ÖPUL: Erleichterung für Schweinehalter
Mit der GAP-Strategieplanänderung ist die Beantragung des Zuschlags "Stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen" nun auch für Betriebe, die nicht an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, möglich. Der Zuschlag wurde auch als Einzelmodul in der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" aufgenommen. Bei Teilnahmewunsch müssen im MFA die Hauptmaßnahme und zusätzlich der Zuschlag beantragt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, Gülle bodennah auszubringen oder zu separieren (Angabe "0 m3" im MFA), um die Prämie für die stark stickstoffreduzierte Fütterung in Anspruch zu nehmen. Der Zuschlag kann jährlich beantragt bzw. abgemeldet werden. Für Teilnehmende an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“, die den optionalen Zuschlag für N-reduzierte Fütterung beantragen, wurde der Zuschlag aus der Gebietskulisse entkoppelt. Das heißt, die Zuschlagsprämien werden nicht nur für Ackerflächen, die in der Gebietskulisse liegen, sondern ab 2025 für alle Ackerflächen des Betriebes ausgezahlt. Ein Neueinstieg in beide Maßnahmen ist bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen des Mehrfachantrages durchzuführen. Die Höhe der Förderung beträgt 54 Euro je Hektar Ackerfläche.
Zugangsvoraussetzung:
Als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme "Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen" 2025 ist die Haltung von mindestens 1 GVE Schweine je Hektar Ackerfläche (Zahlen der Tierliste und Ackerfläche aus dem MFA 2025) definiert. Die Umsetzung dieser reduzierten Fütterung hat in allen gehaltenen Kategorien mit nachfolgend aufgelisteten maximalen Rohprotein-(Rp-)Obergrenzen zu erfolgen:
- Jung- und Mastschweine ab 32 kg bis Mastende sowie Jungsauen nicht gedeckt ab 50 kg (einphasige Fütterung)
- im Ø maximal 157 g
- Mehrphasige Fütterung
- 32 - 60 kg maximal 170 g
- 60 - 90 kg maximal 155 g
- ab 90 kg maximal 150g
- Zuchtsauen tragend sowie Jungsauen gedeckt ab 50 kg maximal 125g
- Zuchtsauen säugend maximal 155 g
- Ferkel zwischen 8 und 32 kg im Ø maximal 166 g
- Eber maximal 170 g
Die stark stickstoffreduzierte Fütterung ist über Rezepturen, bei welchen der Rohproteingehalt je kg FM (88% TM) ausgewiesen ist (z.B. Ausdruck Fütterungscomputer, Berechnung Futtermittelfirma oder Offizialberatung), nachzuweisen. Im Falle einer Phasenfütterung und insbesondere bei einer allfälligen Vor-Ort-Kontrolle muss plausibel gemacht werden können, dass diese technisch möglich ist und tatsächlich durchgeführt wird (z.B. Beschriftung von Silos, entsprechende Fütterungstechnik).
Info: Ein Webinar zum Thema "Stark stickstoffreduzierte Fütterung" wird am 22. Jänner 2025 mit Ing. Hannes Priller (LK Oberösterreich) veranstaltet.