Biosicherheit, Afrikanische Schweinepest, Schweinegesundheitsverordung
Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen als oberstes Gebot
Was fällt Ihnen als erstes zum Begriff "Schweinegesundheit" ein? Vielleicht PRRS, Coli, Streptokokken oder Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest? Es ist keine neue Erkenntnis, dass der Eintrag von Krankheiten in den Schweinebestand durch Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen verhindert werden kann. Egal, ob es sich um eine Tierseuche oder andere bestandsfremde Keime handelt. Einige grundsätzliche Maßnahmen sind durch die Schweinegesundheitsverordnung vorgegeben. Die folgende Checkliste soll eine Anregung sein, sich (wieder) mit der Umsetzung am eigenen Betrieb zu befassen.
Checklist Schweinegesundheit
erfüllt | nicht erfüllt | trifft nicht zu | |
Tiere | |||
Die Transportfahrzeuge wurde vor dem Transport gereinigt und desinfiziert bzw. kommen gereinigt zum Betrieb. | |||
Gesundheitsstatus des Bestand und der zugekauften Tiere ist bekannt (Untersuchungsergebnisse). | |||
Jungsauen werden nach Quarantäne (min. 3 Wochen) in den Bestand eingegliedert. | |||
Quarantäne-/Eingliederungsstall wird getrennt bewirtschaftet (kein Tierkontakt zum restlichen Bestand, eigene Kleidung, Geräte, etc.). | |||
Verladeeinrichtung , -rampe ist vorhanden. Verhindert das Zurücklaufen der Schweine in den Stall | |||
Personen | |||
unbefugtes Betreten wird unterbunden | |||
Stall wird nur nach Schuh- und Kleidungswechsel betreten (auch beim Verladen) | |||
Personen bringen keine Gegenstände in den Stall mit. | |||
vor und nach der Stallarbeit werden die Hände gewaschen | |||
bauliche Gegebenheiten Stall/Auslauf | |||
Umkleidemöglichkeit mit Handwaschbecken und Stiefelwaschmöglickeit ist vorhanden | |||
Kontakt zu Wildschweinen und anderen Tieren (Hunde, Katzen) ist nicht möglich. | |||
abgeschlossener Stall, doppelte Einzäunung, dichte Wand bei Ausläufen | |||
Futtermittel werden wildschweinsicher gelagert | |||
Betriebsablauf | |||
betriebseigenes Schuhwerk und Kleidung bzw. Einwegkleidung ist vorhanden | |||
"Reiner Stallbereich" und "unreiner Außenbereich" sind klar abgegrenzt, z.B. Treibwege, Zufahrt Fahrzeuge für Futterlieferung, Saria-Abholung, Vermeidung von Überschneidungen zwischen den Bereichen. | |||
Schadnager- und Fliegenbekämpfung wird regelmäßig durchgeführt. | |||
Geräte und Gegenstände, die in den Stall gelangen, sind gereinigt und desinfiziert (auch Werkzeug von Handwerkern, Scannerdienst, Messgeräte..) | |||
Verendete Tiere werden stallfern gelagert bzw. abgeholt. Die Zufahrt zur Abholung erfolgt möglichst nicht über stallnahe Hofflächen (klare Trennung reiner/unreiner Hofbereich). | |||
Es erfolgt eine regelmäßige tierärztliche Betreuung. | |||
Futtermittelhygiene wird beachtet, speziell bei Grünfutter | |||
Dokumentation | |||
Tierzu- und -abgänge sind dokumentiert, auch Geburten und Verendungen. | |||
Freilandhaltung ist genehmigt. | |||
Auslauf- und Offenstallhaltung ist im VIS gemeldet. | |||
Schadnagerbkämpfung wird dokumentiert. |
Konsequent sein und bleiben!
In den vergangenen Jahren haben Biosicherheits- und Hygienekonzepte für die Schweinegesundheit weiter an Bedeutung gewonnen. Ziel ist es, den Eintrag von Erregern in den Bestand möglichst zu verhindern und im Krankheitsfall die Ausbreitung im Bestand einzuschränken. Vieles davon ist ohne großen finanziellen Aufwand möglich und in vielen Betrieben bereits Routine. Die Herausforderung besteht aber darin, die Maßnahmen auf lange Sicht in die täglichen Arbeitsabläufe zu integrieren und konsequent im Alltag umzusetzen.
Afrikanische Schweinepest
Seit 2017 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) in der EU bei Wildschweinen, aber immer wieder auch in Hausschweinebeständen auf. Für Haus- und Wildschweine ist sie tödlich, für andere Tiere und den Menschen jedoch ungefährlich. In Österreich ist die Viruserkrankung bisher nicht aufgetreten. In angrenzenden Ländern wie Ungarn, Slowakei, Italien und Deutschland breitet sich die Erkrankung im Wildschweinebestand aus. Die AGES sieht daher ein hohes Risiko für eine Einschleppung nach Österreich. Ein Auftreten sowohl beim Wild- als auch beim Hausschwein würde einen großen wirtschaftlichen Schaden für Schweinehalter bedeuten. Mit Biosicherheitsmaßnahmen, wie sie die Schweinegesundheitsverordnung vorgibt, lässt sich der Eintrag in Schweinebestände verhindern. Weitere Informationen: Afrikanische Schweinepest - AGES.
Schweinegesundheitsverordnung
Seit 2017 sind grundsätzliche Biosicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa verpflichtend in der Schweinegesundheitsverordnung geregelt. Ziel der Verordnung ist es, Schweinebestände vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen und andere Erkrankungen zu schützen. Die Verordnung gilt für alle schweinehaltenden Betriebe. Die Anforderungen richten sich nach dem Betriebstyp (Stallhaltung, Almhaltung, Freilandhaltung) sowie bei der Stallhaltung nach der Betriebsgröße (Kleinbetriebe bzw. Betriebe ab fünf Zuchtsauen oder mit mehr als 30 Mastschweinen). Viele Regelungen gelten bereits seit längerer Zeit, beispielsweise die wildschweinsichere Abgrenzung von Ausläufen und Freilandhaltungen oder Dokumentationsverpflichtungen. Für Stallhaltungen mit mehr als fünf Zuchtsauen oder mehr als 30 Mastschweinen läuft die letzte, noch offene Übergangsfrist für bauliche Maßnahmen (z.B. Eingliederungsstall für zugekaufte Zuchtschweine) Ende 2024 aus. Detaillierte Informationen zur Schweinegesundheitsverordnung finden Sie hier.