Tierhaltererklärung und Verpflichtung zur Weiterbildung
Des Weiteren müssen alle Halter:innen von Schweinen alle vier Jahre mindestens vier Stunden nachweislich an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich der Schweinehaltung und -gesundheit teilnehmen.
Die Tierhaltererklärung, die 2024 das erste Mal im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu melden war, ist auch heuer wieder bis spätestens 31. März 2025 zu melden. In einem Stufenplan, der in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium erstellt wurde, besteht nur mehr für Betriebe unter zehn Schweinen die Möglichkeit, die Tierhaltererklärung in Papierform am Betrieb aufliegen zu lassen. Ab 2026 sind dann alle Betriebe verpflichtet, diese elektronisch abzugeben. Für diesen Stufenplan ist der Schweinebestand maßgeblich, der entweder in der Tierliste des MFA (Stichtagsbestand 1. April bzw. Durchschnittsbestand) oder direkt im VIS gemeldet wurde. Die Tierhaltererklärung ist aber nur eine von vielen weiteren gesetzlichen Anforderungen an die Schweinehaltenden. Neben weiteren Vorgaben aus Tierschutzgesetz und 1. Tierhalteverordnung sind von jedem Schweinehalter auch die Anforderungen der Schweinegesundheitsverordnung, der Tierkennzeichnungsverordnung, des Futtermittelrechts usw. einzuhalten.
In einer im Februar beginnenden Seminarreihe informiert die Landwirtschaftskammer Kärnten über die geltenden gesetzlichen Vorgaben, die auch für Kleinerzeuger:innen und Eigenversorger:innen (ab dem ersten Schwein) gelten. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung werden auch zwei der vier notwendigen Fortbildungsstunden bestätigt. In Kombination mit einer weiteren zweistündigen Veranstaltung ist das Weiterbildungserfordernis (2. 12. gemäß 1. Tierhalterverordnung) erfüllt. Für eine erfolgreiche Haltung von Schweinen sind aber auch weitere Einflussfaktoren entscheidend. Gerade für die Eigenversorgung, aber auch für die (Direkt-)Vermarktung haben die Fütterung, die Auswahl der Futterkomponenten, aber auch die Genetik entscheidenden Einfluss auf die Fleischqualität. So kann durch die Wahl der Futtermittel die Fettkonsistenz (wichtig bei der Herstellung von Dauerwaren) wesentlich beeinflusst werden, mit der Wahl der Rasse beispielsweise der intramuskuläre Fettgehalt oder die Karreefläche. Gleichzeitig kann die Wahl der Rasse auch die Haltung beeinflussen. So eignen sich vor allem die extensiven Schweinerassen wie Turopolje oder Mangaliza eher für die Freilandhaltung. Mit einer Teilnahme an einem Zuchtprogramm kann mit diesen genannten Rassen auch eine Förderung (Seltene Nutztierrassen) im ÖPUL-Programm lukriert werden.