380-kV-Leitung: Nicht über Bauern drüberfahren!

Seit die Austrian Power Grid AG (APG) ihre Pläne zur Errichtung einer 380-kV-Leitung durch Kärnten bekanntgegeben hat, herrscht unter Kärntens Grundbesitzern große Verunsicherung. Vor allem Bäuerinnen und Bauern fürchten massive Belastungen durch die 170 km lange Starkstromtrasse, führen doch sämtliche möglichen Trassenvarianten zwischen den Umspannwerken Lienz und Obersielach bei Völkermarkt primär über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Schon bei Bekanntgabe der Pläne stellte LK-Präsident Siegfried Huber klar: „Ein Projekt dieses Ausmaßes darf nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern errichtet werden. Die Grundeigentümer sind frühzeitig und auf Augenhöhe einzubinden und natürlich auch entsprechend fair zu entschädigen.“
Einstimmig verabschiedetes Positionspapier
Im Vorfeld der heute stattfindenden Vollversammlung hat die LK Kärnten ein Positionspapier erarbeitet, das von allen im Vorstand vertretenen Fraktionen getragen wird. In diesem Papier wird die Austrian Power Grid aufgefordert, bei der Planung des Projekts folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Informationspflicht
- Zeitgerechte und umfassende Informationen an die potenziell betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über geplante Trassenverläufe sowie jederzeitige Einsichtnahme in Projektunterlagen
2. Trassenfindung
- Mitsprache der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Trassenfindung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, wobei besondere Rücksichtnahme auf bestehende und absehbare Sondernutzungen (Sonderkulturen, PV-Freiflächen, Hoferweiterungen, etc.) zu nehmen ist
3. Erdkabel
- Intensive Prüfung der Möglichkeit die 380kV Leitung – zumindest streckenweise - in Form eines Erdkabels auszuführen
4. Ersatzmaßnahmen
- Ersatzzahlungen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen müssen für Vertragsnaturschutz-Maßnahmen und somit in weiterer Folge den bäuerlichen Betrieben zur Verfügung stehen
5. Entschädigungen
- Neben Einmalzahlungen ist auch die Möglichkeit jährlicher Zahlungen anzubieten
- Bei intensiver Belastung ist eine Wertminderung der Gesamtliegenschaft abzugelten; bei unvertretbarer Leitungsnähe zu bewohnten Hofstellen ist ein Angebot auf Gesamtablöse zu stellen; Kumulierungszuschläge bei mehreren Leitungstrassen unterschiedlicher Betreiber sind vorzusehen