Zwei Resolutionen mehrheitlich beschlossen
Resolution 1: Mehr Fairness für die Bauern! Maßnahmen zur Sicherung der bäuerlichen Einkommen
- Seit Jahresbeginn befinden sich die Erzeugerpreise auf den Agrarmärkten im Sinkflug! Im Vergleich zum Dezember 2022 sind die Preise für Milch bis Ende August um rund 20 %, jene für Mahlweizen um rund 30 %, Preise für Rindfleisch um knapp 10 % und jene für Holz um fast 40 % zurückgegangen. Gleichzeitig sehen sich die bäuerlichen Betriebe auf Grund der Inflation mit anhaltend hohen Kosten bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Investitionsgütern (Baumaterial, Maschinen, etc.) konfrontiert.
- Es drohen sinkende landwirtschaftliche Einkommen im Jahr 2023! Bereits jetzt liegen die bäuerlichen Einkommen unter dem Durchschnitt. Jetzt droht die Landwirtschaft gegenüber den unselbständigen Erwerbstätigen – deren Einkommen wegen der Inflationsabgeltung steigen wird – weiter an Boden zu verlieren.
- Das ist nicht fair. Denn die Bäuerinnen und Bauern arbeiten jeden Tag hart dafür, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln zu sichern, die Kulturlandschaft zu pflegen, die natürlichen Ressourcen, die Artenvielfalt und das Klima zu schonen sowie einen Beitrag zur Energieversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen zu leisten.
- Diese Leistungen müssen der öffentlichen Hand einen fairen Beitrag Wert sein! Die Steuereinnahmen für die Republik sind hoch wie nie. Die bäuerlichen Betriebe haben mit ihrer Wirtschaftstätigkeit maßgeblich zu den Steigerungen der Einnahmen beigetragen und brauchen nun einen Teil dieses Geldes wieder zurück, um ihren Betrieb und ihre Familien über die Runden zu bringen.
1| Inflationsausgleich bei Ausgleichszahlungen:
Die Höhe der Ausgleichszahlungen für die vielfältigen öffentlichen Leistungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik stagnieren seit Jahren und müssen ab sofort jährlich mindestens im Ausmaß der Jahresinflation angehoben werden.
2| Umsetzung eines Versorgungssicherungsbeitrages:
Abfederung der drohenden Einkommensverluste durch pauschale Zahlungen auf Basis GVE und Fläche unter Berücksichtigung der einkommensschwächeren Betriebe (z. B. kleinere Betriebe, Mutterkuhbetriebe etc.).
3| Steuerentlastung für Agrardiesel:
Einführung einer dauerhaften und möglichst weitreichenden Steuerbegünstigung beim Agrardiesel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.
4| Kostenbremse bei Sozialversicherungsbeiträgen:
Aussetzen der jährlichen Erhöhung der SV-Beiträge; etwaige Kaufkraftverluste der bäuerlichen Pensionen sind durch öffentliche Mittel abzugelten. Entlastung von kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben in der Sozialversicherung laut Regierungsprogramm; Streichung des Zuschlags der Direktzahlungen im Einheitswert.
5| Abschaffung der kalten Progression im Agrarbereich:
Anpassung von steuerlichen Grenzen, wie zum Beispiel die Pauschalierungsgrenzen, die Grenzen für die bäuerlichen Nebentätigkeiten, die Grenzen für die Registrierkassenpflicht, etc. um die Inflationsrate.
6| Durchgängige Herkunftskennzeichnung:
Einführung der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und bei verarbeiteten Lebensmitteln.
7| Sonderinvestitionsprogramm Landwirtschaft:
Gestiegene Zinsen, höhere Baukosten und strengere gesetzliche Regelungen erfordern ein Sonderinvestitionsprogramm zur Absicherung der heimischen Tierhaltung aus Bundesmitteln sowie attraktivere Konditionen bei den Agrarinvestitionskrediten.
Resolution 2: Leistbare Katastrophenschutzversicherung
Die Unwetterkatastrophen im Sommer 2023 haben die bäuerlichen Betriebe in Kärnten massiv geschädigt. Neben den Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen und im Wald wurden viele Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude arg in Mitleidenschaft gezogen.
Während viele Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen versichert werden können, sind jene Schäden, die in Folge von Überflutungen, Vermurungen oder Hangrutschungen an den Bauernhäusern, in Ställen, Verarbeitungsräumen, Werkstätten, Melkständen, etc. entstehen, durch die bestehenden Elementar-Versicherungen entweder gar nicht erfasst oder nur äußerst unzureichend gedeckt. Diese Schäden können für die betroffenen Betriebe zu einer existenziellen finanziellen Bedrohung werden, denn die Unterstützung aus den Mitteln des Katastrophenfonds ist unzureichend.
Deshalb braucht es für die Zukunft eine praktikable und leistbare Versicherungslösung für Katastrophenschäden, die es den bäuerlichen Familien ermöglicht, ihre Betriebe gegen diese Unwetterschäden abzusichern. Es braucht die Umsetzung einer leistbaren Katastrophenschutzversicherung – z. B. durch den Ausbau der Feuerversicherung – welche auch Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben und Muren abdeckt und den Schaden rasch und unbürokratisch ersetzt.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, ein Modell für eine umfassende Katastrophenschutzversicherung zu entwickeln, aus der die Betroffenen im Katastrophenfall eine vollständige Abgeltung des erlittenen Schadens erhalten.
Während viele Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen versichert werden können, sind jene Schäden, die in Folge von Überflutungen, Vermurungen oder Hangrutschungen an den Bauernhäusern, in Ställen, Verarbeitungsräumen, Werkstätten, Melkständen, etc. entstehen, durch die bestehenden Elementar-Versicherungen entweder gar nicht erfasst oder nur äußerst unzureichend gedeckt. Diese Schäden können für die betroffenen Betriebe zu einer existenziellen finanziellen Bedrohung werden, denn die Unterstützung aus den Mitteln des Katastrophenfonds ist unzureichend.
Deshalb braucht es für die Zukunft eine praktikable und leistbare Versicherungslösung für Katastrophenschäden, die es den bäuerlichen Familien ermöglicht, ihre Betriebe gegen diese Unwetterschäden abzusichern. Es braucht die Umsetzung einer leistbaren Katastrophenschutzversicherung – z. B. durch den Ausbau der Feuerversicherung – welche auch Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben und Muren abdeckt und den Schaden rasch und unbürokratisch ersetzt.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, ein Modell für eine umfassende Katastrophenschutzversicherung zu entwickeln, aus der die Betroffenen im Katastrophenfall eine vollständige Abgeltung des erlittenen Schadens erhalten.