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Beratung und Service für Biobetriebe

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04.03.2025 | von Biozentrum

Darf ich die konventionelle Kalbin zukaufen? Ist diese Zwischenfruchtmischung biotauglich? Wie lange ist die Umstellungszeit meiner neuen Pachtfläche? Biolandwirtinnen und Biolandwirte stehen teils vor altbekannten Herausforderungen und durch die neue EU-Bio-Verordnung vor neuen Stolpersteinen. Bei Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater des Biozentrums Kärnten unter der 0463-5850-5400 zur Seite.

Marienkäfer (c) Wutte Helmut.jpg © Wutte Helmut
© Wutte Helmut
Folgende Serviceleistungen bietet das Biozentrum Kärnten an:

Fragen zu EU-Bio-Vorgaben und Prämiengestaltung

Sie sind bestehender Biobetrieb und haben allgemeine Fragen zur Auslegung des EU-Bio-Rechts und zur Prämiengestaltung, wie: Welche Saatgutmischung darf ich zukaufen? Ist dieser Dünger biotauglich? Welche Aufzeichnungen muss ich für die Kontrolle bereithalten? Wie groß muss die Liegefläche und Stallfläche für meinen Tierbestand sein? Muss ich meine Lämmer weiden? Brauchen meine Ferkel einen Auslauf? Wie viel Prämie erhalte ich für meine Fläche? Wann darf ich meine Biodiversitätsfläche mähen? Von den BeraterInnen des Biozentrum Kärntens erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0463-5850-5400 zuverlässige und korrekte Antworten zu diesen Themen. 
 

Umstellungsgespräch für Neueinsteiger

Für Bioneueinsteiger bzw. Biointeressierte gibt es das kostenpflichtige Beratungsprodukt "Umstellungsberatung". Im Rahmen dieses Gespräches wird der Betrieb direkt vor Ort auf Biotauglichkeit geprüft. Zusätzlich werden die wichtigsten Vorgaben des EU-Bio-Rechts sowie passende Förderungen und Vermarktungsmöglichkeiten besprochen. Somit kann das Umstellungsgespräch als gute Grundlage für weitere Überlegungen hinsichtlich eines Bioeinstieges dienen. Nähere Informationen zum Beratungsprodukt finden Sie hier:  https://ktn.lko.at/umstellung-auf-biologische-produktion+2400+2137941   
 

Informationen zu aktuellen Marktpreisen

Auch Informationen zu aktuellen Marktpreisen (Getreide, Direktvermarktung, Lebendtiere) könne Sie telefonisch im Biozentrum Kärnten erfragen. Diese können als Hilfestellung für die eigenen Kostenkalkulation dienen. Außerdem wird quartalsmäßig eine Biomarktbericht im Kärntner Bauer und unter https://ktn.lko.at/bio+2400++3653935 veröffentlicht.
 

VIS-Antragstellung

Mit Inkrafttreten der EU-Bio-Verordnung 2018/848 müssen verschiedene Anträge im Veterinärverbraucherinformationssystem (VIS) gestellt werden. Dazu zählen:
  • Konventioneller Tierzukauf
  • Genehmigung für bestimmte Eingriffe (wie Enthornungen)
  • Temporäre Anbindehaltung
  • Meldung über geringfügigen Verkauf
  • Ausnahmen bei Katastrophenfällen
Die Berater:innen des Biozentrum Kärntens stehen Ihnen bei der Antragstellung als Servicestelle zur Seite. Entweder kann der Antrag mittels telefonischer Hilfestellung vom Betrieb selbstständig gestellt werden oder die BeraterInnen führen die Antragstellung stellvertretend für Sie durch und übermitteln den Antrag direkt an die zuständige Behörde. Zur Antragstellung gelangen Sie hier: https://portal.statistik.at/

Biostatusberechnung

Da oft nicht genügend Biotiere am Markt vorhanden sind, können unter gewissen Voraussetzungen konventionelle Zuchttiere zugekauft werden. Damit diese Tiere nach dem Zukauf biologisch vermarktet werden dürfen, muss die tierindividuelle Umstellungszeit eingehalten werden. Um beim Wiederverkauf der Tiere Fehler zu vermeiden, können Sie im Biozentrum Kärnten den aktuellen Status von Rindern berechnen lassen (Tel.-Nr.: 0463-5850-5400). Dazu bitte das Geburtsdatum und das Zukaufsdatum der Tiere bereithalten.  
 

Etikettencheck

Sie sind nicht sicher, ob die neuen Etiketten den rechtlichen Vorgaben entsprechen? Dann senden Sie ihre Etiketten an das Biozentrum Kärnten. Unter dem Vier-Augen-Prinzip werden die Etiketten überprüft und Sie erhalten eine direkte Rückmeldung, ob es einen Verbesserungsbedarf gibt. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Beratungsprodukt. Näher Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 0463-5850-5417.  
 

Beratungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen

Um den bürokratischen Alltag von Biobetrieben etwas zu erleichtern, gibt es im Biozentrum diverse Beratungsblätter und Aufzeichnungsvorlagen, dazu zählen:
  • Umstellungsbroschüre (auch für bestehende Biobetriebe interessant)
  • Checkliste Biokontrolle Wiederkäuer (als Vorbereitung für die Biokontrolle)
  • VIS-Anleitungen für Eingriffe und konventionellen Tierzukauf
  • Weidedokumentation
  • Merkblatt Biodiversitätsflächen Ackerbau
  • Linksammlung
Diese stehen im Downloadbereich des Biozentrum Kärntens auf der Homepage der LK Kärnten zur Verfügung (https://ktn.lko.at/biozentrum-k%C3%A4rnten-ihr-ansprechpartner-f%C3%BCr-biofragen-in-k%C3%A4rnten+2400+1048766). Gerne können die Dokumente auch per E-Mail oder Post versendet werden. Außerdem gibt es österreichweite Bioberatungsbroschüren, die durch die Zusammenarbeit der Bundesländer entstanden sind. Diese finden Sie unter https://ktn.lko.at/bio-beratungsbl%C3%A4tter+2400++3935788.
 
 
Kontaktdaten Biozentrum Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Telefon: 0463-5850-5400
E-Mail-Adresse: biozentrum@lk-kaernten.at
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