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Auf Bodenproben und Weiterbildungen nicht vergessen

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07.09.2026 | von Dipl.-Ing. Christine Petritz

Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ sind verpflichtet, Bodenproben zu ziehen und die Analyseergebnisse im Invekos-GIS zu erfassen.

Bodenproben@LK Kärnten.jpg © Pflanzenbau/LK Kärnten
Für Teilnehmer am „Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker“ sind Bodenuntersuchungen ein wichtiger Teil der Förderverpflichtungen. Pflanzenbau/LK Kärnten © Pflanzenbau/LK Kärnten

Wann ist eine Bodenprobe notwendig?

Pro angefangene 5 ha Ackerfläche innerhalb der Gebietskulisse ist mindestens eine Bodenprobe erforderlich. Basis für die Berechnung der notwendigen Bodenproben ist die Ackerfläche in der Gebietskulisse laut MFA 2026. Die Bodenproben müssen spätestens am 31. Dezember 2026 in einem akkreditierten Labor (siehe unter: Die akkreditierten Labore) eingelangt sein. Proben die später im Labor eintreffen, werden nicht mehr anerkannt. Deshalb der Tipp, noch fehlende Bodenproben möglichst frühzeitig – idealerweise im Frühherbst - zu ziehen. Dies hat auch den Vorteil, dass ausreichend Zeit für die Analyse im Labor gegeben ist und die Übermittlung der Ergebnisse bis Ende 2026 erfolgen kann.

Wie muss die Bodenprobenziehung erfolgen?

Die Ziehung der Bodenproben muss gemäß der „Richtline für die sachgerechte Düngung im Acker und Grünland, 2023“ erfolgen. Für aussagekräftige Ergebnisse sollte die Probenahme frühestens einen Monat nach der mineralischen Düngung bzw. zwei Monate nach organischer Düngung stattfinden. Pro Fläche sind mindestens 25 Einzelproben zu entnehmen und zu einer Mischprobe zusammenzuführen. Die Untersuchung muss folgende Parameter beinhalten: pH-Wert, Stickstoff, Phosphor, Kalium und Humusgehalt. Beim Stickstoff ist entweder der nachlieferbare Stickstoff oder der mineralische Stickstoffgehalt zu bestimmen. Die Analyse muss in einem akkreditierten Labor durchgeführt werden.

Die akkreditierten Labore

  • Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
  • AGRANA Zucker GmbH
  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kalb Analytik
  • Agrolab Agrarzentrum GmbH
  • Cewe GmbH

Erfassen der Bodenproben

Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen sind selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer auf www.eama.at im Invekos-GIS zu erfassen. Die Eingabe kann auch nach dem 31. Dezember 2026 erfolgen, spätestens jedoch bis März 2027. Bereits vorliegende Ergebnisse sollten möglichst zeitnah eingetragen werden, um sie nicht zu vergessen.


Hinweise zu Bodenproben

Berücksichtigt werden Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 entnommen wurden. Eine Übertragung von Flächen inklusive bereits vorhandener Bodenuntersuchungen ist nicht möglich, da die Analyseergebnisse nur jenem Betrieb zugerechnet werden, der die untersuchte Fläche im betroffenen Jahr beantragt hat.

Service der LK Kärnten

Als Hilfestellung gibt es vom Pflanzenbaureferat der LK Kärnten einen Erhebungsbogen, eine Checkliste und eine Anleitung zur Bodenprobenentnahme – abrufbar am Ende dieses Artikels.

Weiterbildungsverpflichtung: Jetzt anmelden

Betriebe mit der Teilnahme am „Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker“ müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 Weiterbildungsstunden im Ausmaß von zehn Stunden absolviert haben. Grundsätzlich müssen die Weiterbildungen von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer absolviert werden. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen können die Kurse auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 1. Jänner 2022. Der Kursbesuch einer Person kann nur in absoluten Ausnahmefällen auf mehrere Betriebe angerechnet werden (wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht). Die Absolvierung der Kurse ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor dem 31. Dezember 2026 den Betrieb, muss die erforderliche Weiterbildung bis dahin nachgeholt werden. Scheidet die geschulte Person nach dem 31. Dezember 2026 vom Betrieb aus, so muss kein weiterer Kurs absolviert werden. Die schriftliche Kursbestätigung ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt.

Präsenz- und Online-Weiterbildungskurse

Im Oktober werden vom Referat 3 - Pflanzliche Produktion Hybridveranstaltungen (3 Module im Gesamtausmaß von zehn Stunden) angeboten. Diese können als Präsenzveranstaltung im Bildungshaus Schloss Krastowitz oder auch online absolviert werden:

  • Modul 1 (4 Stunden), 12. Oktober 2026, 9 bis 13 Uhr, Dipl.-Ing. Christine Petritz, Dipl.-Ing. Erich Roscher
  • Modul 2 (3 Stunden), 19. Oktober 2026, 18 bis 20 Uhr, Dipl.-Ing. Christine Petritz, Dipl.-Ing. Rosa Ronay-Matschnig
  • Modul 3 (3 Stunden),5. Oktober 2026, 18 bis 20 Uhr, Simon Kriegner-Schramml, BSc, akad. BT, BWSB LK OÖ

Überprüfen Sie, welches Modul Ihnen noch fehlt und melden Sie sich Online (QR-nachstehend) oder telefonisch beim LFI Kärnten dazu an, Tel. 0463/ 58 58-25 00.

Ebenso stehen insgesamt vier Online-Kurse zur Verfügung, die zeit- und ortsunabhängig bis 31. Dezember 2026 absolviert werden können.

Präsenz und Webinar Weiterbildungskurse im Oktober 2026
 

Erstellung Gewässerschutzkonzept

Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist einmalig ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept zu erstellen. Das entsprechende Formular bzw. die Vorlage finden Sie am Ende dieses Artikels. Die Erstellung des Gewässerschutzkonzeptes ist zudem Bestandteil der Weiterbildungsveranstaltung am 5. Oktober 2026 (siehe Termine Weiterbildung). Darüber hinaus wird ein einstündiger Onlinekurs „Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept“ über das LFI Kärnten angeboten.

Downloads zum Thema

  • Anleitung zur Bodenprobenentnahme PDF 129,72 kBAnleitung zu Bodenprobenentnahme
  • Checkliste Bodenproben PUL 2023 - vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (1) PDF 32,93 kB
  • Erhebungsbogen Bodenproben PUL 2023 - Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (1) PDF 125,22 kB
  • Grundwasserschutzkonzept-Vorlage (1) PDF 367,54 kB

Links zum Thema

  • Weiterbildungsverpflichtungen: ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GWA)"
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