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20.12.2022 | von DI Dr. Wolfgang Angeringer (LK Steiermark), DI Dr. Anna Herzog (LK Österreich), ABL Stefan Rudlstorfer (LK Oberösterreich)

Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023

Der Einsatz von konventionellem Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial bleibt weiterhin genehmigungspflichtig. Ab heuer gilt dies auch für konventionelle Grünlandmischungen. Die Genehmigung ist stets vorab des Anbaus bei der Bio-Kontrollstelle einzuholen.

Grünlandsaatgut.jpg
Grünlandsaatgut © W. Angeringer, LK Stmk

Genehmigung für konventionelles Grünlandsaatgut

Mit Jahresende 2022 ist die allgemeingültige Genehmigung für Saatgutmischungen für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden (Übergangsfrist) ausgelaufen Der Einsatz von konventionellem Saatgutmischungen bleibt heuer zwar weiterhin möglich, bedarf aber einer individuellen Genehmigung durch die Bio-Kontrollstelle. Dies gilt sowohl für fertige konventionelle Mischungen als auch Mischungen mit konventionellen Einzelkomponenten. Lediglich für Mischungen, deren sämtliche konventionelle Einzelkomponenten im Österreichischen Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet sind (abrufbar über die Bio-Saatgutdatenbank) ist kein Genehmigungsansuchen erforderlich. Generell kann immer dann um Genehmigung angesucht werden, wenn das gewünschte Saatgut weder in Bio- noch in Umstellungsqualität verfügbar und auch nicht im Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet ist.
 
TIPP: Im Zweifelsfall ist es ratsam vor dem Einsatz konventioneller Saatgutmischungen um Genehmigung bei der zuständigen Kontrollstelle anzusuchen.

Verfügbarkeiten im Auge behalten!

Als zuständige Organisation hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wie bisher den Auftrag, eine Biosaat- und Pflanzgutdatenbank (Neu: Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank) zur Verfügung zu stellen. Diese gilt für alle Akteure in der biologischen Landwirtschaft als Grundlage für die Verfügbarkeit von biologisch produzierter Ware: https://www.ages.at/pflanze/saat-und-pflanzgut/biosaatgut-datenbank
Vor der Beantragung bzw. dem Zukauf von konventionellem Saatgut ist daher die Datenbank zu konsultieren.
 
  • Beispiel 1 – Feldfutter
Biobetrieb A möchte 50kg Kleegrasmischung KM kaufen – diese ist aktuell laut Datenbank nicht in Bio-Qualität verfügbar: Wie bisher ist im Bereich des Feldfutterbaus bei Nichtverfügbarkeit der benötigten Art und Sorte (= Mischung) und falls auch keine Umstellungsware verfügbar ist, ein Antrag auf Einsatz von konventionell ungebeiztem Saatgut bei der zuständigen Bio-Kontrollstelle zu stellen.
 
  • Beispiel 2 - Dauergrünlandmischung
Biobetrieb B möchte 50kg Dauerwiese B kaufen – diese ist aktuell ebenfalls nicht in Bio-Qualität verfügbar. Bisher musste hier kein Ansuchen gestellt werden. Ab 01. Jänner 2023 ist die Verwendung von konventionell ungebeiztem Saatgut jedoch genehmigungspflichtig. Achtung: Befindet sich am 01. Jänner 2023 noch überlagertes, konventionelles Saatgut am Betrieb, muss dafür ebenfalls ein Ansuchen gestellt werden!
 
  • Beispiel 3 – Einzelkomponenten
Biobetrieb C möchte 20kg Wiesenrispe als Einzelkomponente kaufen – diese ist zwar in Bio-Qualität nicht verfügbar, steht aber aktuell auf der Liste der allgemeingültigen Genehmigungen: für diese Art ist derzeit kein Ansuchen erforderlich. Weitere Arten, die aktuell im Verzeichnis der allgemeingültigen Genehmigungen stehen: Wiesen-Fuchsschwanz, Glatthafer, Schwedenklee, Hornklee, Kammgras, Rohrschwingel und Wiesenschweidel.
 
  • Beispiel 4 – 70%-Mischung
Biobetrieb D kauft eine Mischung mit dem Hinweis, dass mind. 70% der Mischung aus biotauglichen Komponenten (Bio- bzw. Umstellersaatgut) besteht: hier ist abzuklären, ob die Mischung oder deren konventionelle Komponenten im Verzeichnis der allgemeingültigen Genehmigungen gelistet sind. Ist das der Fall, kann die Mischung ohne Genehmigung verwendet werden. Andernfalls ist um Genehmigung anzusuchen
Grünlandsaatgut.jpg
Achtung: Für die Verwendung von überlagertem konventionellem Grünlandsaatgut wird ab heuer eine Genehmigung benötigt! © S. Rudlsdorfer / LKOÖ

NEU: Mischungen mit Bio-Komponenten

Saatgutmischungsherstellern haben inzwischen auch Mischungen mit mindestens 70 Gewichtsprozent an Bio- oder Umstellungskomponenten im Sortiment. Das Etikett dieser Mischungen weist neben einem entsprechenden Hinweis auch Anteil und Status aller enthaltenen Arten aus. Derartige Mischungen dürfen nur dann ohne Genehmigung zugekauft werden, wenn diese direkt bzw. deren konventionellen Komponenten im Verzeichnis über die allgemeingültigen Genehmigungen gelistet sind. Auf Anfrage bei den Herstellern soll das Sortiment an derartigen Mischungen in den nächsten Jahren erweitert werden.

Achtung! Überlagertes Saatgut

Liegt am Betrieb noch konventionelles Saatgut für Grünland, Wechselwiesen oder Weiden auf Lager, wird für dessen Verwendung ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Tipp: Es wird empfohlen die Genehmigung bereits frühzeitig (zu Jahresbeginn 2023) zu beantragen, um im Fall des Saatguteinsatzes Sanktionen bei der Kontrolle zu vermeiden.
 
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Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023

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Erinnerung: Bio-Anträge im VIS zeitnah stellen

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  • Biobetriebe aufgepasst: Neues beim konventionellen Tierzukauf
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