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Aufzeichnungen: 4.000 Euro Bonus bei Erstniederlassung

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29.09.2023 | von Dipl.-Ing. Alina Kofler - Gültigkeit: Kärnten

In der aktuellen GAP-Periode von 2023 bis 2027 werden Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer bei der Erstniederlassung für das Führen von Aufzeichnungen mit einem Bonus belohnt.

Rechner.jpg © kk
Gesamtbetriebliche Aufzeichnungen erleichtern Hofübernehmerinnen und Hofübernehmern den Überblick über Einnahmen und Ausgaben. © kk

1. Der Vorteil von Aufzeichnungen

Wie hoch sind die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben? Wie hoch sind die betrieblichen Abschreibungen bzw. der Anteil an öffentlichen Geldern an den Einnahmen? Welches Ergebnis wird am Ende des Jahres erwirtschaftet? Diese und viele weitere Fragen können nur mithilfe von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen beantwortet werden. Sie unterstützen bei betrieblichen Entscheidungen und können die Betriebsentwicklung zielgerichtet vorantreiben. Als zusätzlichen Anreiz für Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer für das Führen von betrieblichen Aufzeichnungen wird in der aktuellen GAP-Periode ein einmaliger Aufzeichnungsbonus in Höhe von 4.000 Euro ausgezahlt. Dafür müssen die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllt und Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben geführt werden.

2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Anlage­verzeichnis

Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Diese muss alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen. Anerkannt werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen des Grünen Berichts, des Arbeitskreises Unternehmensführung, der steuerlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden. Grundsätzlich ist jede Form der Aufzeichnung zulässig. Diese kann handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.

3. Aufzeichnungen über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre

Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden, wobei zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden kann. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die Erstniederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.

Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgte am 1. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 1. Jänner 2023 sein, sofern von den Übergebern (Eltern) bereits Aufzeichnungen geführt wurden. Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.

Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres, d. h. spätestens bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.

4. Definierte Kennzahlen ­berechnen und hochladen

Nach Ablauf jeden Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe eines Kennzahlen-Berechnungsblattes, welches den Förderwerberinnen und Förderwerbern zur Verfügung gestellt wird, sind folgende absolute Kennzahlen aus den Aufzeichnungen zu errechnen:
  • Summe der Betriebs­einnahmen
  • davon der Anteil an öffentlichen Geldern
  • Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen
  • davon der Anteil der Abschreibungen
  • Einnahmenüberschuss/​Ausgabenüberschuss
Auf Basis der absoluten Kennzahlen sind folgende relative Kennzahlen zu ermitteln:
  • Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in Prozent)
  • Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der öffentlichen ­Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in ­Prozent)
Die errechneten, relativen Kennzahlen sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres auf die Digitale Förderplattform (DFP) hochzuladen. Die Auszahlung erfolgt nach der vollständigen Übermittlung der Kennzahlen für das dritte Aufzeichnungsjahr, jedoch spätestens innerhalb des Ausfinanzierungszeitraumes für die aktuelle LE-Förderperiode 2023 bis 2027. Bei einer früheren Auszahlung erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen rückwirkend.

5. Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren

Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle der AMA folgende Unterlagen mindestens fünf Jahre ab der Erstniederlassung aufzubewahren:
  • Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
  • Anlageverzeichnis
  • Kennzahlenberechnungsblatt

6. Bildungsangebote und Unterlagen

Das Ländliche Fortbildungseinrichtungen (LFI) Kärnten bietet für den Einstieg und das Führen von betrieblichen Aufzeichnungen nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten an. Die Basisschulung Aufzeichnungsbonus – Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Hofübernehmer bietet Hilfe beim Start von betrieblichen Aufzeichnungen. Im Rahmen des Kurses werden die wichtigsten Grundlagen für das Führen von Aufzeichnungen vermittelt. Insbesondere wird hier auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, das Anlegen eines Anlageverzeichnisses sowie die Kennzahlenberechnung eingegangen. Des Weiteren werden der Nutzen und die Vorteile von EDV-Aufzeichnungsprogrammen vermittelt, welche das Führen von Aufzeichnungen wesentlich erleichtern.
Termine:
  • 19. Oktober, GH Bacher in Villach
  • 14. November, Griffenrast Mochoritsch in Griffen
  • 6. Dezember, Bildungshaus Schloss Krastowitz in Klagenfurt
Die LFI-Broschüre "Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen führen" ist auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgestimmt und steht auf der LK-Homepage als Download zur Verfügung.
Anmeldung: www.lfi-ktn.at bzw. unter der Tel.-Nr.: 0463/​5850-2511.

Arbeitskreis Unternehmens­führung

Für Förderwerberinnen, welche Interesse an gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen in Form einer doppelten Buchführung haben, ist eine Mitgliedschaft beim Arbeitskreis Unternehmensführung empfehlenswert. Der Arbeitskreis stellt eine ganzjährige Weiterbildungsmaßnahme mit Unterstützung bei der Eingabe und Interpretation der Buchhaltungsdaten dar. Arbeitskreistreffen zu diversen fachlichen Themen rund um die Betriebsführung, Fachexkursionen und Betriebschecks vor Ort runden das Angebot ab. 

Bei Interesse oder Fragen zum Arbeitskreis Unternehmensführung kontaktieren Sie: 
Dipl.-Ing. Alina Kofler, E-Mail: alina.kofler@lk-kaernten, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-25 30, 
Martina Weichsler, BEd. (E-Mail: martina.weichsler@lk-kaernten.at, Tel.-Nr.: 0463/​58 50-25 31). 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.arbeitskreise.at.

Kontakt

  • Martina Weichsler
    Martina Weichsler
    martina.weichsler@lk-kaernten.at
    T 0463/5850-2531
    F 0463/5850-92531
  • Alina Kofler
    Dipl.-Ing. Alina Kofler, BEd.
    alina.kofler@lk-kaernten.at
    T 0463/5850-2530
    F 0463/5850-92530

Links zum Thema

  • ktn.lfi.at
  • www.arbeitskreise.at

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