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ÖPUL – Verlängerung mit dem Herbstantrag 2021

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26.08.2021 | von Elke Brencic

Um im Antragsjahr 2022 prämienfähig am ÖPUL 2015 teilnehmen zu können, muss fristgerecht die Verlängerung mit dem Herbstantrag (HA) 2021 beantragt werden. Die LK Kärnten unterstützt Sie dabei.

Herbstantrag Handysignatur.jpg © stock.adobe.com/tunedin
Mit der Handysignatur können viele Behördenwege erledigt werden. © stock.adobe.com/tunedin
Die AMA hat am 23. August allen Betrieben, die gültig am ÖPUL 2015 teilnehmen, ein Informationsschreiben zur Verlängerung per Post bzw. elektronisch über „MeinPostkorb“ zugesendet. In diesem Schreiben sind die verlängerbaren ÖPUL-Maßnahmen angeführt. Die Online-Antragstellung ist bereits unter www.eama.at möglich. Die Antragstellung kann selbsttätig durch den Antragsteller (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden. 

Abgabefristen

Abgabefristen Der HA 2021 ist für die Verlängerung der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bis spätestens 15. Oktober 2021 einzureichen. Für alle übrigen Maßnahmen endet die Einreichfrist für die Verlängerung am 15. Dezember 2021. Für die angeführten Termine gibt es keine Nachreichfrist.Die LK-Außenstellen übermitteln allen Betrieben fristgerecht einen persönlichen Abgabetermin. Um sicherzustellen, dass jeder Betrieb innerhalb der Antragsfrist einen Abgabetermin erhält, ist in den LK-Außenstellen eine systematische Terminplanung unumgänglich. Es wird daher ersucht, die übermittelten Abgabetermine nach Möglichkeit einzuhalten. Ersatztermine sind auf Grund der zeitlich begrenzten Ressourcen nur begrenzt möglich und müssen vorab mit der LK-Außenstelle telefonisch vereinbart werden. Wird der Abgabetermin nicht in Anspruch genommen, bitten wir, dies der zuständigen Außenstelle mitzuteilen.

Vorbereitungen für den Herbstantrag

Eine möglichst fehlerlose Antragstellung setzt voraus, dass der Antragsteller gut vorbereitet ist und die aktuellen und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringt.
  • Die Bewirtschafter- bzw. Betriebsdaten müssen zur Antragstellung aktuell sein, ein allfälliger Bewirtschafterwechsel muss unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat vor Ende der Abgabefrist, über die zuständige LK-Außenstelle durchgeführt werden.
  • Alle Angaben zur Bewirtschaftung müssen mit den tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnissen vor Ort und mit den Angaben/​​Meldungen bei der Sozialversicherung bzw. beim Finanzamt übereinstimmen.Vor der Antragstellung muss sich jeder Betriebsführer darüber im Klaren sein, welche ÖPUL-Maßnahmen für das Antragsjahr 2022 verlängert werden sollen.
  • Bei Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen alle Ackerflächen mit Stichtag 1. Oktober 2021 und die Begrünungsschläge im Invekos-­GIS lagegenau eingezeichnet bzw. aktualisiert werden.
  • Vorbereitend dafür sind in der von der AMA zur Verfügung gestellten „Feldstücksliste HA 2021“ die begrünten Schläge und die Begrünungsvarianten einzutragen. Weiters sollen Veränderungen der bewirtschafteten Ackerflächen (Stichtag 1. Oktober) für die Änderungsdigitalisierung vermerkt werden. Wenn nicht ganze Feldstücke begrünt werden oder der begrünte Schlag nicht ident mit dem Schlag im MFA 2021 ist, sind Skizzen mit Maßen für die Digitalisierung erforderlich. Neue Schlagbildungen und Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen können auch auf der Hofkarte eingezeichnet und dokumentiert werden.
  • Zur Antragstellung in der LK-Außenstelle muss der Antragsteller persönlich oder eine mit einer gültigen Vollmacht ausgestattete Person erscheinen.

Handy-Signatur

Mit der Handy-Signatur können neben dem Einstieg ins eAMA und der Unterzeichnung des Mehrfach- bzw. Herbstantrages viele weitere Services genutzt werden. Man benötigt sie z. B. für Online-Amtswege, wie FinanzOnline, für den Zugriff auf Gesundheitsdaten und den Grünen Pass, für das Pensionskonto online und Versicherungsdatenabfragen.Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Freischaltung der Handy-Signatur über die Außenstellen. Voraussetzung dafür sind ein gültiger Lichtbildausweis und ein registriertes Handy.

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