Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • Internationales Jahr der Bäuerin
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Kampagne "Auf uns ist Verlass!"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Zukunftsprozess 2030
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst(current)1
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft(current)2
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Forst
  3. Holzvermarktung & Betriebswirtschaft

Anpassung der Rahmenbedingungen für die energetische Verwendung von Waldholz!

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
02.06.2026 | von Dipl.-Ing. Martin Wette

Mit der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III, (EU) 2023/2413) soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendverbrauch in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis 2030 auf 42,5% erhöht werden.

Biomasse Hackschnitzel .jpg © LK
© LK
Damit Waldholz für dieses Ziel bei Verwendung in Biomasse-Kraft- und Heizwerken als erneuerbarer Energieträger bewertet wird und angerechnet werden kann, müssen verschärfte Nachhaltigkeits- und Erntekriterien und Vorgaben für Treibhausgaseinsparungen eingehalten werden. Die Nachweisführung erfolgt entlang der gesamten Lieferkette.
 
Mit Reduktion der Schwellenwerte sind die Vorgaben nun für Anlagen auf Basis fester Biomasse ab 7,5 MW und Anlagen auf Basis gasförmiger Biobrennstoffe ab 2 MW zu erfüllen. Für Anlagen auf Basis fester Biomasse ab 7,5 bis 20 MW besteht die Möglichkeit der vereinfachten Umsetzung.
 

Umsetzung durch Überarbeitung der drei nationalen Verordnungen

Die maßgeblichen Bestimmungen dazu werden in der RED III in Artikel 29 Absatz 2-7 und 10 behandelt. Für die Umsetzung der überarbeiteten, europäischen Richtlinie in österreichisches Recht haben die Bundesministerien BMLUK und BMWET am 22. Mai 2026 die drei zugehörigen Verordnungen adaptiert:
  • Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung - BMEN-VO (BMWET)
  • Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung - NLAV (BMLUK)
  • Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung - NFBioV (BMLUK)

Strengere Vorgaben für nachhaltige Biomasse (neue NFBioV)

Wird Holz-Biomasse aus dem Wald für Biomasseanlagen über 7,5 MW bereitgestellt bzw. geliefert, müssen strengere Vorgaben erfüllt werden, damit Biomasse als erneuerbar bewertet wird. Damit Biomasse nicht wie fossile Energieträger gewertet werden, muss die Einhaltung dieser Vorgaben nachgewiesen werden und führt zu einem administrativen Mehraufwand. In Bezug auf die geerntete Holz-Biomasse muss entlang der gesamten Lieferkette nachgewiesen werden, dass
  • bei der Ernte die österreichischen Gesetze eingehalten wurden,
  • auf den Ernteflächen der Wald erneuert wird,
  • Gebiete, die zu Naturschutzzwecken ausgewiesen sind, tatsächlich geschützt werden,
  • bei der Ernte auf die Erhaltung der Bodenqualität und biologischen Vielfalt geachtet wird,
  • das Großkahlhiebsverbot befolgt und Totholz nicht vollständig abgeführt wird,
  • die keine Ernte von Stümpfen und Wurzeln erfolgt,
  • geeignete Holzernteverfahren verwendet werden (Minimierung negativer Auswirkungen auf Bodenqualität und biologische Vielfalt),
  • durch die Erntetätigkeiten die langfristigen Produktionskapazitäten des Waldes erhalten oder verbessert werden.

Verschärfte Vorgaben bei Flächenumwandlungen und Änderungen der Flächennutzung

Holz-Biomasse wird als nicht nachhaltig bewertet, wenn diese von Flächen stammt, die einen der nachfolgenden Status im Jahr 2008 hatten, ihn jedoch infolge von Flächenumwandlungen oder Änderungen der Flächennutzung verloren haben.

Demnach darf das verwendete Holz nicht von Flächen stammen, die zum Zeitpunkt 1. Jänner 2008 folgenden Nutzungsstatus hatten beziehungsweise immer noch haben:
  • Natürliches Grünland > 1 ha mit großer biologischer Vielfalt,
  • Heideland
  • Urwäldern, Altwäldern laut Risikobewertung,
  • Waldflächen, für die die zuständige Behörde eine hohe biologische Vielfalt festgestellt hat, außer die Bewirtschaftung (Anbau und Ernte) beeinträchtigt die damit verbundenen Naturschutzziele nicht.
Für Holz aus Torfmooren gilt, dass dieses nur als nachhaltige Biomasse angerechnet werden kann, wenn für die Bewirtschaftung (Anbau und Ernte) die Flächen nicht entwässert werden müssen. Des Weiteren ist Holz nicht als nachhaltiger Energieträger anrechenbar, wenn es von Flächen stammt, die im Jahr 2008 noch Feuchtgebiete waren, aufgrund von Trockenlegungen aber keine mehr sind.
 
