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27.07.2020 | von Christoph Zaussinger

Artikelserie Maschinenkauf: Import von KFZ/Zulassung

Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.

IMG 3220.jpg
Gebrauchte Traktoren werden häufig im EU-Ausland gekauft. © Christoph Zaussinger LK Oberösterreich

Grundsätze für die Zulassung

Bei einem Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann verwendet werden:
  • COC-Papier oder 
  • ausländischer Typenschein oder
  • ausländische Zulassungsbescheinigung

Für die erstmalige Zulassung in Österreich müssen die entsprechenden Genehmigungsdaten aber in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sein.

Sind die Daten eingetragen, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.

Beispiel: COC-Papier für Traktor

Beim Kauf eines Traktors im Ausland ist das Baujahr ein entscheidender Faktor:
  • Baujahr nach 2007: COC Papier sicher vorhanden.
  • Baujahr von 2003 - 2007: COC Papier vielleicht vorhanden.
  • Baujahr vor 2003: es gibt kein COC Papier.

Kfz mit EU-Betriebserlaubnis, Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) haben bereits eine EU-weit gültige Genehmigung und es erfolgt eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank. 
Möglichkeiten:
1. In erster Linie durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur).
2. Allenfalls durch die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Diese ist auch zuständig bei privaten Eigenimporten egal ob Neu- oder Gebrauchtmaschine, egal ob vom Händler oder von einem Landwirt.

Kosten für die Eintragung: bis zu 180 Euro

IMG 20191016 075644.jpg
Maschinenkauf © Christoph Wolfesberger / LK Niederösterreich

Kfz mit EU-Betriebserlaubnis, Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

  • Kaufvertrag
  • COC - Papier: Certification of Confirmity (EU-Betriebserlaubnis)
  • Konformitätserklärungen der Hersteller bei ev. nachträglichen Aufbauten wie Druckluftbremse, Fronthydraulik, Frontladerkonsole, etc.
  • Bestätigung über den fachgerechten Einbau der nachträglichen Aufbauten oder Rechnung einer Fachwerkstätte.
  • Weiters empfohlen: Betriebsanleitung zur leichteren Abwicklung (Reifendimensionen/genaue Typenbezeichnung/Abmessungen etc.)
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Beispiel: Zulassung eines Traktors mit Daten in der Genehmigungsdatenbank

Ist beim Traktor ein COC-Papier vorhanden, druckt der Generalimporteur einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank aus (bei Eigenimporten werden hier für den Auszug meist ca. 180 Euro verrechnet). Mit diesem Auszug, und dem Kaufvertrag können Sie den Traktor nun bei der Zulassungsstelle anmelden.

Die Konformitätserklärungen und die Bestätigungen über den fachgerechten Einbau bei etwaigen nachträglichen Aufbauten brauchen Sie dann bei der nächsten § 57a Überprüfung.

Kfz ohne EU Betriebserlaubnis - Zulassung über Einzelgenehmigung

  • Eine Einzelgenehmigungen für ausländische Kfz ist immer dann nötig, wenn kein COC-Papier vorhanden ist.
  • Sie ist bei den Ämtern der Landesregierungen zu beantragen.
  • Auf eine Einzelgenehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Das Fahrzeug ist dabei in der Regel vorzuführen und muss dabei den Baujahrvorschriften des österreichischen Kraftfahrrechts bzw. den EU Vorschriften entsprechen.
  • Entsprechen gewisse Einrichtungen des Kfz nicht den geltenden Bestimmungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Kfz ohne EU Betriebserlaubnis - Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

  • Kaufvertrag
  • Bestätigung über den fachgerechten Einbau der nachträglichen Aufbauten oder Rechnung einer Fachwerkstätte.
  • Weiters empfohlen: Betriebsanleitung zur leichteren Abwicklung (Reifendimensionen/genaue Typenbezeichnung/Abmessungen etc.)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • zusätzlich:
    • Foto(s) vom Fahrzeug,
    • eventuell Technisches Datenblatt (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung), (erhältlich bei Generalimporteur der jeweiligen Marke),
    • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle.

Beispiel: Zulassung eines Traktors ohne COC-Papier

Ist hingegen kein COC-Papier vorhanden, muss der Traktor mit dem Kaufvertrag, den Konformitätserklärungen und den Bestätigungen über den fachgerechten Einbau bei etwaigen nachträglichen Aufbauten bei einer Landesprüfstelle vorgeführt werden. Hier wird dann eine Einzelgenehmigung ausgestellt (Kostenpunkt ca. 150 Euro).

Auf alle Fälle ist es ratsam, sich bei Traktoren mit älterem Baujahr vor dem Kauf mit einer Landesprüfstelle abzusprechen, ob es mit dem Traktor bezüglich Abgas, Lärm oder ähnlichem ein Problem geben könnte.

Tipps für den Kauf von Maschinen im Ausland

  • Vorsicht bei kleinen, unbekannten Firmen oder Privatpersonen, die ihre Geräte über das Internet vertreiben.
  • Tipp: am besten bei einem bekannten Händler kaufen.
  • Vorsicht bei offensichtlich zu niedrigen Preisen!
  • Zahlung erst bei der Abholung des Fahrzeugs.
  • Informieren Sie sich über Servicewerkstätten in Österreich. Ist für die gewählte Marke die Ersatzteillieferung und Service gewährleistet?
  • Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Abteilung der Landesregierung bzw. Prüfstelle, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist.
  • Vorsicht bei älteren Traktoren z.B. vor etwa Baujahr 1995. Für eine Neuzulassung in Österreich sind womöglich kostspielige Lärm- und Abgastests nötig.

Links zum Thema

  • Tipp: ÖKL-Broschüre "Der Traktor im Straßenverkehr"
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