Bio – Kontrollkostenzuschuss beantragen
Biobetriebe, welche erstmals einen Biokontrollvertrag abschließen, das sind Bioneueinsteiger oder im Zuge eines Bewirtschafterwechsels am Biobetrieb, kann eine Förderung für die anfallenden Biokontrollkosten beantragt werden. Gefördert werden 80 % der Nettokosten der Biokontrolle für die ersten fünf Jahre. In Anspruch genommen werden kann die Förderung bis einschließlich 2027. Voraussetzung ist eine ID Austria, da die Anmeldung seit 2024 in der DFP (Digitale Förderplattform) erforderlich ist.
Über www.eama.at kann mittels ID Austria der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach Genehmigung von Seiten der AMA können anschließend jährlich die Zahlungsanträge eingereicht werden. Achtung: Der Förderantrag muss unbedingt vor der ersten Biokontrolle gestellt werden! Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung unterstützt bei der Antragstellung und führt durch den gesamten Ablauf. Sollten Sie diese benötigen oder Fragen zum Bio-Kontrollkostenzuschuss haben, wenden Sie sich gerne an das Biozentrum Kärnten unter (0 46 3) 58 50-54 00.
Unter folgendem Link können außerdem Merkblätter und Unterlagen heruntergeladen werden: Merkblätter und Unterlagen
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