Im Forstgesetz und den Naturschutzgesetze in Österreich sind diese Vorgaben bereits geregelt und die behördliche Überwachung und Durchsetzung sind gesichert. Daher erfolgt in Österreich für Waldbewirtschafter (Erzeuger) eine vereinfachte Umsetzung mittels Eigenerklärung. Die Waldbewirtschafter in Österreich ersparen sich dadurch eine aufwändige einzelbetriebliche Zertifizierung.

Nachhaltigkeitsnachweis durch Eigenerklärung

Die Eigenerklärung zum Nachweis der Nachhaltigkeit von in Österreich geernteter Biomasse für ein von der Europäischen Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem ist online abrufbar. Mit ihr bestätigt der Erzeuger des Holzes, dass:
  • die Holz-Biomasse in Österreich geerntet wurde,
  • das Einverständnis zu einer allfälligen Kontrolle durch eine bestimmte Zertifizierungsstelle erteilt wird.
Die Verordnung verpflichtet den Lieferanten, die mit Adresse von Verkäufer und Käufer sowie Datum versehene und unterschriebene Eigenerklärung mit jeder einzelnen Lieferung als Begleitdokument mitzusenden. Dies kann auch auf elektronischem Wege per E-Mail mit einer elektronischen Signatur erfolgen. Im Falle von Rahmenverträgen genügt es, die Eigenerklärung bei der ersten Lieferung beizufügen. Ein Duplikat der Eigenerklärung/der Eigenerklärungen ist/sind fünf Jahre aufzubewahren. Am besten erfolgt dies bei den Aufzeichnungen über die gelieferten Holzmengen und den Ort der Ernte, die bereits durch das Holzhandelsüberwachungsgesetz vorgeschrieben sind.

Keine Änderungen für Lieferungen an Anlagen <7,5 MW

Für Waldbesitzer bzw. Erzeuger, die Biomasse direkt an Anlagenbetreiber liefern, deren Gesamtfeuerungsleistung weniger als 7,5 MW beträgt, kommt es weiterhin zu keinen Änderungen. Da Biomasse aber auch an Händler verkauft wird, die große Anlagenbetreiber beliefern, wird in diesem Falle vom Händler selbst eine Eigenerklärung des Lieferanten eingefordert werden, damit die eingekaufte Biomasse als “erneuerbar“ weiterverkauft werden kann.

Keine Nachweisführung bei stofflicher Nutzung

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten nur für Holz zur energetischen Verwertung. Für alle anderen Holzsortimente, wie Faser- und Schleifholz oder Sägerundholz, braucht es die Eigenerklärung nicht (siehe erläuternde Grafik im Anschluss).
Grafik Schwellenwert Eigenerklärung .png © LK Ö
© LK Ö

Downloads zum Thema

  • Formular RED III PDF 139,55 kB
Zum nächsten nächster Artikel

Mai 2026: Holzmarktbericht der LK Österreich

Weitere Fachinformation

  • Anpassung der Rahmenbedingungen für die energetische Verwendung von Waldholz!
  • Mai 2026: Holzmarktbericht der LK Österreich
  • Neuerungen für den Einsatz von Forstunternehmen
  • 20. Wertholzsubmission mit 21.400 Geboten
  • Forstliche Bringungsanlagen: Bringung über fremden Boden
  • PEFC: Aktualisieren Sie Ihre Daten, um die Zertifizierung zu sichern
  • Sieben Tipps zum Holzverkauf
  • Holzverkauf mit Strategie: So steigern Sie den Ertrag
  • Holzsortimente im Überblick: Unterschiede, Einsatzbereiche und Preisfaktoren
  • Wie eine richtige Holzausformung den Erlös steigert
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 2
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
11 Artikel | Seite 1 von 2

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 14.10.2026

    Klauenpflege kompakt an der LFS Althofen

  • 24.10.2026

    Homöopathie bei Entzündungen - Aufbaukurs

  • alle Kurse Forst- und Holzwirtschaft anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2026 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Biomasse Hackschnitzel .jpg © LK

© LK

Grafik Schwellenwert Eigenerklärung .png © LK Ö

© LK Ö