlicher Interessenvertretung, Vertretern von Branchen und Zivilgesellschaft ausverhandelte Paket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden. "Das ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und läutet eine echte Wende in der Schweinehaltung ein", betonte Rauch.
"Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben", sagte Totschnig. "So ist es erstmals gelungen, einen Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern." Der Verband Österreichischer Schweinebauern sieht darin ein "umsetzbares Paket" und hob ebenfalls die Planungssicherheit hervor. Das Tierwohlpaket setze neue Maßstäbe in der Geflügelhaltung, hielt die Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) fest. SPÖ, Neos und NGOs kritisierten die Übergangsfristen als zu lang. Denn dadurch würde sich Tierquälerei um "rund 20, rund 30 Jahre" verlängern, so die SPÖ. Die Neos verwiesen darauf, dass sich die AMA für den Masterplan Schwein mit 2030 ein ambitionierteres Ziel gesetzt habe. Für wichtig hält die Landwirtschaftskammer Österreich die Fristen: "Neu- und Umbauten in der Tierhaltung sind sehr kostenintensiv und müssen über einen langen Zeitraum verdient werden", erläuterte LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. Er mahnte einen Beitrag des Einzelhandels zum Tierwohl ein: Dazu brauche es aber mehr als "öffentliche Forderungen und Feigenblatt-Tierwohlprojekte zur Eigenwerbung, die nur einen minimalen Teil des Absatzes umfassen", nämlich etwa "verlässliche, langfristige Partnerschaften mit Erzeugerpreisen, von denen die bäuerlichen Familienbetriebe leben können". Er forderte auch die rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung.
"Auch wenn einzelne Punkte des Pakets durchaus fordernd sind, wird damit den tierhaltenden Bäuerinnen und Bauern Planungssicherheit für die Ausrichtung der Betriebe gegeben", sagte Totschnig. "So ist es erstmals gelungen, einen Investitionsschutz für bestehende Systeme im Tierschutzgesetz zu verankern." Der Verband Österreichischer Schweinebauern sieht darin ein "umsetzbares Paket" und hob ebenfalls die Planungssicherheit hervor. Das Tierwohlpaket setze neue Maßstäbe in der Geflügelhaltung, hielt die Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) fest. SPÖ, Neos und NGOs kritisierten die Übergangsfristen als zu lang. Denn dadurch würde sich Tierquälerei um "rund 20, rund 30 Jahre" verlängern, so die SPÖ. Die Neos verwiesen darauf, dass sich die AMA für den Masterplan Schwein mit 2030 ein ambitionierteres Ziel gesetzt habe. Für wichtig hält die Landwirtschaftskammer Österreich die Fristen: "Neu- und Umbauten in der Tierhaltung sind sehr kostenintensiv und müssen über einen langen Zeitraum verdient werden", erläuterte LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger. Er mahnte einen Beitrag des Einzelhandels zum Tierwohl ein: Dazu brauche es aber mehr als "öffentliche Forderungen und Feigenblatt-Tierwohlprojekte zur Eigenwerbung, die nur einen minimalen Teil des Absatzes umfassen", nämlich etwa "verlässliche, langfristige Partnerschaften mit Erzeugerpreisen, von denen die bäuerlichen Familienbetriebe leben können". Er forderte auch die rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung.
Angekündigte Maßnahmen
- Bei Neu- und Umbauten sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bereits ab 2023 verboten.
- Ab dann gilt bereits: bis zu 20% mehr Platz, verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und "strukturierte Buchten" - eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.
- Bis 2026 werden Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet. Dieser ist für weitere Neu- und Umbauten sowie ab 2040 auch für bestehende Ställe verbindlich. Die Erarbeitung dieses Mindeststandards erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts IBest+, in das Tierschutzorganisationen, Wissenschafter und schweinehaltende Betriebe eingebunden werden.
- Parallel wird das AMA-Gütesiegel ausgebaut, um möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards zu bewegen.
- Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenbuchten gehalten werden, soll aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen verschwinden. Stattdessen muss auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60 % mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden.
- Eine novellierte Tierhaltungsverordnung soll die Verwendung eines Narkosegases bei der Kastration von Ferkeln ermöglichen.
- Das Tierschutzpaket soll unter anderem ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern sowie Einschränkungen bei Tiertransporten bringen.
- Neben Schreddern von Küken wird die Käfighaltung bei Junghennen, Elterntieren und Wachteln verboten.
- Bei Gänsen werde die Tierzahl im Stall maßvoll an die EU-Biobestimmungen angehoben, sofern den Tieren mehr Auslauf auf den Wiesen gewährt wird, informierte die ZAG.