20 Mio. Euro Verlustersatz für die Schweinebranche

2021 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend.
Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ verlängert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine wichtige Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern. Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Mio. Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden.
Die Betriebe und Betriebszweige in der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt.
Aktuell kann dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung nachgewiesen werden. Die Berechnung wird pauschal durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen.
Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Mio. Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden. Bis dahin werden auch exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau vorliegen.
BM Elisabeth Köstinger zu diesem Verlustersatz: „Mit dem ‚Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft‘ für den Schweinebereich stehen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung, die wir über die AMA abwickeln werden. Gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen haben wir damit eine Maßnahme geschaffen, wie wir den betroffenen Betrieben zumindest einen Teil ihres Einkommensverlustes der letzten Monate abgelten können. Damit können wir die angespannte Situation etwas entlasten.“
LK-Präsident Siegfried Huber weist darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer bereits vor einigen Wochen einen Verlustersatz für die schwer gebeutelte Schweinebranche gefordert hatte. „Die Lage für die Schweinebauern ist ernst. Der Verlustersatz wird dazu beitragen, die Verluste unbürokratisch abzufedern. Ich bedanke mich bei Bundesministerin Köstinger, dass diese Maßnahme möglich ist“, erklärt Huber.
Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ verlängert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine wichtige Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern. Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Mio. Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden.
Die Betriebe und Betriebszweige in der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30% des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt.
Aktuell kann dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung nachgewiesen werden. Die Berechnung wird pauschal durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen.
Das Gesamtvolumen des nunmehr zweite Pakets beträgt 20 Mio. Euro. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden. Bis dahin werden auch exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau vorliegen.
BM Elisabeth Köstinger zu diesem Verlustersatz: „Mit dem ‚Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft‘ für den Schweinebereich stehen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung, die wir über die AMA abwickeln werden. Gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen haben wir damit eine Maßnahme geschaffen, wie wir den betroffenen Betrieben zumindest einen Teil ihres Einkommensverlustes der letzten Monate abgelten können. Damit können wir die angespannte Situation etwas entlasten.“
LK-Präsident Siegfried Huber weist darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer bereits vor einigen Wochen einen Verlustersatz für die schwer gebeutelte Schweinebranche gefordert hatte. „Die Lage für die Schweinebauern ist ernst. Der Verlustersatz wird dazu beitragen, die Verluste unbürokratisch abzufedern. Ich bedanke mich bei Bundesministerin Köstinger, dass diese Maßnahme möglich ist“, erklärt Huber.
Voraussetzungen & Infos zur Unterstützung
Voraussetzungen:
Details zum Zuschuss:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
- Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszweig
Details zum Zuschuss:
- 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Förderung wird mit 100.000 EUR gedeckelt.
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)