380-kV-Leitung: Nicht über Bauern drüberfahren!
Seit die Austrian Power Grid AG (APG) die Absicht zur Errichtung einer 380-kV-Leitung durch Kärnten bekanntgegeben hat, herrscht unter Kärntens Grundbesitzern große Verunsicherung. Vor allem Bäuerinnen und Bauern fürchten massive Belastungen durch die 170 km lange Starkstromtrasse, führen doch sämtlich möglicheTrassenvarianten zwischen den Umspannwerken Lienz und Obersielach bei Völkermarkt primär über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Frühzeitige Einbindung
Insgesamt sind laut APG rund 40 Gemeinden und über 1000 Grundeigentümer vom Projekt betroffen. Schon bei Bekanntgabe der Pläne stellte LK-Präsident Siegfried Huber klar: „Ein Projekt dieses Ausmaßes darf nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern errichtet werden. Die Grundeigentümer sind frühzeitig und auf Augenhöhe einzubinden und natürlich auch entsprechend fair zu entschädigen.“
Im Vorfeld der Vollversammlung hatte die LK Kärnten bereits ein Positionspapier erarbeitet, das von allen im Vorstand vertretenen Fraktionen getragen wird. In diesem Papier wird die Austrian Power Grid aufgefordert, bei der Planung des Projekts folgende Punkte zu berücksichtigen:
1| Informationspflicht
Zeitgerechte und umfassende Informationen an die potenziell betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über geplante Trassenverläufe sowie jederzeitige Einsichtnahme in Projektunterlagen
2| Trassenfindung
Mitsprache der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Trassenfindung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, wobei besondere Rücksichtnahme auf bestehende und absehbare Sondernutzungen (Sonderkulturen, PV-Freiflächen, Hoferweiterungen etc.) zu nehmen ist.
3| Erdkabel
Intensive Prüfung der Möglichkeit die 380-kV-Leitung – zumindest streckenweise – in Form eines Erdkabels auszuführen
4| Ersatzmaßnahmen
Ersatzzahlungen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen müssen für Vertragsnaturschutz-Maßnahmen und somit in weiterer Folge den bäuerlichen Betrieben zur Verfügung stehen.
5| Entschädigungen
Im Vorfeld der Vollversammlung hatte die LK Kärnten bereits ein Positionspapier erarbeitet, das von allen im Vorstand vertretenen Fraktionen getragen wird. In diesem Papier wird die Austrian Power Grid aufgefordert, bei der Planung des Projekts folgende Punkte zu berücksichtigen:
1| Informationspflicht
Zeitgerechte und umfassende Informationen an die potenziell betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über geplante Trassenverläufe sowie jederzeitige Einsichtnahme in Projektunterlagen
2| Trassenfindung
Mitsprache der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Trassenfindung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, wobei besondere Rücksichtnahme auf bestehende und absehbare Sondernutzungen (Sonderkulturen, PV-Freiflächen, Hoferweiterungen etc.) zu nehmen ist.
3| Erdkabel
Intensive Prüfung der Möglichkeit die 380-kV-Leitung – zumindest streckenweise – in Form eines Erdkabels auszuführen
4| Ersatzmaßnahmen
Ersatzzahlungen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen müssen für Vertragsnaturschutz-Maßnahmen und somit in weiterer Folge den bäuerlichen Betrieben zur Verfügung stehen.
5| Entschädigungen
- Neben Einmalzahlungen ist auch die Möglichkeit jährlicher Zahlungen anzubieten
- Bei intensiver Belastung ist eine Wertminderung der Gesamtliegenschaft abzugelten; bei unvertretbarer Leitungsnähe zu bewohnten Hofstellen ist ein Angebot auf Gesamtablöse zu stellen; Kumulierungszuschläge bei mehreren Leitungstrassen unterschiedlicher Betreiber sind vorzusehen

APG stellte Projekt vor
Im Rahmen der Vollversammlung der LK Kärnten stellte Dipl.-Ing. Wolfgang Hafner, Projektleiter der Austrian Power Grid (APG), das Projekt der 380-kV-Leitung vor: Im heurigen Herbst sollen erste Trassenvorschläge präsentiert werden, begleitet von Informationsveranstaltungen für Grundeigentümer und Gemeinden. Dort können sich Grundeigentümer auch umfassend informieren und einbringen (z. B. Abänderung wegen örtlicher Begebenheiten etc.). Bis 2026 soll eine Umweltverträglichkeitserklärung erstellt werden, das UVP-Verfahren ist für 2027 vorgesehen. Ein Baubeginn wäre ab 2029 möglich, eine Inbetriebnahme frühestens 2033. Zur technischen Umsetzung erklärte Hafner, dass Freileitungen vorgesehen seien. Erdkabel seien laut derzeitiger Rechtslage sowie aus Gründen des Natur- und Systemschutzes nicht Stand der Technik. Zudem würden sie höhere Kosten und Umweltbelastungen mit sich bringen.
Die Position der LK Kärnten zum Thema fasst Präsident Siegfried Huber so zusammen: „Die Grundeigentümer müssen von Anfang an eingebunden sein. Die LK wird in ergebnisoffene Gespräche über Entschädigungen eintreten. Die Letztentscheidung über die Entschädigungen liegt aber bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.“ Huber betont, dass die Landwirtschaftskammer den Betroffenen jedenfalls mit Rechtsberatung zur Seite stehen wird.
Die Position der LK Kärnten zum Thema fasst Präsident Siegfried Huber so zusammen: „Die Grundeigentümer müssen von Anfang an eingebunden sein. Die LK wird in ergebnisoffene Gespräche über Entschädigungen eintreten. Die Letztentscheidung über die Entschädigungen liegt aber bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.“ Huber betont, dass die Landwirtschaftskammer den Betroffenen jedenfalls mit Rechtsberatung zur Seite stehen wird.