Ökostromförderung gestartet - Investitionsprämie online beantragen!

Mit 23. April 2025, 17:00 Uhr wurde kurzfristig die Ausschreibung für die Investitionsprämie für Ökostromanlagen gestartet. Die Onlinebeantragung für Photovoltaikanlagen ist seit 23.4. 2025 möglich, für Wind mit 28.4.2025, für Wasserkraft beginnt diese mit 29.4.2025, und für Biomasse mit 7. Mai 2025. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online auf der Homepage der Abwicklungsstelle unter www.eag-abwicklungsstelle.at. Die Details zur Ausschreibung von Wind-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sind auf der Homepage der ÖMAG ersichtlich, im folgenden werden die Details zu Photovoltaik und Stromspeicher erläutert.
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer an das öffentliche Netz bzw. Bahnstromnetz angeschlossenen PV-Anlage bis max. 1.000 kW sowie wahlweise auch ein mit der PV-Anlage gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher bis max. 50 kWh – die alleinige Beantragung von Stromspeicher ist nicht möglich.
Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung einer an das öffentliche Netz bzw. Bahnstromnetz angeschlossenen PV-Anlage bis max. 1.000 kW sowie wahlweise auch ein mit der PV-Anlage gleichzeitig neu errichteter Stromspeicher bis max. 50 kWh – die alleinige Beantragung von Stromspeicher ist nicht möglich.
Grundsätzliches zur Förderung
Die Förderung in der Kategorie A (bis 10 kW) und der Kategorie B (bis 20 kW) erfolgt in Form von Fixsätzen, die Reihung erfolgt nach Eingang des Antrages bzw. Zeitpunkt der Ticketziehung. In der Kategorie C (- 100 kW) und Kategorie D (bis 1.000 kW) handelt es sich um Maximalsätze, den Förderzuschlag erhalten die niedrigsten Angebote. Eine Förderantragstellung kann auch NACH Beginn der Arbeiten erfolgen, muss jedoch jedenfalls VOR Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme stattfinden, unter Inbetriebnahme versteht man die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber. Jedenfalls dürfen die Arbeiten nicht vor dem 21. April 2022 begonnen worden sein.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Die Förderanträge können zu den jeweiligen Fördercalls eingebracht werden. Die erstmalige Ticketziehung war am 23. April ab 17 Uhr möglich, Antragstellungen sind jedoch bis zum Ende der Ausschreibung (8. Mai 2025) möglich – Antragstellungen sind auch ohne Ticketziehung möglich, die Reihung erfolgt nach dem Tag der Antragstellung. Der Antrag (auch bei erfolgter Ticketziehung) muss auf jeden Fall bis zum 8.5.2025 online übermittelt werden.
Neu ist auch, dass Anträge bereits vor der Ticketziehung auf der Homepage der Abwicklungsstelle erfasst werden können, in die Reihung werden diese jedoch erst ab Öffnung der Ausschreibung aufgenommen. Die Zählpunktnummer bzw. ein Netzzugangsvertrag und (falls erforderlich) Anzeigen/Genehmigungen in 1. Instanz müssen bei der Antragsstellung bereits vorliegen. Zusätzlich müssen die einzelnen Komponenten beschrieben sowie Investitionskosten angegeben werden. Weiters muss bei der Antragstellung eine kurze technische Beschreibung hochgeladen werden. Die Erteilung des Förderzuschlags erfolgt nach "First come, first served"-Prinzip.
Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Förderantrag für die PV-Anlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht möglich. Ebenso sind Stromspeichererweiterungen nicht Gegenstand dieser Förderung. Die Förderung wird in €/kW installierter Leistung (kW peak) ausbezahlt und liegt für 2025 in folgender Höhe:
Zu- und Abschläge:
Innovative PV-Anlagen können einen Zuschlag von 30% auf den jeweiligen Fördersatz erhalten.
Für PV-Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf den jeweiligen Fördersatz von 25% vorgesehen (ausgenommen Agri-PV-Anlagen).
"Made in Europe"-Bonus:
Ab Juli 2025 können PV-Anlagen, die mit PV-Modulen und/oder einem Wechselrichter mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, einen Zuschlag von bis zu 20% (+ 10% pro Komponente) auf den jeweiligen Fördersatz erhalten. Für Stromspeicher, die aus europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung stammen, gilt ein Zuschlag von 10%.
Fördercalls 2025:
Weitere Auskünfte können auch auf den Webseiten der ÖMAG www.oem-ag.at sowie der Abwicklungsstelle www.eag-abwicklungsstelle.at eingeholt werden.
Neu ist auch, dass Anträge bereits vor der Ticketziehung auf der Homepage der Abwicklungsstelle erfasst werden können, in die Reihung werden diese jedoch erst ab Öffnung der Ausschreibung aufgenommen. Die Zählpunktnummer bzw. ein Netzzugangsvertrag und (falls erforderlich) Anzeigen/Genehmigungen in 1. Instanz müssen bei der Antragsstellung bereits vorliegen. Zusätzlich müssen die einzelnen Komponenten beschrieben sowie Investitionskosten angegeben werden. Weiters muss bei der Antragstellung eine kurze technische Beschreibung hochgeladen werden. Die Erteilung des Förderzuschlags erfolgt nach "First come, first served"-Prinzip.
Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Förderantrag für die PV-Anlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht möglich. Ebenso sind Stromspeichererweiterungen nicht Gegenstand dieser Förderung. Die Förderung wird in €/kW installierter Leistung (kW peak) ausbezahlt und liegt für 2025 in folgender Höhe:
- Kategorie A (-10 kW) 160 €/kW
- Kategorie B (- 20 kW) 150 €/kW
- Kategorie B (- 100 kW) max. 140 €/kW
- Kategorie C (- 1.000 kW) max. 130 €/kW
- Stromspeicher 150 €/kWh
Zu- und Abschläge:
Innovative PV-Anlagen können einen Zuschlag von 30% auf den jeweiligen Fördersatz erhalten.
Für PV-Anlagen, die auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Grünfläche errichtet werden, ist ein Abschlag auf den jeweiligen Fördersatz von 25% vorgesehen (ausgenommen Agri-PV-Anlagen).
"Made in Europe"-Bonus:
Ab Juli 2025 können PV-Anlagen, die mit PV-Modulen und/oder einem Wechselrichter mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, einen Zuschlag von bis zu 20% (+ 10% pro Komponente) auf den jeweiligen Fördersatz erhalten. Für Stromspeicher, die aus europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung stammen, gilt ein Zuschlag von 10%.
Fördercalls 2025:
- 21.4.2025 – 8.5.2025
- 23.6.2025 – 7.7.2025
- 8.10.2025 – 22.10.2025
Weitere Auskünfte können auch auf den Webseiten der ÖMAG www.oem-ag.at sowie der Abwicklungsstelle www.eag-abwicklungsstelle.at eingeholt werden.